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5 Kommentare

  1. eben…ich habe sowieso meine Zweifel, ob wirklich jeder, der nach ENEV ausstellungsberechtigt ist, in jedem Falle in der Lage ist, einen korrekten Bedarfsausweis auszustellen. Die Stichproben und auch die evtll. erforderlichen Schiedsverfahren müssen auch bezahlt werden…sicher nicht vom Kunden.
    Die dena versucht, ihre eigenen Ideen (ausgestaltung des EAW, Ausstellerkriterien), die ihr eine Menge Umsatz gebracht haben, in der Praxis aber nicht so richtig funktionieren, nun stückchenweise nachzubessern…und dabei nochmal abzukassieren.
    Ich habe schon die ersten Energieberater gesehen, die ihr eigenes Gütesiegel kreiert haben

  2. So einfach soll es nicht werden. Ich war letzte Woche auf einem Kongress der dena, da hieß es, es werden Stichproben gemacht und alle Berechnungen werden elektronisch auf Plausibilität geprüft.

    Allerdings kann man damit keine fehlerhaften Flächenangaben erkennen oder nicht vorhandene Wärmepumpen, wie im Text, finden.

  3. Im Bedarfsausweis sind eben auch jede Menge Fehlerquellen. Daher muss der Bedarfsausweis auch nicht unbedingt besser sein als der Verbrauchsausweis.

    Vielleicht bringt das Gütesiegel der dena mehr Klarheit, da müssen wir noch abwarten.