Deutschland bei Energieeffizienz nur Mittelmaß
Ein klares Klimaschutzbekenntnis der Bundesregierung fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Als enttäuschend bezeichnet der vzbv den vergangene Woche vom Bundeswirtschaftsministerium präsentierten Vorschlag zur Umsetzung der Endenergie- und Energiedienstleistungsrichtlinie (RL 2006/32/EG). „Engagiertes Vorpreschen sieht anders aus“, kritisiert Billen die zu laschen Effizienzkriterien. „Wer Vorreiter für Energieeffizienz und Klimaschutz sein will, darf sich mit Minimallösungen nicht zufrieden geben“, fordert Billen vor allem von Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle mehr Engagement. Die Bundesregierung müsse jetzt mit einem umfassenden Klimagesetz nachlegen.
Die Richtlinie hätte eigentlich bereits zum 17.05.2008 umgesetzt sein müssen. Das von der Europäischen Union eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren hat die langwierigen Verhandlungen zwischen dem Bundeswirtschafts- und Umweltministerium nun forciert, allerdings mit zweifelhaftem Ergebnis. Kern der Richtlinie ist die Festlegung eines nationalen Energieeinsparwertes von 9 Prozent. Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums fokussiert lediglich auf Informationspflichten und die Gewährleistung eines ausreichenden Angebots an Energieberatung. „Faktisch wird sich durch die Einführung dieser Verpflichtungen kaum etwas ändern“, prophezeit Billen. Laut Gesetzentwurf reicht der bloße Hinweis der Energielieferanten auf eine unabhängige Anbieterliste, um die gesetzlichen Anforderungen weitestgehend zu erfüllen.
Nach Berechnungen des BUND hätte ein wirksames Energieeffizienzgesetz einem durchschnittlichen Privathaushalt bis zum Jahr 2020 Kosten von etwa 2.000 Euro erspart. „Statt über hohe Benzinpreise zu klagen, hätte Bundeswirtschaftsminister Brüderle an dieser Stelle Flagge zeigen müssen“, so Billen. Der Vorstoß führt die politischen Zielsetzungen für eine ambitionierte Energie- und Klimapolitik ad absurdum. Der vzbv vermisst konkrete Einsparziele mit sektorübergreifenden Einsparverpflichtungen und die dafür nötigen Regulierungsinstrumente, wie zum Beispiel handelbare Einsparungszertifikate oder einen Energieeinsparfonds. „Der Markt braucht klare Signale für mehr mehr Effizienz und Klimaschutz“, sagt Billen. Das von der Bundesregierung angekündigte Energiekonzept müsse nachholen, was aktuell verpasst wurde.
Hintergrund
Ziel der EU-Richtlinie „Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen“ (RL 2006/32/EG) (Richtlinie als pdf-Datei) ist die Erhöhung der Endenergieeffizienz in der Europäischen Union. Alle MS haben sich auf einen generellen nationalen Energieeinsparrichtwert von 9 Prozent für den Zeitraum zwischen 2008 und 2016 geeinigt, der mit verschiedenen Aktivitäten erreicht werden soll. Innerhalb von 9 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen Energieeinsparungen von 9 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Endenergieverbrauch der Jahre 2001 bis 2005 nachgewiesen werden. Im Mittelpunkt der EDL-Richtlinie stehen die Steigerung der Energieeffizienz und die Energieeinsparung in allen Verbrauchssektoren und in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Energieeinsparung soll durch Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen erreicht werden.