Novelle der Heizkostenverordnung belastet energiesparende Haushalte
Mit der Novelle der Heizkostenverordnung behindert die Bundesregierung ihre eigenen Ziele für die verstärkte Nutzung der Solarenergie im Mietwohnungsbau. Nach Recherchen des Fachinformationsdienstes Solarthemen würde es künftig für Vermieter noch schwieriger, Solarinvestitionen zu refinanzieren. Mieter in bestehenden Solarsiedlungen würden für sparsames Heizen ab dem 1. Januar 2009 mit einer höheren Rechnung bestraft.
Durch die von der Bundesregierung vorgesehenen Änderung dürfen die Kosten einer Solaranlage nicht mehr auf den Arbeitspreis für Wärmelieferungen umgelegt werden. Betroffen sind so genannte Contracting-Projekte sowie Nah- und Fernwärmenetze. Die angeschlossenen Haushalte hätten in Folge der Novelle mit höheren Grundkosten bei verringerten Arbeitskosten zu rechnen, schreibt die Fachzeitschrift Solarthemen in ihrer aktuellen Ausgabe.
„Im Ergebnis wird damit eine Preisstruktur erzwungen, die den Zielen der Heizkostenverordnung entgegensteht“, zitieren die Solarthemen den Juristen Martin Hack, Justitiar des Verbandes für Wärmelieferung: „Der unveränderliche Grundpreisanteil ist hoch, der verbrauchsabhängige Arbeitspreisanteil niedrig. Der Anreiz, die Energie sparsam einzusetzen, ist geringer, weil sich eine Einsparung auf die Gesamtkosten in geringerem Umfang auswirkt.“
Für viele Mietverhältnisse ändert sich zwar nichts. Doch bei Contracting-Projekten, Nah- und Fernwärmenetzen wird ein Wärmepreis abgerechnet, in den nicht nur der Verbrauch von Öl oder Gas sondern auch die Investitionskosten für die Heizungsanlage einfließen. Aus diesen müssten die Anbieter nun die Kosten für Solaranlagen herausrechnen. Dadurch würde zwar der Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde sinken, doch die Grundkosten würden sich erhöhen. Sparsame Haushalte würden dann stärker belastet.
„Die von der Regierung vorgesehene Novelle der Heizkostenverordnung ist nicht zeitgemäß“, erklärt Solarthemen-Redakteur Andreas Witt: „Sie vergibt damit die Chance, Vermietern mehr statt weniger Anreize für die Nutzung der Sonnenenergie zu geben.“ Stattdessen wäre es besser, wenn Vermieter die Investition in eine Solaranlage über die Verbrauchskosten refinanzieren könnten und dies gleichzeitig Mieter vor steigenden Kosten fossiler Brennstoffe schützt, so der Fachjournalist: „Erst jüngst hat die Bundesregierung die Zuschüsse für große Solaranlagen im Mietwohnungsbau stark angehoben, mit der Heizkostenverordnung behindert sie den gewünschten Effekt“
Am 28. August berät der Bundesrat erstmals die Novelle der Heizkostenverdordnung. Nach Recherchen der Solarthemen sind von Länderseite weitgehende Änderungsanträge zu erwarten.