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Verschärfung der Energieeinsparverordnung geplant

Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung erst die neue Energieeinsparverordnung beschlossen, durch den Bundesrat ist sie noch gar nicht, schon gibt es wieder Beschlüsse über Novellierung der Anforderungen. Diese Meldung habe ich heute beim Umweltministerium von Rheinland-Pfalz gefunden:

Die Umweltministerkonferenz folgt in wesentlichen Punkten dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie sieht es als notwendig an, den Gebäudeenergiebedarf zu reduzieren und den Anteil an Erneuerbaren Energien deutlich auszubauen.

„Die Umweltministerkonferenz spricht sich dafür aus, in der Energieeinsparverordnung den maximal zulässigen Wärmeverbrauch und Wärmeverluste um mindestens 30 Prozent zu verringern“, stellt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad fest. „Zusätzlich sollte in Neu- und Altbau ein Mindestanteil an Erneuerbaren Energien verpflichtend werden. Bei Neubau sollte der Einstieg mit 20 Prozent erfolgen; für den Altbau ist ein angemessener Prozentsatz zu prüfen. Eine ersatzweise Erfüllung sollte möglich sein.“

Auch die Notwendigkeit einer verlässlichen Förderung de Erneuerbaren Energien im Wärmemarkt durch das Marktanreizprogramm wird von der Umweltministerkonferenz gesehen. Diese anspruchsvollen Energiestandards mit definierten Quoten für Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich sollen durch ein Wärmegesetz und/oder die Energieeinsparverordnung umgesetzt werden.

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