Änderungen Energierecht 2017

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6 Kommentare

    1. Ich nehme an, es geht um das Energielabel für Heizungen im Bestand. Dieses dürfen Energieberater anbringen, wenn sie mit den Eigentümer in einem Vertragsverhältnis stehen, mit Bezug zur Heizung oder zur energetischen Sanierung des Gebäudes. So steht es im Gegsetzesentwurf unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/entwurf-eines-ersten-gesetzes-zur-aenderung-des-energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf