Welche Vorschriften und Regeln gibt es für die Wohnungslüftung?
Neben den Gründen für Wohnungslüftung, die ich in einem anderen Artikel bereits beschrieben habe, sind die rechtlichen Anforderungen häufig unklar. Diese Missverständnisse möchte ich gerne beseitigen und die Anforderungen und Vorschriften bezüglich der Lüftung von Wohngebäuden darstellen. Dabei geht es mir nur um die baurechtlichen Fragen.
EnEV2009
Die Energieeinsparverordnung lässt noch immer alle Varianten der Wohnungslüftung, auch der Fensterlüftung, offen. Gefordert wird lediglich die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Andererseits wird auch eine dichte Gebäudehülle gefordert. Wie aber der Mindestluftwechsel sichergestellt wird, bleibt dem Bauherrn überlassen. Es wird im Referenzgebäude allerdings ein Standard vorgegeben, der – wenn er nicht erfüllt wird – an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Das Referenzgebäude beinhaltet eine bedarfsgeführte zentrale Abluftanlage mit einem DC-Ventilator.
Zur EnEV 2012 ist noch nicht bekannt, wie sich die erhöhten Anforderungen auf die Wohnungslüftung auswirken werden. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass eine mechanische Wohnungslüftung oder eine gar Wärmerückgewinnung zur Pflicht wird – die Verbände der Wohnungsunternehmen werde sicher dagegen Sturm laufen.
DIN 1946-6
Diese Norm zur Lüftung von Wohnungen ist im Mai 2009 in einer völlig überarbeiteten Fassung neu erschienen und regelt die Anforderungen an die Wohnungslüftung. Sie ist nicht baurechtlich eingeführt und damit nicht bindend vorgeschrieben. Damit stellt sie zwar den Stand der Technik dar, aber durch die Anwendung kann sie zur allgemein anerkannten Regel der Technik werden. Im Fall eines Schadens an Gebäuden oder bei Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schimmelpilze, kann sie vom Sachverständigen als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Dadurch hat die Norm eine große praktische Bedeutung und der Wohnungslüftung einen großen Auftrieb verschafft.
DIN 18017
Die Norm zur Entlüftung von innen liegenden Bädern und Toilettenräumen hat zwar auf den ersten Blick nichts mit einer Wohnungslüftung zu tun, da sie einzelne Räume betrachtet. Aber sie ist baurechtlich eingeführt und damit bindend vorgeschrieben. Neu ist in der überarbeiteten Fassung von September 2009 der Schwerpunkt auf Grundlastbetrieb der Abluft von innen liegenden Bädern und Toilettenräumen, sowie die Berücksichtigung dichter Gebäude – wie sie die EnEV fordert – und damit eventuell notwendiger Außenwand-Luftdurchlässe zur Nachströmung von Außenluft. Ein solches System ist somit eine Vorstufe einer Abluftanlage und damit einer kontrollierten Wohnungslüftung, was vermutlich häufig nicht erkannt wird.
Das sind die wichtigsten Normen und Vorschriften, welche die kontrollierte Wohnungslüftung betreffen. Kennt jemand weitere wichtige Vorschriften? Die DIN 4701-10, DIN 4108-6 und DIN 18599 habe ich weggelassen, da sie nur Rechenregeln für den energetischen Nachweis sind.
Hallo Stefan,
wenn man von einem perfekten Lüftungsverhalten ausgehen könnte, bräuchte man diese Norm nicht. Je dichter die Gebäudehülle wird, um so schwieriger wird ein richtiges Lüftungsverhalten. Welches Lüftungsverhalten ist für Mieter eigentlich zumutbar, Gerichte sind bisher eher der Auffassung, dass eine Fensterlüftung von z.B. für 10 Minuten alle zwei Stunden nicht zumutbar ist.
Gibt es eine Alternative? Allerdings glaube ich nicht, dass es jemals eine Vorschrift für mechanische Wohnungslüftung geben wird.
Gruß, Andreas
Hi Andreas,
ich glaube ja eher nicht, dass die neue DIN 1946-6 irgendwann durch Sachverständige oder Gerichte zur „technischen Regel“ gemacht wird. Dafür sind die Forderungen zu extrem. Weitere Infos auch hier: http://www.baupraxis-blog.de/daemmen-oder-lueften
Gruß, Stefan