Fehlerhafte Beantragung von KfW-Fördermitteln
Der GIH – Verband Gebäudeenergieberater NRW verweist aus aktuellem Anlass auf die folgende Problematik:
In letzter Zeit sind wir durch einige unserer Mitglieder verstärkt darauf aufmerksam gemacht worden, dass Energieeinsparnachweise auftauchen, welche nicht von zugelassenen Energieberatern erstellt wurden – insbesondere im Zusammenhang mit Krediten und Zuschüssen der KfW-Förderbank.
Dies hat nicht nur Qualitätseinbußen für den Kunden zur Folge, sondern führt vor allem zu fehlerhaften Ergebnissen und letztendlich zum Erlöschen der Anerkennung für die Gewährung von Fördermitteln.
Verbraucher, welche eine Sanierung planen, sollten sich deshalb erkundigen, ob ihr Energieberater zur Erstellung der Nachweise berechtigt ist. Dies kann ganz einfach durch Überprüfung der Eintragung des Beraters auf der Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erfolgen. Diese findet sich im Internet auf der Webseite www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html, oder auch beim GIH Rhein-Ruhr.