Serie Energieberater (V): Vor-Ort-Energieberatungen
Die bekannteste geförderte Energieberatung ist die „Vor-Ort-Beratung“. Dieses Programm fördert die Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Mehrfamilienhäuser in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Die Häuser (Baugenehmigung) müssen älter als 1984 (alte Bundesländer) bzw. 1989 (neue Bundesländer) sein.
Der Energieberater erstellt eine ausführliche Bestandsaufnahme des Gebäudes. „In einem schriftlichen Gutachten fasst der Berater die Ergebnisse zusammen, er gibt Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen, ihre Wirtschaftlichkeit und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann, und er informiert, ob dafür öffentliche Fördermittel abrufbar sind.“ (Zitat BMWi).
Weitere Informationen und Listen von anerkannten Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfurkontrolle (BAFA) und beim Rationalisierungs- und Innovationszentrum der deutschen Wirtschaft e.V. (RKW).