Bundeswirtschaftsministerium legt nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan vor
Gemäß EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen hat das für Energieeffizienz und Energieeinsparung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt. Der ressortabgestimmte Aktionsplan legt dar, durch welche Maßnahmen die Einsparziele der europäischen Richtlinie (9 Prozent Endenergieeinsparung bis 2017) erreicht werden sollen. Im Abstand von jeweils drei Jahren werden zwei weitere EEAP folgen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine der kostengünstigsten Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung und zum Schutze des Klimas.
Im Aktionsplan werden insbesondere folgende Maßnahmen hervorgehoben:
* Deutliche Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude
* Ausbau bzw. Auflegen verschiedener Förderprogramme, um im Bereich Gewerbe, Haushalte, Land- und Forstwirtschaft, Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehrssektor die kostengünstigsten Effizienzpotentiale zu mobilisieren
* Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und Erweiterung der Fördertatbestände
* Verstärkte Investitionen in die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude
* Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen, die bei Beschaffungsentscheidungen des Bundes zugrunde zu legen sind
* Durch eine Liberalisierung des Strom-Messwesens soll die Voraussetzung für die zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmessung („Smart Metering“) geschaffen werden
* Anreize zum Austausch von Nachstromspeicherheizungen
* Energieeinspar- Contracting im Bereich Wohngebäude
* Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung von PKW
* Forderung nach unverzüglicher Festlegung von Standards für Geräte und Produkte im Rahmen der Umsetzung der Öko-Design-Richtlinie sowie die Verbesserung der Energieverbrauchskennzeichnung.
* Start eines Technologieprogramms „Klimaschutz und Energieeffizienz“
* Ausbau der Energieforschung im Bereich der Energieeffizienzsteigerung u.a. im Gebäudebereich, in der Industrie und im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
So weit so gut. Was man sich vornimmt, und das was dann am Ende umgesetzt wird, ist häufig etwas anderes. Daher bleibt abzuwarten und zu prüfen, wie diese Absichtserklärung umgesetzt wird.
Hallo Ingrid,
die einzelnen Punkte werde ich mal genauer betrachten in einem gesonderten Beitrag. Bei dem Einspar-Contracting werden mit den eingesparten Kosten Modernisierungs- und Effzienz-Maßnahmen finanziert.
Was heißt denn: „Energieeinspar- Contracting“? Darunter kann ich mir viel vorstellen.
Viele Grüße!