Irreführende Werbung für Ziegel
Ich erhalte, wie so viele Blogger, PR-Mitteilungen, mit der Bitte um Veröffentlichung. Allgemeine Informationen und Veröffentlichungen von Verbänden, Energieagenturen und Forschungseinrichtungen veröffentliche ich häufig unkommentiert. Werbliche Artikel veröffentliche, wenn überhaupt nur mit Kommentar.
Jetzt hat mich eine Mitteilung über einen neuen Ziegel erreicht, der – so steht es wirklich in der Meldung – „die gesetzlich geforderten Kriterien der Energieeinsparverordnung deutlich übertrifft“. Diesen Satz musste ich mehrmals lesen um ihn zu verstehen, denn da sind mehrere Fehler enthalten.
Es gibt keine gesetzlich geforderten Kriterien der Energieeinsparverordnung und erst recht nicht für einzelne Baustoffe, wie Ziegel. In der Wärmeschutzverordnung von 1984 gab es zuletzt Anforderungen an einzelne Bauelemente. Die Energieeinsparverordnung gibt Anforderungen an den flächenbezogenen Transmissionswärmeverlust, den Jahres-Heizwärmebedarf und an den Jahres-Primärenergiebedarf vor. Die Außenwände mit Ziegelmauerwerk sind jeweils nur ein Teil dieser Anforderungen.
Eine weitere Aussage, die irreführend ist, ist dass Ziegelsteine überschüssige Feuchte aufnehmen und nach außen transportieren. Natürlich tun sie das, aber wieviel Feuchtigkeit kann man damit abtransportieren? Ich lasse mal die ausführlichen Berechnungen weg, aber ich weiß, dass maximal 3% der in der Raumluft enthaltenen Feuchtigkeit über die Außenwände durch Diffusion abtransportiert werden kann. Weiter kann die Feuchtigkeit in der Raumluft nur durch Lüftung verringert werden! Atmende Wände gibt es immer noch nicht und machen auch immer noch keinen Sinn.
Wenn das jeder verstanden hat, lässt sich mit Sicherheit die Anzahl der Feuchteschäden reduzieren.