Mieterstrom Stattschule Altona von Bewohnern und WEMAG realisiert
Noch ein Beitrag meines Sponsors WEMAG AG aus Scherin

In zwei Beiträgen aus den letzten Wochen habe ich bereits zwei Projekte für Mieterstrom vorgestellt, in München und in Burg/ Sachsen-Anhalt. Heute geht es nach in den Norden nach Hamburg. Dort gibt es jetzt auch Solarstrom vom Dach für die Bewohner im Wohnprojekt Stattschule in der Altonaer Altstadt. Gemeinsam mit der WEMAG AG haben sie ihr Stromversorgungskonzept als Mieterstrommodell entwickelt und umgesetzt.
Inhalt
Photovoltaik-Anlage der Stattschule Altona
Seit Oktober 2015 fangen auf einem Flach- und einem Schrägdach des sanierten denkmalgeschützen Schulgebäudes von 1878 insgesamt 66 Module mit einer Gesamtfläche von etwa 108 qm die Sonnenenergie ein. Die Leistung der Anlage liegt bei 19,4 Kilowatt Peak (kWp) und die erzeugte Strommenge beträgt rund 15.000 Kilowattstunden (kWh).
Diese Anlage hat einen großen Vorteil, die Photovoltaikmodule liegen frei von Verschattung und sind nach Osten, Süden und Westen ausgerichtet. Das dürfte für ein Dauerlächeln auf den Gesichtern der Bewohner in der Altonaer Stattschule sorgen.
Projekt Mieterstrom Stattschule Altona
„Der Strom fließt von der Photovoltaikanlage erst zu den Bewohnern und den Allgemeinstromverbrauchern, wie zum Beispiel der Flurbeleuchtung, dem Fahrstuhl und der Lüftungsanlage, bevor er ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird“, erläutert Martin Walther, der zusammen mit Maren Böther von der WEMAG das Projekt geleitet hat.

Durch die hervorragenden Standortbedingungen wird der in der PV-Anlage erzeugte Strom fast vollständig durch die Bewohner der Stattschule verbraucht. Über das Jahr können so etwa 16 Prozent des Stromverbrauchs direkt aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach abgedeckt werden.
„Wir haben nach einer langjährigen Planung dieses Modell zusammen mit der WEMAG projektiert und umgesetzt, weil der ökologische und soziale Grundgedanke der Energiewende in Bürgerhand sich nur so unter den Bedingungen des novellierten EEG umsetzen ließ“, sagt Malte Willms, einer der Geschäftsführer der Energie GbR Stattschule.
„Da alle Hausbewohner zugleich Mitglied der eigens für dieses Projekt gegründeten Energie GbR Stattschule sind, gehört jedem auch ein Stück der PV-Anlage“, ergänzt Malte Willms.
Die Bewohner der Stattschule profitieren von den geringen Stromerzeugungskosten durch die Photovoltaikanlage, die zusammen mit der Reststrombelieferung zu einem geringeren Strombezugspreis für die Bewohner führt.
Mieterstrom zur Fortsetzung der Energiewende-Strategie der WEMAG
„Das Mieterstrommodell ist für uns die konsequente Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen, die wir bereits seit drei Jahren im Bereich der Eigenversorgung unseren Privat- und Kleingewerbekunden anbieten. Außerdem kann mit diesem Strommodell die Energiewende weiter vorangebracht werden“, erklärt der WEMAG-Vertriebschef Michael Hillmann.
Damit führt das umgesetzte Mieterstrommodell für die Bewohner der Stattschule und die WEMAG zu einer Win-Win-Situation.
Visuelle Integration der Photovoltaik-Anlage im Denkmalschutz
Im November 2014 hatte die Stattschule den Kontakt zur WEMAG aufgenommen. Es folgte eine etwa neunmonatige Planungs- und Umsetzungsphase. Als eine Besonderheit mussten die Dachaufbauten bestmöglich visuell in das denkmalgeschützte Gebäude integriert werden.
„Deshalb haben wir uns teilweise für schwarze Photovoltaikmodule, so genannte All-Black-Module, entschieden“, berichtet Dachdeckermeister Steffen Huber.
Sein zertifizierter Fachbetrieb aus dem mecklenburgischen Neustadt-Glewe hat die Planung und Montage der PV-Anlage sowie die Elektroinstallation schlüsselfertig ausgeführt. Die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber übernahm die WEMAG.
Zum Wohnprojekt Stattschule in Altona
Das Wohnprojekt Stattschule ist eine Kombination von eigenständiger Wohnungsgenossenschaft und Privatwohnungen. Hier leben zurzeit 49 Erwachsene und 34 Kinder. Zum energetischen Versorgungskonzept gehören:
- partielle Innendämmung
- Pelletheizung
- zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- solarthermische Indachanlage Schrägdach/ Ausrichtung Süd.
Bereits während der Bauphase wurde alles für die spätere Nachrüstung für die PV-Anlage vorbereitet [Leitungen, Anschlusspunkt]. Die Photovoltaik-Anlage auf demFlachdach ist in der Ausrichtung Ost-West montiert und die PV-Anlage auf dem Schrägdach ist in Süd-Ausrichtung installiert. Die Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes war im Dezember 201. Architekturbüro: Wolfram Tietz/ Planerkollektiv Hamburg.
Hallo Herr Büttner,
da stimme ich Ihnen voll und ganz zu! Leider hat die Auffassung der BNetzA aber gewicht und man müsste es wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Und wer will das schon? Aus diesem Grund haben wir uns auch dazu entschieden, in unsere Mieterstrom-Projekten immer die volle EEG-Umlage abzuführen, sicher ist sicher. Sollte sich die Rechtsprechung ändern und wider Erwarten eine Umlageprivilegierung auch für Mieterstrom-Modelle rechtssicher möglich werden, würde dies natürlich die Wirtschaftlichkeit für alle Beteiligten verbessern. Um dorthin zu kommen, sollten wir unseren (Energie-)Politiker wohl klar machen, dass die vorherrschende Ungleichbehandlung von Eigenversorgung und Mieterstrom unhaltbar und für den gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar begründbar ist.
Diese Haltung der BNetzA steht im krassen Widerspruch zum Genossenschaftsprinzip: Förderung der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Das darf nicht so bleiben!
Spannender Artikel! Mich würde interessieren, ob die reduzierte oder volle EEG-Umlage gezahlt wird. Im Text heißt es ja: "Da alle Hausbewohner zugleich Mitglied der eigens für dieses Projekt gegründeten Energie GbR Stattschule sind, gehört jedem auch ein Stück der PV-Anlage." Soll auf diesem Wege (dir GbR liefert Strom an die sie konstituierenden Gesellschafter) eine EEG-Umlage-priviligierte Eigenerzeugung hergestellt werden? Falls ja, kann das vertraglich rechtssicher dargestellt werden angesichts des strikten Verständnisses der dafür erforderlichen Personenidentität von Anlagenbetreiber und Stromverbraucher (siehe z.B. den Entwurf des Eigenverbrauchs-Leitfadens der BNetzA: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/Eigenversorgung-node.html)?
Hat etwas lange gedauert, habe etwas spät nachgefragt, aber jetzt habe ich eine Antwort erhalten.Ich hoffe, damit ist die Frage beantwortet:
Ja, durch die spezielle Situation bei dem Projekt in Hamburg-Altona können wir für das Projekt mit einer umfangreichen Befreiung der Umlagen und Abgaben kalkulieren. Aufgrund der Tatsache, dass alle Bewohner der Stattschule an der Energie GbR Stattschule in gleicher Höhe beteiligt sind, erfüllen wir die Anforderungen der räumlichen Nähe, der Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher und die Risikoübernahme durch den Betreiber = Verbraucher. Mit Bezug auf die EEG-Umlage kalkulieren wir mit den in §61 Absatz 1 EEG festgeschriebenen Prozentsätzen für Anlagen >10kWp / 10MWh.
Vielen Dank für die Antwort und die damit verbundene Mühe, bei den Betreibern nachzufragen!
Ich würde mich wirklich freuen, wenn der Gesetzgeber bzw. die BNetzA als zuständige Behörde Projekte wie dieses als Eigenversorgung im Sinne des § 5 Nr. 12 EEG anerkennen würde. Denn damit wären Mieterstrom-Modelle in Mehrfamilienhäusern im Hinblick auf die EEG-Umlage (meines Erachtens zu recht) ebenso priviligiert wie der Eigenverbrauch in Einfamilienhäusern: Also bei Anlagen bis 10 kWp keine EEG-Umlagepflicht, darüber lediglich eine reduzierte Umlage gem. § 61 Abs 1 EEG.
Leider ist das aber aktuell nicht der Fall. So schreibt die BNetzA in o.g. Leitfaden auf S. 23 (und ich befürchte, dass sie nicht von dieser Position abrücken wird):
"Demnach erfüllen beispielweise Genossenschaftsmodelle die Anforderungen an die Personenidentität nicht, sobald die Stromerzeugungsanlage durch eine Genossenschaft betrieben wird und nicht die Genossenschaft selbst, sondern Mitglieder der Genossenschaft den in der Anlage erzeugten Strom verbrauchen. Es liegt in derartigen Fällen keine Eigenversorgung, sondern eine Stromlieferung der Genossenschaft (als umlagepflichtiges EltVU) an die Mitglieder der Genossenschaft (als natürliche Personen und Letztverbraucher) vor. Das gilt in gleicher Weise für ähnliche Modelle, in denen es sich statt um eine Genossenschaft, um eine andere Form einer juristischen Person handelt. Betreibt beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Stromerzeugungsanlage, und stellt ihren GbR-Mitgliedern den erzeugten Strom zur Verfügung, so liefert die GbR den Strom als umlagepflichtiges EltVU an die Mitglieder."
An Stelle der Betreiber würde ich zumindest sicherstellen, dass sich das Modell für alle Beteiligten auch bei Zahlung der vollen EEG-Umlage lohnt, falls der zuständige ÜNB diese in Zukunft (rückwirkend?) einfordert.