Neues aus dem Förderprogramm ‚Solarstrom erzeugen‘
Die KfW-Förderbank hat heute Änderungen am Förderprogramm ‚Solarstrom erzeugen‘ bekannt gegeben:
Das Programm Solarstrom Erzeugen steht bislang allen Antragstellern offen (private Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Landwirte, Ausnahme: Kommunen), die bis zu 50.000 Euro in eine Anlage investieren. Anlagen mit einem Kreditbedarf von über 50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, werden im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umweltprogramm mitfinanziert.
Ab 01.07.2008 kann das Programm Solarstrom Erzeugen nicht mehr von gewerblichen Antragstellern genutzt werden. Gewerbliche Unternehmen werden aber weiterhin im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und im KfW-Umweltprogramm gefördert. Der Mindestbetrag von 50.000 Euro im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm sowie im KfW-Umweltprogramm entfällt. Die Finanzierung zum Erwerb eines Anteils an der Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR im Programm Solarstromerzeugung ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Anträge, die ab dem 01.07.2008 bei der KfW eingehen, werden zu den dann gültigen Programmbedingungen zugesagt.