Schummelt das BMWi in der Bewertung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie?
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) stellt deutlich in Frage, dass bestehende Energieeffizienz-Instrumente in Deutschland einen ausreichenden Beitrag zur Erreichung der EU-Ziele, zum Gelingen der Energiewende aber auch zur Abwendung von Energiearmut liefern.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat heute ein Gutachten zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Link zur Studie) veröffentlicht. Darin wird der Beitrag bestehender Politikinstrumente errechnet. Das Ministerium konstatiert, dass somit die EU-Vorgaben eingehalten bzw. übererfüllt würden, wenn „die Spielräume der EU-Energieeffizienzrichtlinie bei der Umsetzung voll ausgeschöpft werden.“
Die DENEFF bezweifelt, dass die Anrechnung aller im Gutachten betrachteten Maßnahnahmen in Art und Umfang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie konform ist. Auch sind nicht alle genannten Maßnahmen geeignet, um einen zusätzlichen Beitrag zur Einsparung von Energie zu leisten. Insbesondere die Anrechnung sogenannter preisbildender Maßnahmen wie Netzentgelten, EEG und LKW-Maut, die nicht der Einsparung von Energie dienen, kritisierte der geschäftsführende Vorstand der DENEFF, Christian Noll:
„Gerade in Zeiten historischer Energiehöchstpreise muss die Politik Energieverbraucher beim Energiesparen unterstützen. Immer mehr Haushalten aber auch Kleinunternehmern mangelt es dabei nicht an Preisdruck. Ihnen fehlt schlicht die notwendige Unterstützung. Auf Steuern und Entgelte als Effizienzwundermittel abzustellen wirkt da grob fahrlässig. Es ist auch zu früh, sich auf vermeintlichen Lorbeeren auszuruhen. Deutschland ist zwar auf einem guten, aber höchstens auf halbem Weg. Das gilt sowohl für die EU-Ziele, als auch für die sich selbst gesteckte Messlatte aus dem Energiekonzept.“
Durch die Anrechnung preisbildender Maßnahmen, etwa des EEG oder der Mehrwertsteuer auf Energieträger, würde der errechnete Zielwert aus Artikel 7 der Richtlinie für Deutschland (2.005 PJ = rund 278 Mio. Kilowattstunden) rechnerisch bereits zu mehr als der Hälfte erfüllt (1.166 PJ). Ob ein Energieverbraucher jedoch auf Grund höherer Energiepreise, Förderprogramme oder gesetzlicher Anforderung Maßnahmen ergreift, ist höchst spekulativ und die Wirkung von Preissignalen insgesamt umstritten. Daneben stellt die DENEFF auch in Frage, dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Gebäudebestand den Auflagen der Richtlinie entspreche, da diese direkt EU-Recht umsetzte, was im Richtlinientext ausgeschlossen wird. Hier wurden in der Studie weitere 270 PJ berechnet.
Die Mitgliedstaaten müssen bis Ende diesen Jahres Maßnahmen an die EU-Kommission melden, mit denen sie die Auflagen aus Artikel 7 der Richtlinie erfüllen möchten. Die DENEFF appellierte an die Bundesregierung, sich ernsthaft mit der Verbesserung der Instrumente zu befassen um brachliegende, wirtschaftliche Einsparpotenziale zu nutzen. Neben einer tatsächlichen Erreichung der Ziele könnten so Kraftwerksneubauten vermieden, Energiekosten gesenkt und heimische Wertschöpfung und Beschäftigung gestärkt werden.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2020 jährlich 1,5 Prozent der an die Verbraucher abgesetzten Energie einzusparen. Das Gutachten bewertet unter Verwendung der Berechnungsvorgaben der Europäischen Union die Einsparwirkung von rund 50 politischen Maßnahmen bis zum Jahr 2020. Zu den untersuchten Maßnahmen zählen die Förderung der Gebäudesanierung und der Energieberatung, die bestehenden nationalen ordnungsrechtlichen Vorgaben und preisbedingte Einsparanreize. Die Studie zeigt die hohe Bedeutung, die der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, mit einem Anteil von rund 30 Prozent an den gesamten Einsparungen, für eine Erreichung der Energieeffizienzziele zukommt.
Das BMWi wird die vor kurzem innerhalb der Bundesregierung eingeleitete Abstimmung zur Umsetzung der Richtlinie dazu nutzen, sich mit den Beteiligten dazu auszutauschen, wie der Katalog an Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz weiter optimiert werden kann.
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