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Kommt nach der Sonnensteuer die Effizienzsteuer?

Aufdach Photovoltaik-Anlage
Optimale Ausnutzung einer Dachfläche, Foto: Andreas Kühl

Schritt für Schritt bastelt die Bundesregierung am Ende der Energiewende wie wir sie kennen. Die Hoffnung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ohne Förderung schwindet mit der Belastung des Eigenverbrauchs in Höhe von 40 Prozent der EEG-Umlage weiter dahin.

Einheitliche EEG-Umlage für Eigenverbrauch von 40 Prozent

Geplant ist künftig jede kWh Strom, die selbst erzeugt und verbraucht wird, mit 2,5 Cent zu belasten. Das gilt für alle Verbraucher, unabhängig davon ob es sich um einen Privathaushalt, einen Gewerbebetrieb oder ein Industrieunternehmen handelt. Bislang gab es eine Bagatellgrenze von 10 kW für Photovoltaik-Anlagen, eine Differenzierung zwischen Ökostrom und konventionellem Strom, sowie ein Bonus für energieintensive Unternehmen, wie das Magazin des Photovoltaikforum berichtet.

Das Magazin des Ökostrom-Versorger Naturstrom AG zitiert dazu das Bündnis Bürgerenergie e.V. :

„Die Belastung des Eigenverbrauchs mit der EEG-Umlage auch auf Anlagen unter der 10-kw-Grenze wäre ein erneuter Frontalangriff auf die Bürgerenergie“, kritisiert René Mono, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn). „Der Eigenverbrauch entlastet die Netze und hat Bürger überhaupt erst dazu motiviert, in großem Stil in die Erneuerbaren Energie zu investieren. Immerhin kommt fast jede zweite Kilowattstunde des Erneuerbaren Stroms aus Bürgerhand“.

Von der Belastung des Eigenstroms werden die großen Energiekonzerne profitieren, heißt es in dem Beitrag weiter, diese würden sonst durch die starke Bürgerbeteiligung weiter Marktanteile verlieren.

Es gibt keine Gleichbehandlung für Eigenverbrauch von Strom

Mann kann jetzt aber auch sagen, ist doch schön wenn alle gleich behandelt werden. Aber Thorsten Zoerner erinnert als einziger daran, dass eine solche Belastung des Eigenstroms weniger als 1 cent pro KWh Einsparung bringt. Es geht doch viel mehr um „ein Placebo für die Energieversorger, denen die Konkurrenz im privaten Haus ein Dorn im Auge ist“.

Er erinnert auch daran, dass der Kohlebergbau sich nicht an den Kosten der Energiewende beteiligen muss. Der Eigenverbrauch der nuklearen und fossilen Kraftwerke wird als einziger nicht mit der Abgabe belastet. Es gibt also keine Gleichbehandlung aller Verbraucher, wie es in manchen Medien heißt. Sieht so eine Energiewende aus? Ich denke, das klingt eher nach einem Schutz vor der Energiewende.

Der Gründer und Vorstandsvorsitzende der IBC Solar AG bezeichnet dieses Vorhaben der Bundesregierung auch konsequent als ein „Rettungsprogramm für dreckige Kohlekraftwerke“.

Ist Energieeffizienz das nächste Opfer einer Abgabe?

Warum sollte die Bundesregierung sich so entscheiden, wenn sie doch – zumindest in Worten – an der Energiewende festhält? Neben der EEG-Umlage wird auch immer wieder von den Netzkosten gesprochen.

In den VDI-Nachrichten vom 23. Mai 2014 ist ein lesenswerter Artikel über das energieautarke Haus von Timo Leukefeld. Am Ende des Beitrags kommen die Stadtwerke Freiberg und die Thüringer Energie AG zu Wort. Dort sieht man die Entwicklung zu mehr Energieeffizienz grundsätzlich positiv, aber wenn sich mehr Bürger aus der „Solidargemeinschaft der durch den Strompreis finanzierten Netzkosten zurückziehen, dann wird das problematisch“ (Zitat). Daher fordern die genannten Unternehmen, wenn die „Kunden ihren Strombezug weiter minimieren“, die „Einführung einer neuen Komponente für die Netzanschluss-Nutzung“ (Zitat).

Wer diese Sätze oder das Ende des genannten Artikels liest, wird feststellen, dass nur die Rede ist von geringerem Strombezug, nicht aber von der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Wenn die Bundesregierung ihren Kurs fortsetzt und konsequent ist, muss auch für energieeffiziente Produkte eine Abgabe zur Finanzierung der Netzkosten erhoben werden.

Auch durch konsequente Energieeffizienz im Haushalt oder in der industriellen Produktion (Heinz Dürr im Handelsblatt vom 12.06.2014) kann der Energieverbrauch um 30 Prozent reduziert werden. Das stellt die Netzbetreiber vor genau die gleichen Probleme wie durch 30 Prozent Eigenverbrauch aus der Photovoltaik-Anlage vom Dach.

Wie wird das Wirtschaftsministerium damit umgehen? Bisher habe ich noch nichts darüber gelesen. Es wäre einerseits konsequent, würde aber andererseits der EU-Energieeffizienzrichtlinie widersprechen. Daher muss die Bundesregierung andere Wege finden zur Finanzierung der Netzanschluss-Kosten als über den Arbeitspreis bei den Stromkosten.

Ich bin ja sehr gespannt, was es hier für Kommentare dazu geben wird und wie es weiter geht.

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