Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V.: Schneller als die EnEV
Frühestens im Oktober 2007 tritt die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Für private Bauherren wird sich dadurch zunächst wenig ändern. Doch denkt man in Berlin bereits über eine Nachfolgeversion nach: Von einer „EnEV minus 30 Prozent“ als Neubaustandard ist zu hören. Baufamilien, die sich angesichts stetig steigender Energiepreise schon heute für ein besonders energieeffizientes Eigenheim interessieren, müssen allerdings nicht auf solche in ferner Zukunft liegende Vorgaben warten. Bei Gebäuden mit dem RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) zum Beispiel liegt der mittlere U-Wert, also der Wärmeverlust über die Gebäudehülle, bereits jetzt mindestens 30 Prozent niedriger als von der EnEV verlangt.
„Die Konzepte für energiesparendes und somit klimaschonendes Bauen liegen längst vor. Sie müssen nur konsequent umgesetzt werden“, betont Joachim Zeller von der zuständigen Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e. V. Für das RAL-Gütesiegel haben unabhängige Experten dies getan und ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt, um einen hohen energetischen Standard des fertigen Gebäudes zu gewährleisten. Die Vorgaben reichen vom Vermeiden von Wärmebrücken über eine hohe Luftdichtheit bis hin zur besonders energieeffizienten Haustechnik. So wird zum Beispiel großer Wert darauf gelegt, dass beim Umwandeln von Primärenergie in Nutzwärme für Heizung und Warmwasser nur geringe Verluste entstehen. Alle Einzelmaßnahmen sind genau aufeinander abgestimmt und zugleich flexibel genug, um Freiräume für individuelle Wünsche der Baufamilie zu lassen.
Ein weiterer Vorteil des Gütezeichens liegt darin, dass es völlig herstellerunabhängig und auch nicht an bestimmte Förderprogramme gebunden ist. Jeder Bauherr kann mit dem Architekten oder der Baufirma seiner Wahl ein RAL-geprüftes Niedrigenergie- oder Passivhaus vereinbaren. Aber auch KfW-40- und KfW-60-Häuser sowie weitere Gebäude in besonders energiesparender Bauweise können das RAL-Gütesiegel erhalten. Voraussetzung ist stets, dass ihr energetischer Standard nicht hinter die Anforderungen des Gütezeichens zurückfällt. Ein von der Gütegemeinschaft anerkannter, außenstehender Sachverständiger – der so genannte Güteprüfer – kontrolliert dann, ob die Gebäudeplanung den vom Bauherren gewählten Standard einhält und überprüft schon während der Bauphase stichprobenartig die Qualität der Ausführung. Dadurch gewinnt die Baufamilie nicht nur zusätzlichen Schutz vor Baumängeln: „Sie erhält vor allem die Gewissheit, dass ihr neues Eigenheim nicht nur auf dem Papier Energie spart, sondern diesen Anspruch auch im Alltag erfüllt“, so die Gütegemeinschaft. Am Ende steht ein Gebäude, dessen Energieeffizienz die aktuellen gesetzlichen Vorgaben deutlich übersteigt und schon heute den Normen der Zukunft entspricht.
Für die frischgebackenen Immobilienbesitzer macht sich das gleich mehrfach bezahlt. Zunächst sparen sie dank des niedrigen Energiebedarfs ihres Hauses bares Geld. Und wenn sie später einmal das RAL-geprüfte Häuschen im Grünen gegen eine Stadtwohnung eintauschen möchten, dürfte dessen Wiederverkaufswert merklich über dem eines nach heutigem EnEV-Standard errichteten Gebäudes liegen.
Details zu den baulichen und technischen Rahmenbedingungen des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise sowie weitere Informationen finden Interessierte unter www.guetezeichen-neh.de. Sie können sich aber auch direkt mit einem akkreditierten Güteprüfer in Verbindung setzen.