IBC SolStore 3.5Li

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2 Kommentare

  1. Zu technischen Anforderungen des BMU:

    Hier will der Staat zusammen mit der Energielobby wieder einmal den Michel gaengeln.
    „maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt von 60 Prozent der installierten Leistung …..“
    Was soll dieser Blödsinn, wenn das Speichersystem mir einen Eigenverbrauch von 70% ermöglicht.
    „die Wechselrichter der Anlagen verfügen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist oder über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung…“
    Der Schnüffelstaat und die Energielobby will auch hier wissen was sich Michel an Energie leisten kann.
    „Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind durch die geförderten Anlagen einzuhalten.“
    Warum sollte Michel den Batteriespeicher überhaupt an das Netz anschliessen? um auf seine Kosten die Netze zu stabilisieren? er täte gut daran nur Strom aus dem Netz zu beziehen, um den Speicher aufzuladen, im Falle dass PV oder Windturbine keinen Strom erzeugen.
    „Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind zum Zweck der Kompatibilität mit Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.“
    Wer sich in Speichersystemen auskennt, weiss dass gebrauchte Batterien mit neuen nicht vermischt werden sollen. Es besteht daher mitnichten ein Bedürfnis dem Staat oder Energielobby BMS und Wechselrichtersysteme offenlegen!!!

    1. Es geht dabei auch um die Systemdienstleistungen, die von den Speichern erbracht werden sollte. Diese sind durchaus sinnvoll und technisch kann man das sicher lösen unter Berücksichtigung des Datenschutzes.