Umwelthilfe fordert Korrekturen an geplanten Reduzierungen der Einspeisevergütung für Solarstrom
Über die geplanten Kürzungen der Einspeisevergütung für Solarstrom wird noch viel diskutiert, wie auch auf diesem Blog. Dabei richtet sich die Kritik nicht nur gegen die Reduzierung der Einspeisevergütung an sich, es geht auch um den Termin, der ohne Zeitdruck und Not viel zu früh festgelegt wurde, wie auch Erhard Renz in seinem offenen Brief an die Mitglieder vom Umweltausschuss des Deutschen Bundestages und an Umweltminister Norbert Röttgen schreibt.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) fordert Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) auf, bei der Nachsteuerung der Photovoltaik-Förderung mit Augenmaß vorzugehen und den betroffenen Privatpersonen und Unternehmen die notwendige Zeit zur Umstellung auf neue Vergütungssätze zu gewähren. Es komme darauf an, das dynamische Wachstum der Sonnenenergie zu tragbaren Kosten für die Stromverbraucher sicherzustellen, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Ziel müsse es sein, die Vergütung möglichst schnell unter den „Steckdosenpreis“, den die Kunden heute ihrem Stromversorger zahlen, zu senken, ohne auf dem Weg dorthin die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen zu strangulieren.
„In diesen Tagen feiert das Erneuerbare Energien Gesetz, das zu Recht als das weltweit effektivste Instrument zur Markteinführung und Kostensenkung erneuerbarer Energietechnologien bezeichnet wird, seinen zehnten Geburtstag„, erinnerte Baake. Der Erfolg des EEG beruhe vor allem darauf, dass es einerseits Investoren und Produzenten große Planungssicherheit garantiere und sie andererseits durch eine anspruchsvolle Degression zu raschen Kostensenkungen anhalte. „Beides gehört zusammen und deshalb ist es richtig, jetzt auf eine außergewöhnliche Marktentwicklung bei den Modulpreisen sozusagen außerplanmäßig zu reagieren“, sagte Baake und mahnte die Bundesregierung gleichzeitig bei der nun zu beschließenden „Sonderdegression mit Augenmaß vorzugehen und das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten“. Dafür müssten die von Umweltminister Röttgen vorgestellten Eckpunkte an mehreren Stellen korrigiert werden.
Dies gelte insbesondere für die Freiflächenanlagen. Ihr großer Vorteil sei, dass sie Photovoltaik-Strom zu erheblich geringeren Kosten für die Stromverbraucher lieferten als die zumeist kleinteiligen Dachanlagen. Deshalb sei es im Ansatz falsch, die kostengünstigere Variante durch eine noch einmal um 10 Prozent verringerte Vergütung faktisch auf so genannte vorbelastete Flächen (munitionsbelastete Militärflächen, geschlossene Mülldeponien …) zu reduzieren, die kaum noch zur Verfügung stehen. Die geplante Absenkung um 15 plus 10 Prozent für Freiflächenanlagen auf ehemaligen Ackerflächen würde sich mit den regulären Degressionsschritten von Anfang 2010 und Anfang 2011 auf 45 Prozent binnen 13 Monaten addieren. Das werde absehbar zum völligen Zusammenbruch dieses Marktes führen, was offensichtlich auch politisch gewollt sei. „Ob und wo in einer Kommune eine Freiflächenanlage errichtet wird, sollten die Städte und Gemeinden in ihren Parlamenten entscheiden. Sie sind Träger der Planungshoheit. Bei der Ausweisung von Flächen haben sie Belange des Landschaftsschutzes und andere Gemeinwohlbelange zu berücksichtigen“, so Baake. „Die Entscheidung, ob eine Ackerfläche für eine Photovoltaikfläche genutzt wird, gehört nicht nach Berlin.“
Für eine Anpassung der PV-Vergütung müssten außerdem die Einführungsfristen der 15-prozentigen Sonderdegression so gestaltet werden, dass es zu keinen unnötigen Verwerfungen wegen bereits angelaufener Kapazitäts- und Projektplanungen der Herstellerfirmen und der Investoren komme. Die DUH schlägt deshalb vor, die Sonderdegression für Dachanlagen, wie ursprünglich geplant, auf den 1. Juli 2010 (statt auf den 1. April) zu terminieren und die für Freiflächenanlagen auf den 1. Oktober 2010 (statt auf den 1. Juli). Baake: „Eine Hoppla-Hopp-Reform hilft niemandem, sondern erzeugt nur eine neue Welle im Auf und Ab von Hochkonjunktur und Depression des Modulabsatzes, der dann hinterher wieder allseits beklagt wird.“
Baake lobte ausdrücklich das vom Bundesumweltministerium vorgeschlagene jährliche Ausbauvolumen von 3.000 Megawatt und die Möglichkeit, in Zukunft flexibel auf eine davon wesentlich abweichende Ausbauleistung reagieren zu können. „An der Durchsetzung dieses Zielkorridors werden wir die Reform messen. Er darf keinesfalls zur Verhandlungsmasse im Abstimmungsprozess werden.“ Mit dem vorgesehenen Zielkorridor bewege sich die Photovoltaik „auf einem Pfad, der sie in absehbarer Zeit nicht nur industriepolitisch, sondern auch energiewirtschaftlich zu einem gewichtigen Faktor in Deutschland macht.“ Allerdings werde dies nur gelingen, wenn den Unternehmen die notwendige Zeit zur Anpassung gewährt werde. Dagegen spreche gegenwärtig die Hektik, mit der versucht werde, die Reform durch das Gesetzgebungsverfahren zu treiben. Baake rief den Bundestag auf, die betroffenen Kreise in einem seriösen Gesetzgebungsverfahren zu hören. Dies sei nach der gegenwärtigen Planung offenbar ebenso wenig vorgesehen wie eine angemessene Beteiligung des Bundesrates und der besonders betroffenen ostdeutschen Bundesländer.
Der Leiter Politik und Presse der DUH, Gerd Rosenkranz, warnte die Bundesregierung davor, die Photovoltaikindustrie zum „Versuchsobjekt einer neuen Kultur des Durchregierens“ zu machen. „Norbert Röttgen bewegt sich auf einem schmalen Grat. Er muss wissen, dass ihm auch im eigenen Lager nicht verziehen wird, wenn er im Ergebnis eine der wenigen aufstrebenden Branchen in Deutschland außer Landes treibt“. Er werde dann als der Minister in die Annalen eingehen, der den von der Bundesregierung vollmundig angekündigten „Weg in das regenerative Zeitalter“ mit gleich drei Entscheidungen als reinen Budenzauber entlarvt habe: Mit der Durchsetzung längerer Laufzeiten für störanfällige Atomkraftwerke, mit seinem Einsatz für neue Kohlekraftwerke und mit der Beendigung des Booms der solaren Stromerzeugung in Deutschland.