Contracting im Mietrecht und bei WEG
Der Bundesgerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 06.04.2005, VIII ZR 54/04, und 01.06.2005, VIII ZR 84/04 zwei Entscheidungen zur Umlagefähigkeit von Wärmelieferungskosten getroffen, die von Gerichten, Vermietern und Mietern häufig dahingehend verstanden werden, dass die Umlage von Contracting-Kosten auf Mieter nur noch unter ganz engen Voraussetzungen möglich ist. Diese verkürzte Sicht der Dinge erschwert in manchen Fällen die weitere Durchführung schon seit Jahren laufender Contracting-Projekte und stellt sich als – oftmals unberechtigtes – Hindernis für neue Contracting-Verträge dar.
Der Verband für Wärmelieferung e. V. hat zu dieser Thematik das Sonderseminar Contracting im Mietrecht und bei WEG am 16. April 2007 in Hannover konzipiert. Die Veranstaltung präsentiert die Rechtsentwicklung der letzten beiden Jahre, den Umgang der Praktiker und Gerichte mit Contracting-Kosten und Ansätze für die zukünftige Verfahrensweise. Den Erfahrungen der Teilnehmer und den sich daraus ergebenden Fragen wird breiter Raum eingeräumt.
Neben den mietrechtlichen Fragen werden alle mit der Wärmelieferung an Wohnungseigentümergemeinschaften zusammenhängenden Fragen behandelt. Obwohl die rechtlichen Rahmenbedingungen sich hier ganz anders als bei der Belieferung von vermieteten Wohnungen darstellen, wird in der Praxis häufig eine ähnliche Betrachtung vorgenommen. Die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen soll ein Bewusstsein für die Unterschiede und die sich daraus ergebenden Chancen schaffen. Von besonderem aktuellem Interesse sind die Erleichterungen und Klarstellungen für Contracting-Projekte, die sich aus der kürzlich vom Bundesrat bestätigten und demnächst in Kraft tretenden Novelle des Wohnungseigentumsrechts ergeben.
Das Sonderseminar wendet sich insbesondere an Vermieter, Wohnungsverwalter, Ingenieure, Anwälte und Contractoren, die konkrete Unterstützung bei der Realisierung von Contracting-Projekten in der Wohnungswirtschaft wünschen.
Update: Den Beitrag kann man auch anhören.