Serie Energieausweis (II): Bedarfsorientiert oder Verbrauchsorientiert?
Der größte Streitpunkt in der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) war die Ausgestaltung des Energieausweises. Soll sich der Energieausweis nach dem Heizenergiebedarf oder nach Verbrauch richten? Im Ergebnis können dabei wesentliche Unterschiede auftreten, da bei dem Verbrauch das jeweilige Nutzerverhalten eine große Rolle spielt. Allerdings ist der Aufwand bei dem bedarfsorientieren Energieausweis auch wesentlich höher, was für viele Eigentümer eine Rolle spielt. Geeinigt hat man sich dann im Oktober letzten Jahres auf einen Kompromiss mit dem nun alle Beteiligten leben können oder müssen. Welcher Ausweis nun verwendet wird, richtet sich nach der Größe und dem Baujahr des Gebäudes.
Es gelten folgende Regelungen für Wohngebäude:
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1978 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis.
- Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten, egal welchen Baujahres, gilt ebenfalls Wahlfreiheit.
- Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1978 errichtet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis zu verwenden. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 aufwiesen oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurden. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Diese Regelungen für Wohngebäude sollen ab dem 1. Januar 2008 verbindlich sein. Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der geänderten EnEV und dem 31.12.2007 gilt uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.
Alle Energieausweise für Bestandsgebäude, auch die, die vor dem 1. Januar 2008 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Die Erstellung von Energiebedarfsausweisen wird im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme der Bundesregierung (weiß nicht welche das sein sollen) finanziell gefördert.