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3 Kommentare

  1. Es ist natürlich richtig, dass die Nennleistung eines Gerätes nicht mit der Arbeit verwechselt werden sollte. Die Nennleistung ist das theoretisch maximale Leistungsvermögen eines Gerätes.

    Korrekterweise hätte ich für die Berechnung statt 3 kWh den tatsächlichen Wert von leicht unter der Nennleistung von 3 kW für alle Neugeräte schätzen und berechnen müssen.

    Das hätte aber die Verständlichkeit erschwert. Außerdem existieren im Vergleich zum NSÖ-Bestand relativ wenige Neugeräte.

    Trotzdem Danke für den Hinweis.

    Einen korrekteren Schätzwert von kWh unter der Nennleistung würde aber an den hohen Betriebskosten nichts Wesentliches ändern.

    Denn die Jahresberechnung ist grundsätzlich korrekt, weil die Betriebkosten pro NSÖ-Gerät durch überwiegend lineare Leistungsabgabe am oberen Rand der Nennleistung entstehen.
    Die Heiztage sind entgegen allgemein gültiger Regeln nicht auf 180 Tage, sondern sicherheitshalber auf 200 Tage hochgesetzt. Das gleiche gilt mit dem Nachstromspeichertarif von 15 Cent, der noch vereinzelt anzutreffen ist, aber nach meinen Recherchen aktuell im Durchschnitt viel höher liegen wird.

    Die Erfahrungen in der Beratungspraxis bestätigen die grundsätzliche Jahresberechnung und die viel zu hohen Kosten, mit denen NSÖ-Betreiber rechnen müssen.