Neue Anforderung an Leuchtmittel ab 01. September 2013
Von den Haushaltsgeräten kennen mittlerweile fast alle das Energielabel, das dem Käufer aussagt wie der künftige Energieverbrauch einzuordnen ist. Dass es auch andere Geräte gibt, die mit einem Energielabel gekennzeichnet sein müssen, ist hingegen weniger bekannt. So haben auch Fernsehgeräte seit 2011 ein Energielabel, um den Käufern den Angaben zum Stromverbrauch anzuzeigen.
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Neues Energielabel für Leuchtmittel
Leuchtmittel haben ebenfalls seit einiger Zeit ein Energielabel. Doch hier gibt es wichtige Änderungen ab 01. September 2013, die man beachten sollte, denn Lichtquellen erhalten ein neues Energielabel. Damit reagiert die Europäische Union (EU) auf die gestiegene Energieeffizienz von Leuchtmitteln am Markt, die wiederum eine Folge vom Ende der klassischen Glühbirne sein dürfte. Die bisherige Einteilung in Energieeffizienzklassen A bis G wird es dann nicht mehr geben. Auf dem neuen Energielabel findet man künftig die Klassen A++ bis E. Damit werden, wie bei einigen Haushaltsgeräten, neue Klassen eingeführt, die einen besonders niedrigen Energieverbrauch einiger Lichtquellen berücksichtigen.
Eine weitere Änderung beim Energielabel für Leuchtmittel ist, dass mit wenigen Ausnahmen alle Leuchtmittel gekennzeichnet werden müssen. Zuvor waren Lampen mit gerichtetem Licht, beispielsweise Reflektorlampen, davon ausgenommen. Neben der Effizienzklasse wird das Label künftig auch über den Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh) pro 1.000 Stunden Betrieb informieren. Diese Angabe entspricht der durchschnittlichen Jahresnutzung einer Lampe in privaten Haushalten.
Welche Lampe erhält welche Effizienzklasse?
Die Anforderungen der Klasse A++ werden derzeit nur von einigen wenigen hocheffizienten LED-Lichtquellen und einzelnen Hochdruckentladungslampen erfüllt. Die Klasse A+ erzielen sehr gute LED-Module und sehr effiziente Energiesparlampen (ESL) sowie Hochdruckentladungslampen. Durchschnittliche LEDs, LED-Lampen, ESL und Leuchtstofflampen erhalten Klasse A. Besonders sparsame Niedervolt-Halogenlampen können aufgrund ihrer Lampentechnologie maximal das Energielabel B erreichen. Hochvolt-Halogenlampen für Netzspannung können Klasse C erzielen, tragen in der Regel aber Energielabel D.
Herkömmliche Glühlampen – sofern sie noch im Markt erhältlich sind – erzielen nur die dann niedrigste Effizienzklasse E. Aufgrund ihrer schlechten Energieausbeute dürfen „normale“ Glühlampen mit ungerichtetem Licht in der EU schon jetzt nicht mehr neu auf den Markt gebracht werden; Glühlampen mit Reflektortechnik folgen – je nach Typ – zum 1. September 2013 und zum 1. September 2014.
Als Verbraucher erhält man dann künftig eine bessere Orientierung als bisher.
Die EU-Richtlinie sieht ab März 2014 auch die Kennzeichnung von Leuchten vor. Sie bezieht sich jedoch nicht auf die Energieeffizienz der Leuchte, sondern auf den Stromverbrauch passender Lampen.
Neue Regeln für gerichtetes Licht
Ab 01. September 2013 wird es noch weitere Änderungen geben, so gibt es bei Lampen mit gerichtetem Licht nach der EU-Verordnung 1194/2012 erstmals Anforderungen an Stromverbrauch und andere Leistungsmerkmale. Davon betroffen sind zum Beispiel Reflektorlampen. In zwei weiteren Stufen werden die Anforderungen 2014 und 2016, jeweils zum 1. September, nochmals ergänzt. Zusätzlich macht die neue Verordnung Vorgaben für die Qualität von LED-Produkten und erweitert die Informationspflicht der Hersteller. Die Maßnahme ist Teil der europäischen Klimaschutzpolitik: Mit den neuen Effizienzregeln für gerichtete Lichtquellen möchte die EU bis 2020 jährlich eine Energiemenge von 25 Terrawattstunden einsparen.
Mit der ersten Stufe werden zum 1. September unter anderem Glühlampen mit Spiegelreflektor vom Markt genommen. Mit der zweiten Stufe werden zum 1. September 2014 vor allem ineffiziente Halogenlampen verschwinden. Energiesparende Alternativen gibt es genug, wie zum Beispiel LED-Lampen. Sie verbrauchen etwa 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen und halten dabei um ein Vielfaches länger. Ausführliche Informationen gibt es im Beleuchtungsportal licht.de.
Mehr Hinweise auf der Verpackung vorgeschrieben
Mit der EU-Verordnung 1194/2012 werden die bisher geltenden Regeln zur Informationspflicht auf gerichtete Lichtquellen ausgeweitet, um den Käufern mehr Orientierung zu bieten. Damit müssen unter anderem folgende Informationen auf der Lampenverpackung stehen:
- von der Lampe abgestrahlte Lichtmenge in der Einheit Lumen
- Lebensdauer in Stunden
- Lichtfarbe in der Einheit Kelvin. Die Lichtfarbe Warmweiß liegt im Bereich zwischen 2.700 und 3.300 Kelvin.
- Angaben zur Dimmbarkeit
Neu ist auch, dass LED-Lampen ab 1. September bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. Dazu gehören eine gute Lichtqualität und geringe Ausfallquoten. Mit diesen Bestimmungen leistet die EU einen Beitrag zum Verbraucherschutz.
Weitere Informationen
Sehr gute Informationen zu LED und kritische Betrachtungen von neuen Produkten und aktuellen Angeboten findet man im Blog von Wolfgang Messer, der schon im Oktober 2012 über die neuen Anforderungen geschrieben hat. Wolfgang Messer wird auch im dritten Teil der Serie über LED-Beleuchtung im Bloghaus von Yellostrom interviewt. Teil 1 der Serie mit allgemeinen Informationen und Teil 2 mit Angaben, die man auch berücksichtigen sollte beim Kauf. Weitere Informationen zum neuen Energielabel für Leuchtmittel gibt es noch im Portal Stromeffizienz der dena.
LED auf der IFA 2013
Auch auf der der weltweit führenden Messe für Unterhaltungselektronik und Elektrohausgeräte, der IFA in Berlin, werden wieder LED-Leuchtmittel zu sehen sein. Im letzten Jahr wahr ich da sehr angetan von der Nostalgic-Clear von Panasonic, bei Samsung werden vermutlich auch LED-Leuchtmittel zu finden sein und der Spezialist wird in diesem Jahr auch dort ausstellen. Die ausgestellten Produkte werde ich mir dann mal genauer ansehen.
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