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Daten der Bundesnetzagentur von Solarstromanlagen fehlerhaft

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein Register aller neu in Betrieb genommenen Solarstromanlagen zu erstellen. Ende Oktober wurden diese Daten erstmal offengelegt. Nach Recherchen der Fachzeitschrift Solarthemen enthält diese Statistik jedoch Fehler. So wurden darin Anlagen doppelt gezählt, berichtet die Fachredaktion in der aktuellen Ausgabe der Solarthemen.

Die Bundesnetzagentur stellt die Daten in Form einer Excel-Tabelle zur Verfügung. Wie die Agentur erklärt, sind eventuelle Korrekturen darin nicht enthalten. Allerdings bilden diese Daten auch die Basis für die offiziell installierte PVGesamtleistung in Deutschland. Und diese ist maßgeblich für die Höhe der Vergütung von Solarstrom im kommenden Jahr.

Nach Auswertung der Angaben durch die Solarthemen und weiteren Recherchen zeigt sich jedoch, dass nicht alle Zahlen stimmen. Zum einen sind installierte Anlagen im Anlagenregister nicht verzeichnet, weil sie möglicherweise von Betreibern nicht gemeldet wurde. Zum anderen weist die Statistik der Netzagentur aber auch Doppelzählungen von Anlagen auf. So wurde beispielsweise nach Aussage der Zeitschrift Solarthemen ein Solarkraftwerk in Freystadt mit exakt 1518,75 Kilowatt Leistung doppelt registriert; es gibt aber nur eine solche Anlage. Weitere Doppelzählungen sind wahrscheinlich. Wie Renate Hichert, Pressesprecherin der Bundesnetzagentur, gegenüber den Solarthemen erklärte, seien die Daten auf Plausibilität geprüft worden. Einzelne Fehler seien aber wohl nicht auszuschließen. Wichtig sei allerdings, dass sich klar eine installierte Leistung von weit mehr als 1500 Megawatt im Zeitraum Oktober 2008 bis September 2009 abbilde.

„Das Anlagenregister ist für die Photovoltaik-Industrie und die Politik von großer Bedeutung“, erklärt Solarthemen-Redakteur Andreas Witt. In der Vergangenheit habe immer eine gewisse Unsicherheit bestanden, wieviel Solarstromanlagen in Deutschland tatsächlich installiert worden seien. „Im überwiegenden Maß sind die Daten im Anlagenregister wohl zutreffend“, so Witt. Es wäre aber sicherlich sinnvoll, sie noch genauer zu überprüfen. „Wenn schon eine mit 1,5 Megawatt sehr große Anlage fälschlicherweise doppelt in der Statistik auftaucht, obwohl sie nur einmal existiert, dann ist das Erfassungssystem der Bundesnetzagentur noch nicht ganz ausgereift“, so der Fachjournalist. Mit Beschluss des Bundestages zur Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes wurde das neue Anlagenregister für Photovoltaikanlagen geschaffen.

Seit 1. Januar 2009 ist damit jeder Betreiber einer neuen Solarstromanlage verpflichtet, der Bundesnetzagentur seine Anlage zu melden. Andernfalls muss der Netzbetreiber keine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom zahlen.

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