Neuerungen in der EnEV 2009
Am 18.3.2009 hat das Kabinett die EnEV 2009 verabschiedet, wie bereits berichtet. Die Einwände des Bundesrats wurden berücksichtigt. Aller Voraussicht nach tritt die EnEV 2009 am 1.9.2009 in Kraft. Die Gesellschaft für rationelle Energieanwendung e.V. hat wichtige Änderungen zusammengefasst:
Wichtige Punkte der EnEV 2009
- Bei Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
- Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss bei Neubauten um durchschnittlich 15 Prozent leistungsfähiger sein als in der EnEV 2007.
- Bei Umbaumaßnahmen hat der Eigentümer die Wahl zwischen zwei Ansätzen. Entweder werden die Anforderungen an die Bauteile bei größeren baulichen Veränderungen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Fassade) um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt. Oder der Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes muss nach der Sanierung 30 Prozent niedriger sein und die Gebäudehülle muss um durchschnittlich 15 Prozent besser gedämmt sein als zuvor.
- Bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.
Nachtstromspeicherheizungen müssen ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden.
Wichtige Punkte zur Verbesserung der Qualitätskontrolle
- Einführung von Unternehmererklärungen, in denen der Unternehmer dem Eigentümer bestätigt, dass die EnEV bei der baulichen und anlagentechnischen Modernisierung von Altbauten eingehalten wurde.
- Auf Verlangen der zuständigen Behörde muss die Unternehmererklärung vorgelegt werden.
- Verstöße gegen bestimmte Neubau- und Modernisierungsanforderungen der EnEV sowie bei Verwendung falscher Gebäudedaten bei der Ausstellung von Energieausweisen stellen in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Bezirksschornsteinfeger werden mit der Durchführung von Sichtprüfungen an heizungstechnischen Anlagen beauftragt.
Die ausführliche Liste der wesentlichen Änderungen in der EnEV 2009 beim BMVBS (pdf-Datei).