Novellierung der Heizkostenverordnung zur Reduzierung des Heizenergieverbrauchs
Neben der Überarbeitung der Energieeinsparverordnung und der Verabschiedung des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes ist – kaum bemerkt von der Öffentlichkeit – auch die Heizkostenverordnung novelliert worden. Die Zeitschrift IKZ Haustechnik (bzw. der RSS-Feed) hat mich darauf aufmerksam gemacht. Es gibt einige wichtige Änderungen, die der Artikel aufzählt. So soll der Verbrauch einen Anteil von 70% und die Grundkosten maximal 30% in der Abrechnung betragen – bisher war die Aufteilung 50 – 50. Auch die Kosten für die Verbrauchsanalyse dürfen nun auf den Mieter umgelegt werden. Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung muss separat erfasst und nicht mehr rechnerisch ermittelt werden.
Am 01.01.09 soll die neue Heizkostenverordnung in Kraft treten. Weitere Informationen bei der IKZ.