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5 Kommentare

  1. Pingback: Initative Pro Immobilie
  2. Hallo an alle Leser,
    das Hauptproblem der EnEv ist, das der Kunde am Markt die Verordnung und Gesetzgebung nicht im Einklang sieht, mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die ein Maßgeblicher Faktor zur nicht Umsetzung der EnEv darstellt.

    1. Der Kunde bekommt als erstes von einigen Energierater, eine Vor Ort Beratung die mit
    300,00 € und mehr von der Bafa gefördert werden.

    2. Einige Berater bieten gleichzeitig eine Wärmebild aufnahm für das Gebäude an.

    3. Der Kunde ist nicht sensibilisiert für die EnEv sondern für die Fördergelder und
    Zuschüsse der KfW. Und hier schließt sich der Kreis zur nicht Realisierung der
    Einspareffekte die vorhanden sind.

    4. Fördermittel bekommt nur derjenige der die Auflagen in den beschriebenen Programmen
    der KfW erfüllt, will sagen: hast du eine Wand mit einem U= Wert von 0,80 und würdest
    diesen mit einer Dämmung, gleich welchem Material in einer Stärke die nicht in den KfW
    Programmen gefördert wird anbringen (auch wenn der U= Wert der gleiche ist wie EnEv
    erforderlich) bekommst du keine Fördergelder und Zuschüsse.
    Und genau dass ist das Dilemma.

    Im Groben stimme ich Volker zu, was er sagt, die Industrie hat ein größeres Interesse seinen Marktanteil zu festigen und Abhängigkeiten nicht nur zu schafften sondern auch zu behalten und zu festigen.

    Es lebe die Unwissenheit!

    Manfred

  3. Erstmal wird mit einer gigantischen Summe ein Papier ausgestellt, dass noch keine Einzige kwh einsparen wird.
    Ca. 2000.000 Objekte x 300 Euro = 6000.000.00 = 600 Mill. Euro.
    Dann wird der administrative Aufwand erhöht:
    * bei Vermietung -> Kosten werden in der Steuererklärung angegeben
    * Besuche von „Energieberatern

    Die energetischen Empfehlungen kann sich jeder selber zusammenreimen:
    „Fenster, Isolierung, neue Heizung, Solar“
    Die Rechenwerte werden nie und nimmer den tatsächlichen Verbrauch treffen, sondern mit hoher Ungenauigkeit ca. 10 -30% zum Tragen kommen.

    usw….
    Wir ermitteln also Daten, die wir schon längst haben.(verbräuche)

    Umwelt und Energiesparen als Deckmäntelchen für ein verdecktes Steuer- und Konjunkturprogramm.
    Gleichzeitig werden die Energieversorger folgendermaßen behandelt:
    1. Kohlekraftwerk hat eine Energieeffizienz von ca. 35% d.h. 65% der erzeugten Wärme gehen verloren !!
    2. Den Energieversorgern werden für diese Kraftwerke kostenlose CO2 Emissionszertifikate ausgestellt.
    3. Da diese Energiezertifikate gehandelt werden, haben diese einen Marktpreis.
    4. Diesen Preis müssen Die Versorger aktivieren und legen die „Kosten“ dafür auf den Energiepreis ium (siehe aktuelle Nachrichten zum RWE Katellprozess)

    Der Bürger zahlt also höhere Energiepreise aufgrund kostenlos vergebener Co2 Zertifikate, und muß zusätzlich erhelbliche Mittel um Energiesparen und Energiepass ausgeben, während Gas- und Kohlekraftwerke 65% der Energie in die abgeben.

    Die sinnvolle Alternative dezentrale BHWK stärk erzu fördern , scheitert daran, dass die Städte und Gemeinden an den künstlich hochgehaltenen Strom- und Gaspreisen indirekt über Ihre Stadtwerke profitieren.

    Man bedenke : Die kwh Strom kostet an der Leipzigerstrombörse EEX ca. 5 cent, der Endkunde muß ca. 18cent pro kwH bezahlen.

    Ein sehr angenehme Distributionsspanne von ca. 375%.

    3. Ungeachtet tritt für Mieter/ Vermieter folgende Auswirkugen in Kraft:
    Zwar können energetische Maßnahmen auf den Mieter umgelegt werden, der Vermieter muß aber die Wirtschaftlichkeit nachweisen. Und die ist nur bei ganz wenigen Maßnahmen gegeben.
    Z.B: rechnet es sich nie, 2fach Isolierglasfenster gegen Wärmverbundglas auzutauschen.
    Wenn also die im Energieausweis empfohlenen Maßnamen mit hohen Kosten durchgeführt werden,
    sie aber leider nicht wirtschaftlich sind (allg. werden 15 – 20 Jahre von Gerichten angenommen)
    bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen.
    Der Verlsutabzug führt zwar zu erhöhten Aufwendungen bei Vermietung und Verpachtung, kann aber wiederum zu einem Einspruch des Finanzamt führen, da nun die Kosten der Kapitalanlage erhöht werden, aber leider die Einnahmen (Mieten) nicht steigen.
    Und bei dauerhaften Verlusten, nimmt das FA Liebhaberei an, und es gibt keine Steueranrechnung.

    5. Es ist davon auszugehen, dass die mühsam eingesparten Kosten durch regulatorische Aufwendungen wieder aufgezehr werden.

    6. Mit den fließen den Steuergeldern kann mann sinnvolle Investitionen fördern:
    z.B. 1,5 Mill. Förderung für neue Bierverschlüsse bei der Felnsburger Brauerei (Ladn Schleswig Holstein) oder 1,6 Millarden (es werden sicher die doppelten Kosten) für den Transrapidbau in München (Anmk. vor 15 Jahren als es die Technik schon gab wäre es sinnvoller gewesen)

    7. Wer hier Sarkusmus findet, darf ihn gerne behalten.

    Bundesgerichtshof
    BGB §§ 559 Abs. 1, 559 b Abs. 1

    Ersetzt der Vermieter vorhandene Isolierglasfenster durch neue Fenster, kann er die Miete aufgrund dieser Maßnahme nach § 559 Abs. 1 BGB nur dann erhöhen, wenn er in der Erläuterung der Mieterhöhung nach § 559 b Abs. 1 Satz 2 BGB nicht nur die Beschaffenheit der neuen Fenster (etwa durch Angabe des Wärmedurchgangskoeffizienten) beschreibt, sondern auch den Zustand der alten Fenster so genau angibt, dass der Mieter einen entsprechenden Vergleich anstellen und den vom Vermieter in der Mieterhöhungserklärung aufgezeigten Energiespareffekt beurteilen kann. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter keine weiteren Erkenntnisse über die Qualität der alten Fenster hat.

    BGH, Urteil vom 25. 1. 2006 – VIII ZR 47/ 05; LG Nürnberg-Fürth (Lexetius.com/2006,102

    BONN (dpa-AFX) – Das Bundeskartellamt und der Energiekonzern RWE haben sich im Streit um die Einrechnung von kostenlos zugeteilten CO2- Verschmutzungsrechten bei Strompreisen verständigt. Die Einigung sehe vor, dass RWE in den kommenden vier Jahren bedeutende Stromkapazitäten von insgesamt 6.300 Megawatt in einem transparenten Auktionsverfahren Industriekunden anbiete, sagte der Präsident des Kartellamtes, Bernhard Heitzer, am Donnerstag in Bonn.

  4. Ob das Ziel erreicht wird, muss man sehen. Aber vielleicht wird bei einigen durch die Informationen die Sensibiltät erhöht. Ich hoffe es, und wenn Wohnungseigentümer sehen, dass sie durch eine schlechte Bewertung ihres Bestandes die Wohnungen schlechter vermieten können werden sicher Investitionen ausgelöst. Ich bin jedenfalls sehr gespannt auf die Auswirkungen des Energieausweises. Trotz aller Kritik, halte ich den Energieausweis für sinnvoll.

  5. <p>prinzipiell alles richtig; m.E. war das Ziel der Bundesregierung mit dieser VO, die Sensibilität für Energieeinsparung zu erhöhen. Ich denke, das trotz der stumpfen und bürokratischen Lösung der EnEV ein gewisser Investitionsschub gefördert wird. Das Problem scheint aus meiner Sicht zu sein, dass man insbesondere aus Kostengründen in der Regel den im Grunde wertlosen verbrauchsabhängigen Ausweis vorfinden wird.</p>