Kritik an der neuen Energieinsparverordnung kommt nur langsam und leise
Nach der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung kommt nur langsam Kritik auf, und sie geht in den allgemeinen Informationen und Verwirrungen zum Energieausweis unter. Dabei gibt es genügend Gründe die Verwässerung der EnEV und die Versinnlosung zu kritisieren.
Warum soll jeder einen Energieausweis für einen Appel und Ei ausstellen dürfen. Ok, wenn der Energieausweis günstig zu haben ist, freuen sich die Immobilienbesitzer und -verwalter mit großen Wohnungsbeständen. Aber eine gute und neutrale Beratung wird man von einem Baustoffhändler oder Handwerker nicht erwarten können. Ich habe nichts gegen diese Berufsgruppen und sie haben alle ihre Kompetenz. Aber sie betrachten naturgemäß nur ihr eigenes Fachgebiet. Ein Stuckateur wird natürlich eher zusätzliche Wärmedämmung empfehlen, als eventuell günstigere Maßnahmen an der Heizung. Von der Heizungssanierung hat er nichts, wohl aber von der Wärmedämmung. Umgekehrt wird das natürlich auch sein, wenn der Sanitär-Handwerker die Empfehlungen zur Sanierung machen wird. So kann man keine neutrale Beratung erwarten, von einem Ingenieur hingegen sollte man eher Neutralität in der Beratung zur energetischen Modernisierung erwarten können –
Dann kann man nicht von jedem, der einen Energieausweis ausstellen darf, bei komplexeren Gebäuden, wie moderne Bürgebäude mit umfangreicher Anlagentechnik, die gleichen Ergebnisse erwarten. So kritisiert der VDI (Verein deutscher Ingenieure e.V.) in seiner Stellungnahme auch, dass
„„Insbesondere für komplexe Immobilien, wie moderne Bürogebäude mit umfangreicher Anlagentechnik, bedarf es zur Ausstellung aussagekräftiger Energieausweise umfangreicher Kenntnisse, wie sie qualifizierte Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung bzw. Gebäudetechnik mitbringen“, betont der VDI-Experte (Michael Schmidt, Vorsitzender der VDI-Gesellschaft Technische Gebäudeausrüstung). Dass dies Handwerker mit Zusatzqualifikationen ohne Weiteres können, hält Schmidt für fraglich.“
Auch wenn der VDI den Energieausweis grundsätzlich begrüßt (Dennoch sieht Schmidt es als richtigen ersten Schritt, dass die Verordnung jetzt endlich verabschiedet wurde. „Der Energieausweis trägt dazu bei, die Energieversorgung nachhaltig zu sichern und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.“), werdem die unverändertn Anforderungen der Energieeinsparverordnung deutlich kritisiert:
„Die Anforderungen an Wohngebäude sind zu niedrig gefasst“, sagt Michael Schmidt, der Vorsitzende der TGA. „Technologisch sind schon heute deutlich höhere CO2-Einsparungen möglich als es die EnEV vorsieht. Technologisch machbar wäre ein „First-Class-Szenario“, das darin bestünde, modernisierbare Bestandsbauten auf das Niveau des 3-Liter-Hauses zu sanieren und nicht modernisierbare Bauten zu ersetzen.“
Warum wird aber nur die Anforderung an Wohngebäude kritisiert, ist nicht gerade auch im Nichtwohnungsbau Einsparpotenzial vorhanden?
Mehr Informationen in der VDI Info zur EnEV 2007 und beim Fachausschuss Energetische Bewertung von Gebäuden und der Gebäudetechnik (FA 2067).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hingegen kritisiert die Unterscheidung zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis deutlich. Vermutlich sollte der Verbrauchsausweis helfen die Kosten der Wohnungsunternehmen zu sparen. Edda Müller, Vorsitzende des vzbv hingegen: „Der Gebäudeenergieausweis kann nur funktionieren, wenn er simpel und eindeutig ist. Was wir jetzt bekommen, ist hingegen kompliziert und bürokratisch.“
Weiter heißt es in der Stellungnahme des vzbv:
Sinnvoll aus Sicht des vzbv wäre ein so genannter Bedarfsausweis, der Auskunft über den tatsächlichen energietechnischen Zustand eines Hauses gibt. Nach dem Kabinettsbeschluss ist dieser aber verbindlich nur unter komplizierten Bedingungen vorgeschrieben: Die Gebäude müssen nämlich vor 1977 gebaut sein, weniger als fünf Wohnungen haben und nicht dem energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen. „Woher soll ein Wohnungskäufer wissen, ob in den vergangenen Jahrzehnten das Gebäude so modernisiert wurde, dass es der Wärmeschutzordnung von 1977 entspricht?“, zweifelt Müller an einer unbürokratischen praktischen Umsetzung.
Weiter unbefriedigend aus Sicht des vzbv: Bei allen anderen Altbauten, die nach 1977 errichtet wurden oder mehr als vier Wohneinheiten haben, ist es ausreichend, einen so genannten Verbrauchsausweis vorzulegen. Weitere Einschränkung: Für so genannte Nichtwohngebäude – etwa Bürogebäude und Geschäftshäuser – besteht ebenfalls eine Wahlfreiheit. Vermieter oder Verkäufer dürfen sich also aussuchen, ob sie einen Bedarfsausweis oder den vergleichsweise aussagelosen Verbrauchsausweis verwenden.
Verbrauchsausweis: Harmlose Energiespartipps
Der Verbrauchsausweis ist nach Ansicht des vzbv nichts weiter als eine Übersicht über den Energieverbraucher des Vorbesitzers beziehungsweise -mieters mit einer Sammlung allgemeiner Energiespartipps. Dieser könne lediglich über den subjektiven Energieverbrauch früherer Nutzer Auskunft geben – war der Bewohner kaum anwesend, wird auf diesem Wege eine Energieschleuder plötzlich zum Passivhaus.Durch das Angebot eines Verbrauchsausweises und die Wahlfreiheit wird laut vzbv das Ziel des Gebäudeenergieausweises, Mieter und Käufer vor Vertragsabschluss zu informieren, in welchem Zustand sich ein Gebäude energietechnisch befindet, ad absurdum geführt. „Für ein Land, das weltweit Vorreiter beim Energiesparen und der Klimapolitik sein will, ist diese Zwitterlösung ein Rückschritt“, so Müller. Auf dieser Grundlage wird es auf dem Immobilienmarkt nicht die notwendigen Investitionsanreize geben.
Ein klares Votum für einen Bedarfsausweis, der verbindlich für alle Gebäude vorgeschrieben ist, hätte den Markt in Bewegung gebracht. Schlecht isolierte Gebäude wären schwieriger zu vermieten oder zu verkaufen gewesen. Hauseigentümer hätten damit einen direkten Anreiz zu Investitionen in Wärmedämmung und neue Energietechnik gehabt. Von dem zu erwartenden Investitionsschub hätten auch Handwerk und Deutschlands weltweit führende Energietechnikbranche profitiert.
Edda Müller appelliert an alle Eigentümer, ausschließlich auf den Bedarfsausweis zu setzen, wenn sie ihre Immobilien langfristig erfolgreich vermarkten wollen. Die Verbraucher rief sie auf, beim Kauf oder der Miete einer Immobilie die Vorlage eines Bedarfsausweises zu verlangen, um nicht am Ende böse Überraschungen zu erleben.
Vermutlich werden die privaten Hausbesitzer aus Kostengründen nur auf den Verbrauchsausweis setzen. Damit sich der Bedarfsausweis mehr durchsetzt ist mehr Transparenz und Information über die Unterschiede bei Mietern und bei Kaufinteressenten notwendig.
Eine ganz andere Kritik übt die Bundesarchitektenkammer. Sie beklagt den nicht mehr überschaubaren Umfang und der Vielzahl der in Bezug genommen Normen. Besonders kritisieren die Architekten die Vornorm DIN V 18599, die nicht als anerkannter Stand der Technik anzusehen ist. Bedenken bestehen zu der Parallelität von Energieausweisen nach Bedarf und Verbrauch und zur Ausstellungsberechtigung. Die vollständige Stellungnahme gibt es direkt bei der Bundesarchitektenkammer.
Alle wird man nie zufrieden stellen können. Aber der große Wurf ist die Energieeinsparverordnung 2007 mit Sicherheit nicht. Im Gegenteil sie wird immer aufwändiger und komplizierter. Der Planer und Energieberater hat mehr Arbeit oder muss sich auf die vorliegenden Informationen verlassen, die nicht immer neutral sind. Die nächste Stufe muss nicht nur verschärfte Anforderungen enthalten, sie muss auch wieder einfacher zu verstehen sein.
Hallo an alle Leser,
das Hauptproblem der EnEv ist, das der Kunde am Markt die Verordnung und Gesetzgebung nicht im Einklang sieht, mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die ein Maßgeblicher Faktor zur nicht Umsetzung der EnEv darstellt.
1. Der Kunde bekommt als erstes von einigen Energierater, eine Vor Ort Beratung die mit
300,00 € und mehr von der Bafa gefördert werden.
2. Einige Berater bieten gleichzeitig eine Wärmebild aufnahm für das Gebäude an.
3. Der Kunde ist nicht sensibilisiert für die EnEv sondern für die Fördergelder und
Zuschüsse der KfW. Und hier schließt sich der Kreis zur nicht Realisierung der
Einspareffekte die vorhanden sind.
4. Fördermittel bekommt nur derjenige der die Auflagen in den beschriebenen Programmen
der KfW erfüllt, will sagen: hast du eine Wand mit einem U= Wert von 0,80 und würdest
diesen mit einer Dämmung, gleich welchem Material in einer Stärke die nicht in den KfW
Programmen gefördert wird anbringen (auch wenn der U= Wert der gleiche ist wie EnEv
erforderlich) bekommst du keine Fördergelder und Zuschüsse.
Und genau dass ist das Dilemma.
Im Groben stimme ich Volker zu, was er sagt, die Industrie hat ein größeres Interesse seinen Marktanteil zu festigen und Abhängigkeiten nicht nur zu schafften sondern auch zu behalten und zu festigen.
Es lebe die Unwissenheit!
Manfred
Erstmal wird mit einer gigantischen Summe ein Papier ausgestellt, dass noch keine Einzige kwh einsparen wird.
Ca. 2000.000 Objekte x 300 Euro = 6000.000.00 = 600 Mill. Euro.
Dann wird der administrative Aufwand erhöht:
* bei Vermietung -> Kosten werden in der Steuererklärung angegeben
* Besuche von „Energieberatern
Die energetischen Empfehlungen kann sich jeder selber zusammenreimen:
„Fenster, Isolierung, neue Heizung, Solar“
Die Rechenwerte werden nie und nimmer den tatsächlichen Verbrauch treffen, sondern mit hoher Ungenauigkeit ca. 10 -30% zum Tragen kommen.
usw….
Wir ermitteln also Daten, die wir schon längst haben.(verbräuche)
Umwelt und Energiesparen als Deckmäntelchen für ein verdecktes Steuer- und Konjunkturprogramm.
Gleichzeitig werden die Energieversorger folgendermaßen behandelt:
1. Kohlekraftwerk hat eine Energieeffizienz von ca. 35% d.h. 65% der erzeugten Wärme gehen verloren !!
2. Den Energieversorgern werden für diese Kraftwerke kostenlose CO2 Emissionszertifikate ausgestellt.
3. Da diese Energiezertifikate gehandelt werden, haben diese einen Marktpreis.
4. Diesen Preis müssen Die Versorger aktivieren und legen die „Kosten“ dafür auf den Energiepreis ium (siehe aktuelle Nachrichten zum RWE Katellprozess)
Der Bürger zahlt also höhere Energiepreise aufgrund kostenlos vergebener Co2 Zertifikate, und muß zusätzlich erhelbliche Mittel um Energiesparen und Energiepass ausgeben, während Gas- und Kohlekraftwerke 65% der Energie in die abgeben.
Die sinnvolle Alternative dezentrale BHWK stärk erzu fördern , scheitert daran, dass die Städte und Gemeinden an den künstlich hochgehaltenen Strom- und Gaspreisen indirekt über Ihre Stadtwerke profitieren.
Man bedenke : Die kwh Strom kostet an der Leipzigerstrombörse EEX ca. 5 cent, der Endkunde muß ca. 18cent pro kwH bezahlen.
Ein sehr angenehme Distributionsspanne von ca. 375%.
3. Ungeachtet tritt für Mieter/ Vermieter folgende Auswirkugen in Kraft:
Zwar können energetische Maßnahmen auf den Mieter umgelegt werden, der Vermieter muß aber die Wirtschaftlichkeit nachweisen. Und die ist nur bei ganz wenigen Maßnahmen gegeben.
Z.B: rechnet es sich nie, 2fach Isolierglasfenster gegen Wärmverbundglas auzutauschen.
Wenn also die im Energieausweis empfohlenen Maßnamen mit hohen Kosten durchgeführt werden,
sie aber leider nicht wirtschaftlich sind (allg. werden 15 – 20 Jahre von Gerichten angenommen)
bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen.
Der Verlsutabzug führt zwar zu erhöhten Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung, kann aber wiederum zu einem Einspruch des Finanzamt führen, da nun die Kosten der Kapitalanlage erhöht werden, aber leider die Einnahmen (Mieten) nicht steigen.
Und bei dauerhaften Verlusten, nimmt das FA Liebhaberei an, und es gibt keine Steueranrechnung.
5. Es ist davon auszugehen, dass die mühsam eingesparten Kosten durch regulatorische Aufwendungen wieder aufgezehr werden.
6. Mit den fließen den Steuergeldern kann mann sinnvolle Investitionen fördern:
z.B. 1,5 Mill. Förderung für neue Bierverschlüsse bei der Felnsburger Brauerei (Ladn Schleswig Holstein) oder 1,6 Millarden (es werden sicher die doppelten Kosten) für den Transrapidbau in München (Anmk. vor 15 Jahren als es die Technik schon gab wäre es sinnvoller gewesen)
7. Wer hier Sarkusmus findet, darf ihn gerne behalten.
Bundesgerichtshof
BGB §§ 559 Abs. 1, 559 b Abs. 1
Ersetzt der Vermieter vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster, kann er die Miete aufgrund dieser Maßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB nur dann erhöhen, wenn er in der Erläuterung der Mieterhöhung nach § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur die Beschaffenheit der neuen Fenster (etwa durch Angabe des Wärmedurchgangskoeffizienten) beschreibt, sondern auch den Zustand der alten Fenster so genau angibt, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeigten Energiespareffekt beurteilen kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter keine weiteren Erkenntnisse über die Qualität der alten Fenster hat.
BGH, Urteil vom 25. 1. 2006 – VIII ZR 47/ 05; LG Nürnberg-Fürth (Lexetius.com/2006,102
BONN (dpa-AFX) – Das Bundeskartellamt und der Energiekonzern RWE haben sich im Streit um die Einrechnung von kostenlos zugeteilten CO2- Verschmutzungsrechten bei Strompreisen verständigt. Die Einigung sehe vor, dass RWE in den kommenden vier Jahren bedeutende Stromkapazitäten von insgesamt 6.300 Megawatt in einem transparenten Auktionsverfahren Industriekunden anbiete, sagte der Präsident des Kartellamtes, Bernhard Heitzer, am Donnerstag in Bonn.
Ob das Ziel erreicht wird, muss man sehen. Aber vielleicht wird bei einigen durch die Informationen die Sensibiltät erhöht. Ich hoffe es, und wenn Wohnungseigentümer sehen, dass sie durch eine schlechte Bewertung ihres Bestandes die Wohnungen schlechter vermieten können werden sicher Investitionen ausgelöst. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die Auswirkungen des Energieausweises. Trotz aller Kritik, halte ich den Energieausweis für sinnvoll.
<p>prinzipiell alles richtig; m.E. war das Ziel der Bundesregierung mit dieser VO, die Sensibilität für Energieeinsparung zu erhöhen. Ich denke, das trotz der stumpfen und bürokratischen Lösung der EnEV ein gewisser Investitionsschub gefördert wird. Das Problem scheint aus meiner Sicht zu sein, dass man insbesondere aus Kostengründen in der Regel den im Grunde wertlosen verbrauchsabhängigen Ausweis vorfinden wird.</p>