Baden-Würtemberg plant Pflicht für erneuerbare Energien
In mehreren Beiträgen hatte ich schon über die geplante Pflicht für erneuerbare Energien in Baden-Württemberg berichtet (hier und dort). Während bundesweit noch über ein Wärmegesetz diskutiert wird, hat man sich in Baden-Württemberg wohl geeinigt. So schreibt der IWR in einer Meldung von heute:
Die CDU/FDP-Landesregierung hat sich jetzt auf einen entsprechenden Entwurf für das bundesweit erste Wärmegesetz geeinigt. Das Landesgesetz sieht vor, dass ab 2008 in neuen Wohnhäusern 20 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden müssen (verpflichtendes Nutzungsmodell). Für Altbauten soll die Pflicht ab 2010 gelten, aber nur dann, wenn die Heizungsanlage sowieso ausgetauscht werden muss. Der vorgeschriebene Anteil regenerativer Energien liegt dann bei 10 Prozent, es sei denn, es werden ersatzweise Maßnahmen zur Wärmedämmung ergriffen, die den Wärmebedarf des Hauses erheblich reduzieren.
Auch wenn dieses geplante Gesetz ein riesiger Schritt nach vorne ist, werden Teile von Hans-Josef Fell (MdB Sprecher für Energie- und Technologiepolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen) kritisiert:
Die Regelung in Baden-Württemberg hat allerdings gravierende Defizite: Sie gilt zunächst nur für Neubauten. Hinzu kommt, dass gerade im Neubaubereich unter Umständen sogar 100 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden können und nicht wie vorgesehen nur ein Fünftel des Wärmebedarfs. Die Einbaupflicht für Altbauten erst ab 2010 einzusetzen ist außerdem falsch. Gerade im Altbaubereich schlummert ein riesen Potenzial, mit dem man einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.
Der Energiespar-Rechner verweist bei diesem Thema auf den SWR, der in fast gleichen Worten vom bundesweit ersten Wärmegesetz berichtet.