Änderungen an der EnEV durch den Bundesrat
Die Energieeinsparverordnung ist am Freitag durch den Bundesrat, aber mit einigen wesentlichen Änderungen, bzw. Maßgaben (vermutlich verstehen wieder nur Juristen den Unterschied). Die dena hat den Beschluss zusammengefasst und veröffentlicht.
- Die wesentlichen Maßgaben sind:
- Die Fristen zur Einführung von Energieausweisen werden um 6 Monate verschoben. Danach sind die ersten Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend auszustellen.
- Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es bis zum 01.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.
- Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigten Personen zugelassen werden. Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.
Sofern das Bundeskabinett den Maßgaben zustimmt, kann die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt dann am Ersten des dritten Monats nach der Verkündigung in Kraft.
Weitere Informationen und die ausführlichere Zusammenfassung der Änderungen ist bei Zukunft Haus zu finden.
gefunden beim Energie-Ratgeber