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Neue Förderbedingungen der KfW für energieeffiziente Gebäude

Es war schon länger klar, dass sich die Förderbedingungen der KfW-Förderbank für energieeffiziente Gebäude ändern werden. Zum 1. April ist es nun so weit, worauf mich der Umweltenergie- und Umweltwärmeblog aufmerksam gemacht hat. Aber es sind nicht nur die Klassifizierungen der  Effizienzhäuser, die sich ändern werden.

Folgende Förderprogramme wird es ab 1. April für private Bauherren geben:

Energieeffizient Bauen
Dieses Programm ersetzt das bisherige Programm „Ökologisch Bauen“ und fördert die Energieeffizienzhäuser 55 und 70 als Ersatz der Energieeffizienzhäuser 40 und 60. Das KfW-Effizienzhaus 70 z.B. hat wie bisher einen maximalen Jahres-Primärenergiebedarf von 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN.

Energieeffizient sanieren
Dieses Programm ist für alle, die ihren Altbau so sanieren, dass fürs Heizen nur noch wenig Energie benötigt wird. Gefördert werden auch einzelne Maßnahmen (Heizung, Dämmung, Lüftung, Fenster), die den Energieverbrauch senken. Wer hierfür keinen Kredit benötigt, kann einen Zuschuss beantragen. Die bisherigen technischen Mindestanforderungen bleiben bestehen.

Ändert sich nicht mehr als nur der Namen? Vielleicht die Höhe der Förderung. Erst mit der kommenden Novellierung der Energieeinsparverordnung werden sich die Förderbedinungen für Sanierung und Neubau ändern.

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