Öko-Musterländle Baden-Württemberg mit erstem Erneuerbarem-Wärme-Gesetz
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 7. November 2007 in Stuttgart mit großer Mehrheit – den Stimmen der Regierungsfraktionen wie auch der Landtagsfraktion der Grünen – das bundesweit erste ‚Erneuerbare-Wärme-Gesetz‘ beschlossen. „Mit der Ökopflicht erreichen wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg, die Klimaschutzziele zu erreichen“, erklärte Umweltministerin Tanja Gönner. Von der über die Regierungsfraktionen hinausgehenden Zustimmung und dem damit zum Ausdruck kommenden Schulterschluss gehe das wichtige Signal aus, dass in Baden-Württemberg der Klimaschutz ernst genommen und als gemeinsame Herausforderung betrachtet werde. „Wir ziehen geschlossen an einem Strang. Das wird die Menschen überzeugen helfen, sich für den Klimaschutz zu engagieren“, so Umweltministerin Gönner.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. „Es ist überfällig, dass den vielen Ankündigungen beim Klimaschutz auch Taten folgen“, so Gönner. In Baden-Württemberg gehe knapp ein Drittel des Kohlendioxidausstoßes von jährlich rund 74 Millionen Tonnen auf das Konto Heizen und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden. „In diesem Sektor gibt es enorme Potenziale, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu mindern.“ Gleichzeitig könne so den in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gestiegenen laufenden Energiekosten wirksam begegnet werden.
Nach dem neuen Gesetz muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. „Die Quote kann zumeist bereits über eine solarthermische Anlage auf dem Dach erreicht werden.“ Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt. „Das bedeutet, dass ohnehin eine größere Investition in die Wärmeversorgung fällig wird. Künftig soll dann die Gelegenheit genutzt werden, die Weichen auf Ökologie und Klimaschutz zu stellen“, so Gönner. Ersatzweise könne die Verpflichtung durch eine verbesserte energetische Dämmung erfüllt werden. „Das Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Wenn das auf eine andere Weise erreicht werden kann, soll das anerkannt werden.“
Bereits bestehende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sollen berücksichtigt werden. Ist der Einsatz solarthermischer Anlagen aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung außerdem befreit werden. Eine Befreiung soll auch möglich sein, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde. „Wir verfolgen zwar ehrgeizige Ziele, aber mit Augenmaß“, unterstrich Umweltministerin Gönner. Nach drei Jahren sollen die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz bewertet und dann darüber entschieden werden, ob und an welchen Stellen es sinnvoll ist, nach zu justieren. In diesem Zusammenhang solle auch eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude geprüft werden. Bis Herbst kommenden Jahres solle außerdem ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Landesliegenschaften ausgearbeitet werden. „Das Gesetz gilt auch für Wohngebäude im Landesbesitz. Doch auch bei den übrigen Liegenschaften hat das Land eine Vorbildfunktion. Der wollen wir gerecht werden.“ Nach einem gestern gefassten Beschluss will die Landesregierung über ein Sonderinvestitionsprogramm in den kommenden beiden Jahren insgesamt über zehn Millionen Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in Liegenschaften des Landes bereitstellen.
Ausführliche Informationen, sowie Fragen und Antworten bietet das Umweltministerium von Baden-Württemberg zur Verfügung.
Auf die weitere Diskussion darüber freue ich mich. Was meinen die Leser zum Wärmegesetz von Baden-Württemberg und zum bundesweit geplanten Wärmegesetz?
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