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Mieterbund beklagt Verwässerung des Energieausweises bis zur Unbrauchbarkeit

Bisher hatte ich noch keinen Kommentar zum Energieausweis und zu den Änderungswünschen des Bundesrates geschrieben. Mir fällt nur auf, dass wieder fast jeder, der am Bau beteiligt ist, den Energieausweis ausstellen darf – auch wenn er auf ein Gewerk spezialisiert ist. Da besteht die gleiche Gefahr wie bei den Energieberatern im Handwerk, die ihr Gewerk bevorzugen, unabhängig ob das für den Bauherrn die günstigste Lösung ist. Zudem werden mit dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energieausweis Äpfel und Birnen auf den Markt gebracht und in den gleichen Korb gelegt.

Der Mieterbund hat gestern eine Meldung zu diesem Thema veröffentlicht und sich über die Verwässerung des Energieausweises beklagt. Dieser Meldung kann ich nur zustimmen und gebe sie dann gerne weiter:

Zeitgleich mit der Diskussion um die Energiewende auf dem G8-Gipfel hat der Bundesrat die seit Jahren diskutierte Energieeinsparverordnung und den hier vorgesehenen Energieausweis bis zur Unbrauchbarkeit verwässert.
„In der Fassung der Beschlüsse des Bundesrats (BR-Drs. 282/07) kann die Energieeinsparverordnung nicht ernsthaft in Kraft gesetzt werden“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips. „Die Bundesregierung darf den Forderungen des Bundesrats nicht nachgeben. Sie muss einen neuen Verordnungsentwurf vorlegen, wenn sie nicht ihre Glaubwürdigkeit in der Energie- und Klimaschutzpolitik aufs Spiel setzen will.“

Die generelle Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis bis zum 1. Oktober 2008, unabhängig von der Größe der Immobilie, und die Streichung der Pflicht, den Miet- und Kaufinteressenten den Energieausweis in Kopie zu überlassen, verschlechtern den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verordnungsentwurf drastisch. Sinn und Zweck des Energieausweises werden bis zur Unkenntlichkeit verwässert.

„Wir brauchen einen einheitlichen bedarfsorientierten Energieausweis und nicht einen Flickenteppich von unterschiedlichen Lösungen. Die weitgehende Zulässigkeit verbrauchsorientierter Energieausweise ist falsch. Eine generelle Wahlfreiheit bis Oktober 2008 provoziert die Erstellung hunderttausender von verbrauchsorientierten Energieausweisen mit zehnjähriger Gültigkeit. Die eigentlichen Ziele eines Energieausweises werden hierdurch konterkariert“, kritisierte Rips.

Der Energieausweis könne nur dann ein brauchbares Transparenzinstrument sein, wenn er allen Marktbeteiligten zur Verfügung stehe. „Dass der Energieausweis Wohnungssuchenden nicht in Kopie überlassen werden soll, ist nicht nachvollziehbar. Wir haben kein Verständnis dafür, dass wichtige Elemente des neuen Energieausweises in der Regierung der großen Koalition vereinbart wurden und jetzt im Bundesrat gekippt werden“, sagte der DMB-Präsident. Gerade in Zeiten, in denen Wohngebäude einen wirksamen Beitrag zur CO2-Reduzierung und damit zum Klimaschutz leisten müssen, seien Aufweichungen und faule Kompromisse unverständlich und unverantwortlich.

Nur ein obligatorischer, qualitativ wertvoller, allen zugänglicher Energieausweis gebe den notwendigen Schub zu sinnvollen Maßnahmen der Verbesserung der Energieeffizienz. „Wer Wasser predigt und Wein trinkt, verliert in Sachen Energiewende jede Glaubwürdigkeit. Wenn – wie jetzt beim G8-Gipfel, bei dem Deutschland eine Vorreiterrolle für sich beansprucht hat – die erforderlichen Ziele weltweit nicht erreichbar sind, ist eine schlüssige und vernünftige nationale Klimaschutzpolitik umso wichtiger“, sagte Rips.

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