Wissenswertes und Stimmen über Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist nun vom Bundestag beschlossen. Künftig können mehr Mieterinnen und Mieter mit günstigem Solarstrom vom Dach Stromkosten sparen und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Auch wenn nicht alles umgesetzt wurde, was wünschenswert wäre, ist das Gesetz zumindest ein kleiner Schritt nach vorne für die Energiewende in der Stadt. Es gibt so viele Dachflächen, die noch genutzt werden können und Wohnungsnutzer die Möglichkeit geben sich an der Energiewende zu beteiligen. In diesem Beitrag habe ich ein paar Informationen zu dem Gesetz und Kommentare von Verbänden und Unternehmen gesammelt.
Inhalt
- Wissenswertes über das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
- Solarwirtschaft sieht einen Weckruf für die urbane Energiewende
- DGS sieht kleine Verbesserungen und Enttäuschungen
- Wohnungswirtschaft begrüßt Änderungen im Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
- bne sieht Chance für die dezentrale Energiewende
- Polarstern Energie freut sich über wachsende Nachfrage nach Mieterstrom-Projekten
- Discovergy sieht die wirtschaftlichen Risiken besser kalkulierbar
Wissenswertes über das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
Als Mieterstrom gilt Strom, der von der PV-Anlage auf dem Dach direkt an die Mieterinnen und Mieter (Fachbegriff: Letztverbraucher) in dem Haus oder in einem Gebäude in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit diesem Wohngebäude geliefert wird. Mit dem neuen Gesetz erhält der Vermieter oder Betreiber der Anlage auch dann eine Vergütung, wenn er den erzeugten Strom an seine Mieter verkauft. Da Mieter für diesen Strom keine Netzentgelte bezahlen müssen, ist die Vergütung deutlich niedriger als bei einer Netzeinspeisung. Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Zubau insgesamt ab. Sie wird zwischen 2,2 Cent/kWh und 3,8 Cent/kWh liegen.
Zusätzlich ist in dem Gesetz eine Obergrenze für den Strompreis festgelegt, damit die Nutzer wirklich von dem Mieterstrom profitieren. Weitere Inhalte sind Vorgaben an die Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und die Sicherung der freien Wahl des Stromlieferanten. (Quelle: BMWi)
Solarwirtschaft sieht einen Weckruf für die urbane Energiewende
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.:
„Das ist ein Weckruf für die urbane Energiewende. Wohnungsbaugesellschaften werden nun hoffentlich vielerorts gemeinsam mit Stadtwerken auf Mieter zugehen und ihnen lokal erzeugten Solarstrom zu attraktiven Tarifen anbieten. Das jetzt beschlossene Mieterstromgesetz ermöglicht einen wichtigen Schulterschluss zwischen der Energie- und Wohnungswirtschaft. Es ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung unserer Energieversorgung.“
DGS sieht kleine Verbesserungen und Enttäuschungen
Der Bundesrat hatte mehrfach vorgeschlagen Mieterstrom mit dem Eigenverbrauch gleich zu setzen. Dass dies nicht im Gesetz enthalten ist, ist für den die Deutsche Gesellschaft für Solarenergie e.V. eine Enttäuschung. Positiv ist hingegen, dass auch Strom von Wohngebäuden „im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang und ohne zusätzliche Netzdurchleitung” gefördert wird. Neu ist auch der einfachere Nachweis über die Preisdifferenz zum örtlichen Grundversorgungstarif .
Wohnungswirtschaft begrüßt Änderungen im Gesetz zur Förderung von Mieterstrom
„Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzes gestern Abend im Deutschen Bundestag. Besonders positiv wertet die Wohnungswirtschaft, dass nun auch gebäudeübergreifende Projekte ermöglicht werden.
„Dadurch können auch benachbarte Mieter an der Energiewende teilhaben, deren Wohngebäude beispielsweise aufgrund von Verschattungen oder der baulichen Situation nicht als Standort für die Erzeugung von Solarstrom in Frage kommen“, so Gedaschko. Dies hatte der GdW seit langem gefordert.
Kritisch sieht die Wohnungswirtschaft hingegen noch das Fehlen von echten Quartierskonzepten im Gesetz zur Förderung von Mieterstrom, sowie die steuerliche Benachteiligung von Wohnungsunternehmen.
bne sieht Chance für die dezentrale Energiewende
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßt die Verabschiedung des Mieterstromgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom bringe einen wichtigen Schub für die Ausweitung von dezentralen Versorgungsmodellen, insbesondere in den Städten, so der bne.
Der bne hatte sich dafür eingesetzt, dass eine Lieferung von Mieterstrom in Wohnkomplexen auch in angeschlossene Nachbargebäude möglich wird. „Die Änderung geht zwar in die richtige Richtung, wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs bleibt jedoch abzuwarten, ob sie für die Praxis tatsächlich ein ‚Mehr‘ bewirkt“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Der bne sieht zudem die Notwendigkeit der Schaffung eines abgestimmten Fördersystems mit Anreizen zur system- und netzdienlichen Verbrauchs- und Einspeisesteuerung.
Polarstern Energie freut sich über wachsende Nachfrage nach Mieterstrom-Projekten
Das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom ist ein wichtiger Meilenstein, um die dezentrale Energieversorgung so auszubauen, dass auch Mieter davon profitieren. Ferner ist sie ein notwendiger Schritt für die Energiewende in den Städten. Ob mit der Direktförderung in der Praxis das Ziel einer fairen Energiewende erreicht wird, das hängt aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung stark von der tatsächlichen Umsetzung ab. Nachstehend die Bewertung von Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers und Mieterstromdienstleisters Polarstern:
„… Die Direktförderung entspricht zwar nicht der von uns geforderten Gleichstellung mit der reduzierten EEG-Umlage von Eigenheimbesitzern und damit der gleichen Stromkostenentlastung, dennoch wird Mieterstrom spürbar attraktiver als bisher. Laut Gesetz muss das Mieterstromangebot mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen. Das ist definitiv ein Vorteil für alle und es wird die Verbreitung von Mieterstrom unterstützen. Zumal durch die Direktförderung Mieterstrom jetzt auch für Gebäude ab rund 15 Wohneinheiten wirtschaftlich interessant wird. Bei Polarstern sind bereits heute die Projektanfragen verglichen zum Vorjahr viermal höher.
Allerdings hat der Gesetzgeber zu viel Spielraum gelassen, wie stark die Direktförderung dem Mieter und dem Immobilieneigentümer zugutekommt. Ein Spielraum, der mit einer reduzierten EEG-Umlage nicht entstanden und automatisch fairer gewesen wäre – im Sinne einer Gleichbehandlung der Haushalte und der Anlagentechnik.
Um die dezentrale Energiewende wirklich fair zu gestalten, spielt auch der räumliche Zusammenhang bei der Mieterstromversorgung eine entscheidende Rolle. Er wurde im heute verabschiedeten Mieterstromgesetz erweitert. Allerdings erhalten städtische Quartiere damit nicht automatisch eine Mieterstrom-Direktförderung. Wird zur Stromversorgung nicht alleine das lokale Netz im Gebäude genutzt, sondern auch auf das öffentliche Netz zurückgegriffen, gibt es keine Direktförderung, genauso wenig wie für Anlagen über 100 Kilowatt. Es kommt damit einmal mehr auf die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Projekts an. Richtig aufgesetzt, ist Mieterstrom so auch für Quartiere lohnenswert, wie das Beispiel des Quartiers Lok.West in Esslingen zeigt.“
Discovergy sieht die wirtschaftlichen Risiken besser kalkulierbar
Nikolaus Starzacher, Geschäftsführer von Discovergy:
„Wir begrüßen, dass der Weg für Mieter zur Partizipation an der Energiewende nun endlich frei ist. Die flächendeckende Umsetzung von Mieterstrommodellen betrifft schließlich einen Großteil der Bevölkerung. Das Gesetz ist hierzu ein wichtiger Schritt. Es ist gut, dass Mieterstrommodelle aus der rechtlichen Grauzone herauskommen. Auch die wirtschaftlichen Risiken für Eigentümer und Investoren sind nun deutlich besser kalkulierbar.
Wir bewerten Mieterstromprojekte als Nährboden für innovative Direkt- und Quartiers-Versorgungskonzepte. Denn diese stehen für die effiziente und kostenoptimierte Energiewende, die uns allen am Herzen liegen sollte. Auch die Sektorkopplung mit Elektromobilität und Wärmeversorgung spielt eine zentrale Rolle.
Discovergy hat in den vergangen Jahren mit mehr als 100 Mieterstromprojekten wertvolle Erfahrungen gesammelt. Dabei haben wir Projekte in den verschiedensten Konstellationen begleitet: PV, BHKW, Kleinwasserkraft, in Kombination mit Speichern sowie mit mehreren Erzeugern. Aufgrund dieser Historie sind damit bestens aufgestellt für den „großen Roll-Out“.
Ich versuche z. Zt ein Mietobjekt mit PV Mieterstrom aus zu statten.
Ich bin entsetzt, wie viel widersprüchliches mir da entgegen schlägt.
z. B. sagte mir ein Mitarbeiter des Zollamtes daß ich Stronsteuer zu bezahlen habe ?
Dabei lese ich aber immer wieder daß Mieterstrom Strom steuerfrei ist ?
Dann ist mein Messstellen- und Netzbetreiber ( Westnetz) nicht in der Lage mir ein
EEG komformes Messkonzept zu erstellen !
Im Netz, und anderen Informationmöglichkeiten, schlägt mit täglich neues widerprüchliches entgegen.
Was ist das für ein unausgegorener Unfug ?
Der administrative Aufwand ist leider recht hoch, um ein Mieterstrom-Projekt in Eigenregie umzusetzen. Und Mieterstrom ist nicht pauschal steuerfrei, es können jedoch einige Abgaben entfallen, je nach dem wie es umgesetzt wird. Daher würde ich empfehlen Experten hinzu zu ziehen, diese befassen sich sehr intensiv mit dem Thema und können schnell ein passendes Modell aufstellen, inklusive Messkonzept. Zu den Experten gehören Energieversorger, wie Naturstrom und Polarstern Energie, sowie die Spezialisiten von der prosumergy GmbH aus Kassel, als einziger unabhängiger Anbieter von Mieterstrom.
Guten Morgen Herr Kühl,
Diese Firmen, nehmen aber erst ab 6 Einheiten, überhaupt was an .
Ich habe aber über eine angagierte, auswärtige Elektrofirma, anscheind etwas
EEG Komformes ? bestellt.
Hallo Herr Cassen,
erst ab 6 Einheiten lohnt sich der Aufwand, der für Mieterstrom betrieben werden muss. Daher setzen diese Anbieter die Grenze. Was haben Sie genau bestellt, das EEG-konform sein soll? Dazu kann ich nichts weiter sagen.