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Erneuerbare Energien für die Heizung?

Das geplante Wärmegesetz und die Pflicht für erneuerbare Energien in Baden-Württemberg werden heiß diskutiert und sind natürlich nicht umstritten. Eine Pflicht halte ich auch nicht für die beste Lösung, ich würde eher eine steuerliche Begünstigung oder ähnliches begrüßen. Und es ist wichtig, dass sich in einem Wettbewerb die umweltfreundlichste Lösung durchsetzt, bzw. dessen Preise am meisten sinken. Damit sollte auch der Faktor Primärenergie für Pumpen und Antriebe berücksichtigt werden. So kommt bei Wärmepumpen oft im Betrieb der große Schock mit der ersten Stromrechnung. Einen interessanten Kommentar, den ich allerdings nicht komplett unterschreiben würde hat die Berliner Solarpraxis AG veröffentlicht:

Die Berliner Solarpraxis AG begrüßt das Engagement der baden-württembergischen Regierung, ein eigenes Gesetz zur Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen auf den Weg zu bringen. „Endlich scheint der Gordische Knoten durchschlagen“, kommentiert Karl-Heinz Remmers, Vorstandsvorsitzender der Solarpraxis AG, den Entwurf. „In den fossil dominierten Wärmemarkt muss Bewegung kommen, denn hier wird der Löwenanteil des Energiebedarfs der deutschen Haushalte und der Industrie verbraucht. Der Entwurf aus Stuttgart ist ein klares politisches Signal für eine regenerative Wärmeversorgung.“ Die Solarpraxis AG ist der größte Wissensdienstleister in der Branche der erneuerbaren Energien. Sie gibt mehrere Fachzeitschriften heraus und veranstaltet Fachkongresse zur Solarwärme, zur Bioenergie und zu Wärmepumpen.

Die baden-württembergische Landesregierung will mit ihrem Vorstoß den Anteil der erneuerbaren Wärme gegenüber Heizenergie aus Erdgas, Öl oder Kohle deutlich ausbauen. Im Kern geht es um verpflichtende Vorgaben für Bauherren, also um Neubauten. Es soll ab April 2008 greifen. Mindestens ein Fünftel der Wärmeversorgung eines Wohngebäudes muss dann aus regenerativen Energieträgern stammen. Für Bestandsgebäude soll die Regelung ab 2010 gelten. Sie müssen ab diesem Stichtag ein Zehntel der Wärme für Heizung und Warmwasser von der Sonne, aus Biomasse oder der Umwelt beziehen.

„Das sind ambitionierte Ziele, die wir unterstützen. Allerdings stecken im Stuttgarter Entwurf etliche handwerkliche Fehler“, kritisiert Remmers. So seien die einzelnen Paragrafen ungenügend mit bestehenden Vorgaben wie der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgestimmt. „Es gibt zu viele Ausnahmen und diese sind zu ungenau formuliert“, sagt Remmers. „Das Gesetz kann so leicht ausgehebelt werden.“ Er kritisiert weiterhin, dass bei den Angaben zur Solarthermie, Holzenergie oder Wärmepumpen wichtige technische Details oder Zahlen den politischen Anspruch des Gesetzes konterkarieren. „So wird die Qualität der Sonnenkollektoren, die künftig auf das Dach gebracht werden sollen, im Gesetz nicht definiert“, nannte er als ein Beispiel. „Dies öffnet ungeeigneten Billigprodukten Tür und Tor. Das Ziel der Energieeinsparung wird auf diese Weise nicht erreicht.“

Bei der Bioenergie seien die Holzpellets nicht erwähnt, derzeit der stärkste Pfeiler der Wärmeversorgung aus Biomasse in Deutschland. „Heizkessel für Holz sind nur in den Anmerkungen grob definiert“, bemängelt Remmers. „Da müssen die Immissionsschutzverordnung des Bundes und weitere Kriterien rechtssicher eingebaut werden.“ Bei den Wärmepumpen sei das Gesetz nur auf Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser begrenzt. „Die Wärmepumpe ist schon heute eine Technologie, mit der man auch größere Gebäude versorgen kann. Da muss das Gesetz deutlich weiter gefasst werden.“

Völlig offen sei die Frage der Kontrolle und der Überwachung der im Gesetz gemachten Vorgaben. Auf Nachfrage erläuterte ein Sprecher des baden-württembergischen Umweltministeriums, dass nach dem Vorbild der Energieberater spezielle Sachkundige diese Aufgabe übernehmen könnten. Im Entwurf ist auch die Rede davon, Bauhandwerker, Installateure und Schornsteinfeger damit zu betrauen. Fraglich ist auch, mit welchen Kosten diese Maßnahmen verbunden sind.

Der Entwurf des baden-württembergischen Umweltministeriums kann im Internet unter www.service-bw.de abgerufen werden. Die betroffenen Verbände können beim Umweltministerium von Baden-Württemberg bis zum 31. August 2007 eine Stellungnahme abgeben. Für Bürgerinnen und Bürger besteht diese Möglichkeit durch ein Internetforum unter www.buergerforum.service-bw.de.

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