Umstrittene neue Energieberaterliste ist online

Wer ein Gebäude energieeffizient bauen oder sanieren möchte, benötigt eine fachliche Beratung z.B. durch einen Energieberater. Der Beruf des Energieberaters ist jedoch nicht geschützt, im Prinzip kann ihn jeder benutzen. Um eine Förderung, z.B. von der KfW, in Anspruch zu nehmen, musste der Energieberater in der BAFA-Liste eingetragen sein, das waren zeichnungsberechtigte Architekten oder Bauingenieure mit Zusatzqualifikation.

Jetzt gibt es eine neue Expertenliste als Anforderung – aufgestellt gemeinsam von der dena, der BAFA, der KfW-Bankengruppe und den Bundesministerien für Bau und für Wirtschaft. Diese Liste soll neue Standards setzen und die Qualität von Energieberatungen und Energieausweisen sichern.

Um sich als Effizienzhaus-Experte in die dena-Expertendatenbank einzutragen, müssen Fachleute neben der Grundqualifikation (Ausstellung von Energieausweisen laut §21 oder §29 EnEV) auch über eine Zusatzqualifikation verfügen. Die Zusatzqualifikation ist eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Weiterbildung zum Energieberater oder zum Passivhaus-Planer. Es ist außerdem möglich, eine von der dena anerkannte Zusatzqualifikation einzureichen, durch die – in Kombination mit der Grundqualifikation – das Qualifikationsniveau der BAFA-Anforderungen erreicht wird. Ebenfalls akzeptiert wird eine Mitgliedschaft in qualifizierten Expertennetzwerken, deren Qualifikationsniveau mit den BAFA-Anforderungen an Energieberater vergleichbar ist wie z. B. das energie- und umweltzentrum allgäu (eza) oder die Bremer EnergieExperten.

Die eingetragenenen Experten sind besonders für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung (BAFA) sowie für die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 (Neubau und Sanierung) qualifiziert.

Doch diese Liste ist sehr umstritten unter Energieberatern. Denn der Eintrag in die Liste ist kostenpflichtig und verlangt regelmäßige Weiterbildungen. Das ist ein Aufwand, den nicht alle Energieberater eingehen wollen und sich vermutlich auch nicht leisten können.  weiterlesen ›

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BMWi-geförderte Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verlängert

Mit intelligenter Einsparung von Energie in Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung.

Deshalb verlängert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm, in dessen Rahmen Energieberatungen in Wohngebäuden vor Ort finanziell bezuschusst werden, bis Ende 2014. Eine Vor-Ort-Beratung wird weiterhin mit bis zu 300 Euro gefördert. Bei Einbezug einer zusätzlichen Stromberatung erhöht sich der Zuschuss um 50 Euro. Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (sog. Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden.

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.

Anträge werden vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim BAFA gestellt. Nähere Informationen sowie eine Liste der antragsberechtigten Energieberater/innen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügbar.

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Ablauf bei der Erstellung eines Gutachtens

Gruenspar.de

Es gab bereits einige Podcast-Beiträge zum Thema Bauen beim Blog von energiespar-rechner.de. Im letzten Beitrag sprach Energieberaterin Marianne Gockeln über die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Energiegutachtens und beantwortete Fragen zur Vor-Ort-Beratung.

Interessante Beiträge für Einsteiger und eine gut gemachte Serie, auf die ich hier gerne hinweise.

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Wenn der Energieberater kommt …

… dann naht die Stunde der Wahrheit. Für Haus- und Wohnungseigentümer, die durch eine Modernisierung ihre Energiekosten senken und die Immobilie aufwerten wollen, ist er der wichtigste Partner bei der Planung.

Familie Maier ärgert sich schon lange über den hohen Energieverbrauch ihres Hauses. Jetzt will die junge Familie die geerbte Immobilie auf den neuesten Stand der Technik bringen und die optimale staatliche Förderung nutzen. Guter Rat ist schnell gefunden: in der Datenbank des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Maiers einen Energieberater ganz in ihrer Nähe und vereinbaren mit ihm einen Ortstermin.

Gute Vorbereitung spart Kosten

„Zum Beratungstermin sollten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen“, empfiehlt Bernd Neuborn von der BHW Bausparkasse, „das beschleunigt den Prozess erheblich.“ Maiers haben sich bestens vorbereitet und Bauvertrag, Ausführungspläne des Hausbaus, Informationen über bereits durchgeführte Modernisierungen, die Schornsteinfegerprotokolle und Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zusammengestellt.

Vom Keller …

Die Zustandsanalyse des Beraters beginnt mit der Begutachtung der Außenfassade des Hauses, die mit bis zu 25 Prozent zu den Wärmeverlusten eines Wohnhauses beiträgt. Er dokumentiert Risse in der Hausfassade, fotografiert und misst sie aus. Nächste Station: der unbeheizte Keller. Hier ist die Decke zum warmen Erdgeschoss nicht gedämmt und die Heizung veraltet. Der Berater empfiehlt die Dämmung der Decke und den Einbau eines modernen Brennwertkessels in Kombination mit einer Solaranlage. Das spart bis zu 35 Prozent Energie, sagt er.

über die Fenster …

Zudem sollten Maiers die einfachverglasten Holzfenster im Haus durch Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasungen ersetzen und damit den Energieverbrauch um weitere fünf Prozent senken. Da die Außenwände ungedämmt und ohnehin eine Erneuerung des Außenputzes geplant ist, rät ihnen der Energieberater, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und ein Wärmedämmverbundsystem anzubringen. Dies kann den Energiebedarf um weitere 30 Prozent reduzieren.

… bis zum Dach

Auch das Dach wird vom Fachmann unter die Lupe genommen. Die Schwachpunkte sind hier undichte Ziegel. Sie lassen nicht nur kostbare Energie entweichen, sondern bergen zudem das Risiko eines Wasserschadens. Eine Dämmung und Abdichtung des Daches kann hier bis zu 15 Prozent Energiekosten sparen.

Die Lösung: ein individuelles Energiekonzept

Nach dem Vor-Ort-Termin legt der Energieberater den Maiers seinen schriftlichen Bericht vor. Der weist detailliert aus, mit welchen Maßnahmen die Familie das Haus unter Nutzung aller Fördermittel wirtschaftlich sanieren kann. Maiers wissen jetzt: Ihr maximales Engergieeinsparpotenzial liegt bei 80 Prozent. Sie entscheiden sich, im Rahmen der Modernisierung auch das Dach auszubauen. Damit gehen für sie gleich mehrere Wünsche in Erfüllung: mehr Platz, mehr Komfort, weniger Energieverbrauch und eine deutliche Aufwertung ihres Hauses.

Förderungen nutzen

Bauherren können für die Modernisierung eine Vielzahl an Förderungen nutzen. Es gibt Angebote von Energieversorgern, KfW-Darlehen und -Zuschüsse sowie Programme, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergeben werden. Wichtig dabei: Erst Fördermittel beantragen und den Bescheid abwarten und dann die Aufträge an die Handwerker erteilen.

Quelle: innovations report

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Verbesserte Förderbedingungen bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

Mit intelligenter Einsparung von Energie in bestehenden Wohngebäuden können Eigentümer und Mieter bei gleich bleibendem oder verbessertem Wohnkomfort viel Geld sparen und zugleich einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung bietet dabei in zahlreichen Fällen die entscheidende Grundlage, damit das Geld, das in die energetische Sanierung oder Modernisierung von Wohngebäuden investiert wird, zu möglichst umfangreichen Einspareffekten führt.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: “Bei der energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige Energieberatung. Deshalb baut mein Ministerium die Förderung solcher Energieberatungen aus.”

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert Energieberatungen in Wohngebäuden im Rahmen des “Vor-Ort-Beratungsprogramms” durch finanzielle Zuschüsse. Die Konditionen dieses Programms werden jetzt erheblich verbessert. Eine Vor-Ort-Beratung wird nun mit bis zu 350 Euro einschließlich Stromeinsparberatung unterstützt. Zudem können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Auch eine Beratung zur Stromeinsparung wird bei Bedarf einbezogen.

Eigentümer (und Mieter mit Zustimmung des Eigentümers) erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.

Die Gutachten werden von einem qualifizierten und anbieterunabhängigen Ingenieur/einer Ingenieurin oder einem/einer Gebäudeenergieberater/in (HWK) erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.

Förderanträge sind von antragsberechtigten Energieberater/innen vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, zu richten. Nähere Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar.

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