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Der Energieausweis, das unbekannte Wesen für Wohnungseigentümer

Das zumindest gaben die Wohnungseigentümer an, die der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. in einer Erhebung zum Thema energetische Modernisierung befragt hat. Für die Umfrage wurden etwa 5.000 Wohnungseigentümer angeschrieben. Die Antworten repräsentieren mehr als 6.000 Wohneinheiten. Knapp 50 Prozent der befragten Wohnungseigentümer erklärten ein Energieausweis sei für ihr Haus noch nicht ausgestellt oder ihnen nicht bekannt. Die andere Hälfte gab an, dass für ihr Gebäude der Ausweis bereits ausgestellt sei – in 60 Prozent der Fälle als Verbrauchsausweis, in 40 Prozent als Bedarfsausweis. Auffallend waren die Antworten der Neubaueigentümer: 37 Prozent meinten, über einen Bedarfsausweis zu verfügen, 10 Prozent glaubten, einen Verbrauchsausweis zu besitzen und der Rest nahm an, gar keinen Energieausweis zu haben.

Seit 2001 ist der Bedarfsausweis für jeden Neubau Pflicht“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. „Die Antworten lassen vermuten, dass vielen Neubau-Wohnungskäufern dies nicht bekannt ist und sie den Ausweis wohl auch nie gesehen haben – obwohl er ihnen hätte vorgelegt werden müssen. Hier ist also Aufklärung innerhalb der Gemeinschaft geboten, damit alle Eigentümer den energetischen Standard ihres Hauses erfahren. Außerdem sollten die Verwalter prüfen, ob ihnen der Bedarfsausweis vom Bauträger auch tatsächlich ausgehändigt wurde.“

Aber nicht nur beim Thema Energieausweis zeigt die Umfrage „Stolpersteine auf dem Weg zur energetischen Modernisierung“ dringenden Aufklärungs- und Handlungsbedarf. So wurde bislang nur in 37 Prozent der Gemeinschaften, in denen eine Modernisierung bereits konkret geplant ist oder bereits durchgeführt wurde, eine Energieberatung durchgeführt und in gerade mal 7 Prozent der Fälle wurden die Beratungsempfehlungen auch umgesetzt.

Alarmierend ist auch die geringe Quote der Gemeinschaften, die staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen. Nur ein Fünftel der Modernisierer hat einen Antrag auf KfW-Fördermittel gestellt. Begründet wird dies von den Befragten damit, dass der Antrag zu aufwändig ist und die Banken Eigentümergemeinschaften in der Regel keine Kredite einräumen.

Angesichts dieser Ergebnisse fordert Gabriele Heinrich: „Bei der derzeitigen Diskussion über die Neugestaltung der KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren müssen endlich auch die Belange der Wohnungseigentümergemeinschaften gezielt berücksichtigt werden.“ Dazu gehöre nicht nur eine direkte Ansprache der Wohnungseigentümer. „Entscheidend ist auch, dass es eine Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen gibt, die Wohnungseigentümergemeinschaften schrittweise mit ausreichend langen Fristen abrufen können“, so Heinrich.

Die vollständigen Ergebnisse der Umfrage „Stolpersteine auf dem Weg zur energetischen Modernisierung“ können Sie hier kostenlos herunterladen.

Wäre das nicht die Aufgabe der Wohnungsverwaltung die Eigentümer zu informieren? So ist das bei mir abgelaufen, die Verwaltung hat vorgeschlagen den Verbrauchsausweis vom Betreiber der Heizungsanlage erstellen zu lassen – einheitlich für alle Wohneinheiten. Die unterschiedlichen Heizungsgewohnheiten und daraus resultierenden Verbräuche spielten dabei keine Rolle. Der bedarfsabhängige Energieausweis wäre da auch nicht genauer gekommen und sicher zu teuer für die sparsamen Miteigentümer.

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