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2 Kommentare

  1. Spätestens dann, wenn andere Wohnungen aus dem Haus neu vermietet werden sollen, braucht der Vermieter einen Energieausweis – sofern die Mietinteressenten ihn danach fragen. Dann wird er vermutlich auch von Deiner Wohnung einen Energieausweis haben.

    Aber mit dem Wohnungseigentumsgesetz hat das nichts zu tun.