Energiesparendes sanieren lohnt sich, braucht aber mehr Unterstützung

Sanierung zum Effizienz-Haus lohnt sichEigentlich ist klar, wenn man in der Energiewende vorankommen will und wenn man aktiv zum Klimaschutz beitragen möchte, dann kommt man nicht an energetischen Gebäudesanierungen vorbei. Denn 38% des deutschen Energieverbrauchs wird zur Beheizung und Kühlung von Gebäuden benötigt.

Aber so wie die Energiewende insgesamt ins Stocken gerät und die Bundesregierung sich an ihre eigenen Ziele kaum noch erinnern kann, so wenig ändert sich im Bereich der energetischen Gebäudesanierung, die jährliche Sanierungsrate liegt immer noch unter 1,0%. Eigentlich wären 2 – 2,5% notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.

Um die Sanierungsrate von Gebäuden zu erhöhen, bemüht sich die deutsche Energie-Agentur (dena) seit Jahren mit vielen Studien und Qualitätssiegeln. Zahlreiche Beispiele zeigen auf, was alles machbar ist an energetischen Sanierungen. Eine neue Studie zeigt, dass sich energetische Sanierungen von Einfamilienhäusern zu einem “Effizienzhaus 70″ auch ohne weitere Förderung rechnen, dies wäre ein Heizenergieverbrauch von etwa fünf Litern Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche. „Rechnet man die energetischen Sanierungskosten auf die eingesparte Heizenergie um, kostet jede eingesparte Kilowattstunde 7,1 Cent. Demgegenüber steht schon heute ein durchschnittlicher Energiepreis von 8 Cent pro Kilowattstunde – Tendenz steigend“, so dena-Chef Stephan Kohler.

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Emissionshandel und Klimaschutz hängen stark voneinander ab

Quelle: Michael Staudinger  / pixelio.de

Quelle: Michael Staudinger / http://www.pixelio.de

Zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. die energetische Gebäudesanierung oder die Förderung der Elektromobilität hat die Bundesregierung den “Energie- und Klimafonds” eingerichtet. Dieser wird aus den Einnahmen von der Steuer auf Kernbrennstoffe und aus den Erlöses aus dem Emissionshandel gespeist. Nun gibt es in diesen Förderprogrammen aber erhebliche Finanzierungsprobleme (ich berichtete schon Anfang Februar), da die Einnahmen für den Fonds deutlich geringer ausfallen als geplant.

Laut Zeit-Online stehen fast vier Milliarden Euro weniger zur Verfügung für Gebäudesanierung, Elektromobilität und andere  Maßnahmen für den Klimaschutz, da die Einnahmen aus dem Emissionshandel deutlich geringer ausfallen. Schuld ist ein Preisverfall bei den CO2-Zertifikaten. Eigentlich sollte der Emissionshandel zum Klimaschutz beitragen, mit dieser Ausgestaltung sind aber viele Klimaschutz-Maßnahmen gefährdet. Denn es ist schon so weit gekommen, dass die KfW mittlerweile keine Zuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung mehr auszahlt. Sie hat dafür keine Freigabe vom Haushaltsausschuss des Bundestages, wie das Magazin enbausa.de berichtet.

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Mieter haben keinen Anspruch auf energetische Modernisierung

Gruenspar.de

Passend zum Artikel über Informationen für Mieter zum Thema Sanierung, habe ich ein Interview der Redaktion von heizungsfinder.de mit Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes e.V. erhalten. Einen Auszug davon im folgenden Text, der Rest kann im Heizungsfinder-Blog gelesen werden.

Foto: Lukas Siebenkotten – Deutscher Mieterbund e. V.

Foto: Lukas Siebenkotten – Deutscher Mieterbund e. V.

Hallo Herr Siebenkotten, vielen Dank, dass sie sich die Zeit nehmen, mit uns ein Interview zu führen. Herr Siebenkotten, Deutschland erlebt gerade eisige Minustemperaturen. Gerade jetzt merkt man als Mieter am eigenen Leib, was es heißt, wenn das Haus schlecht gedämmt ist, die Heizung nicht richtig funktioniert oder die Heizwärme nicht richtig in den Räumen verteilt wird.

Welche Möglichkeiten habe ich als Mieter denn grundsätzlich, meinen Vermieter zu energetischen Verbesserungen am Haus zu bewegen. Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen?

Siebenkotten: Rechtlich hat der Mieter keine Möglichkeit, den Vermieter zu energetischen Modernisierungen zu bewegen. Es ist allein Sache des Vermieters, ob, wann und in welchem Umfang modernisiert wird. Selbst wenn der Mieter vorschlägt, auf eigene Kosten eine energetische Modernisierung vorzunehmen und hierzu auch die Handwerker beauftragen will, die sonst in der Vermieterimmobilie tätig sind, muss der Vermieter nicht zustimmen. Das hat der Bundesgerichtshof vor wenigen Wochen entschieden (BGH VIII ZR 10/11). Von daher bleiben dem Mieter nur freundliche Worte und überzeugende Argumente, wenn er den Vermieter zu Investitionen überreden will.

Wenn sich der Vermieter daraufhin entschließen sollte, zum Beispiel die Fassade zu dämmen oder Energiesparfenster einzubauen, dann sind diese Maßnahmen ja häufig mit wohnlichen Einschränkungen verbunden: Baugerüste verdunkeln die Zimmer, Baulärm und Baustaub liegen für mehrere Wochen in der Luft.

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Modernisierungswissen für Wohnungsmieter

Der Wohngebäudebestand ist ein CO2-Schwergewicht: Mehr als 25 Prozent des bundesweiten Energieverbrauchs gehen auf sein Konto. Warmwasser und Raumwärme machen davon rund 80 Prozent aus. In der energetischen Modernisierung von Wohngebäuden liegen große Energiesparpotenziale. Diese können Verbraucher jetzt mit dem interaktiven Modernisierungsratgeber der vom Bundesumweltministerium geförderten Kampagne “Klima sucht Schutz” individuell überprüfen.

Der Online-Ratgeber wurde umfangreich überarbeitet und bietet nun erstmals nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern die Möglichkeit, sich zielgerichtet zur Modernisierung ihres Gebäudes zu informieren. Neben einer konkreten Analyse der wirtschaftlichen, energetischen und ökologischen Einsparpotenziale von Modernisierungsmaßnahmen können Mieter nun auch eine Modernisierungsankündigung oder ein Mieterhöhungsschreiben auf Unstimmigkeiten prüfen.

“Modernisierungen sorgen nicht nur für eine Senkung des Heizenergieverbrauchs und machen Mieter und Eigentümer unabhängiger von stetig steigenden Energiepreisen”, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen co2online GmbH. “Energetische Modernisierungen sind auch das Zugpferd, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und die Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken. Mit dem Modernisierungsratgeber möchten wir alle Verbraucher in die Lage versetzen, die eigenen Potenziale zu erkennen und mit konkreten Informationen in den Dialog mit dem Vermieter oder einem Modernisierungsexperten treten zu können.”

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Neue Förderprogramme für energetische Stadtsanierung und energieeffiziente Quartiersversorgung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW setzen mit dem neuen KfW-Förderprogramm “Energetische Stadtsanierung – Energieeffiziente Quartiersversorgung” weiter Impulse für mehr Energieeffizienz im kommunalen Bereich. Ab 1. Februar 2012 werden Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung mit zinsgünstigen Darlehen gefördert.

Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: “Mit dem neuen KfW-Förderprogramm “Energetische Stadtsanierung” stellen wir den Sanierungsprozess auf eine viel breitere städtebauliche Basis: vom Einzelgebäude zum Quartier. Denn neben der energetischen Gebäudesanierung sind Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in unseren rund 12.000 Kommunen dringend erforderlich. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem Energiekonzept gesteckt hat.”

Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: “Um die Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende zu erreichen, sind umfangreiche Verbesserungen der kommunalen Energieeffizienz durch Ansätze erforderlich, die die Stadtquartiere als Ganzes im Auge haben. Dabei kommt dem Ausbau von Wärmenetzen und der Errichtung von effizienten KWK-Anlagen als energiesparende, umweltschonende und dezentrale Energiesysteme eine wesentliche Bedeutung zu.”

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Ist Dämmung wirklich die effektivste Sanierungsmaßnahme?

Die Wärmedämmung ist in den letzten Wochen in Verruf geraten, sei es durch Probleme beim Brandschutz, durch Feuchtigkeit, durch Algen an der Fassade oder aus anderen Gründen. Meist lassen sich diese Probleme beheben durch ordentliche Planung und durch ausführliche Informationen oder eine gute Produktauswahl. Aber ohne eine ordentliche Planung können diese Fehler eben auftreten.

Dazu wäre eine sachliche Diskussion der Probleme sehr hilfreich. Eine pauschale Verallgemeinerung, weder positiv noch negativ, bringt der Diskussion hingegen nichts.

Eine positive Verallgemeinerung hat das co2online Klima Barometer  nun versucht und in meinen Augen daneben gegriffen. Denn eine Aussage, dass “Dämmung die effektivste Sanierungsmaßnahme” ist, hilft niemandem weiter.

Welche Dämmung ist denn nun gemeint? Geht es um die Dämmung von Heizungsleitungen, um Kellerdecken, um die oberste Geschossdecke, um die Dachdämmung oder um die Dämmung der Fassade? In allen Fällen gibt es andere Voraussetzungen für die Wärmedämmung und jeder Einsatz der Wärmedämmung ist unterschiedlich wirtschaftlich.

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KfW-Förderung für Gebäudesanierungen droht Kürzung

Welche Ziele hat diese Bundesregierung eigentlich?

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordern eine verlässliche Förderung des KfW-Programms zur energetischen Gebäudesanierung. “Die Bundesregierung muss ihre Zusagen für die Bereitstellung der Mittel einhalten. Sonst ist die Energiewende nicht zu schaffen”, sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel.

Die Bundesregierung hatte Zuschüsse für das KfW-Programm in Höhe von 1,5 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2014 zugesagt. Diese Mittel sollen aus dem “Energie- und Klimafonds” finanziert werden. Der Fonds speist sich aus den Einnahmen für CO2-Zertifikate. Weil der Fonds aufgrund der gefallenen Preise dieser Zertifikate geringere Einnahmen erzielt, will die Regierung nun erst einmal nur die Hälfte der ursprünglich zugesagten Fördermittel für das KfW-Programm auszahlen.

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Bundesregierung verpasst erneut Chance auf mehr Klimaschutz

Einmal mehr bestätigt die schwarz-gelbe Regierungskoalition mit ihrem Gesetzentwurf zur energetischen Modernisierung von Mietwohnungen ihre Konzeptionslosigkeit im Klimaschutz. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) kritisiert in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme insbesondere, dass der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Referentenentwurf zur Mietrechtsänderung auf effektive Anreize verzichtet, die Vermieter zu einer zügigen und qualitativ hochwertigen energetischen Sanierung von Mietwohnungen veranlassen könnten. So soll insbesondere der energetische Standard von vermietetem Wohnraum bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete weiterhin keine Rolle spielen.

„Es gibt in der deutschen Gesellschaft eine regelrechte Volksbewegung für mehr Klimaschutz. Doch die Regierung, die diese Volksbewegung mit ihrer Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima mit ausgelöst hat, tut viel zu wenig dafür, dass sie erfolgreich vorankommt“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nicht zum ersten Mal entstehe der Eindruck, dass die Bürgerinnen und Bürger besser verstanden hätten, was die von der Regierung propagierte Energiewende tatsächlich erfordere, als die Bundesregierung selbst. Resch erinnerte daran, dass von den 18 Millionen Gebäuden in Deutschland fast 13 Millionen vor 1979 gebaut wurden und damit vor Erlass der ersten Wärmeschutzverordnung. Rund 70 Prozent der Gebäude, die vor 1979 gebaut wurden, verfügen über keinerlei Wärmedämmung, bei weiteren 20 Prozent ist sie unzureichend. Nur rund 10 Prozent der Altbauten in Deutschland haben eine Dämmung, die aktuellen Anforderungen genügt.

Resch forderte die Bundesregierung auf, die Mietrechtsänderung auf das in ihrem eigenen Energiekonzept propagierte Ziel einer Verdoppelung der Sanierungsrate des Gebäudebestands von ein auf zwei Prozent pro Jahr auszurichten. „Wenn der Entwurf in dieser Form Gesetz wird, wird er für die Klimaschutzziele der Bundesregierung weitgehend bedeutungslos bleiben. Es wäre wieder ein verpasste Chance.“

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Investitionsbedarf von 75 Mrd Euro für energetischer Sanierung von kommunalen Gebäuden

Im Zeitraum von 2012 bis 2020 besteht in den Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur ein Investitionsbedarf von mindestens 75 Mrd. EUR, um alle modernisierungsbedürftigen Gebäude auf das energetische Niveau eines Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2009 zu sanieren.

Mit 27 Mrd. EUR besteht der mit Abstand größte energetische Sanierungsbedarf in Schulen. In Sporthallen müssen 7 Mrd. EUR investiert werden und in Pflegeeinrichtungen 6,1 Mrd. EUR. Dies sind die Ergebnisse einer Studie, die das Bremer Energieinstitut im Auftrag der KfW erstellt hat. “Der energetische Sanierungsbedarf ist enorm und u.a. eine Folge des hohen Alters vieler Gebäude, von denen drei Viertel noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden. Außerdem wird hier deutlich, welche Folgen der durch die knappen Finanzmittel hervorgerufene Sanierungsstau hat,” sagt Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe.

“Damit aber die Energiewende gelingen kann, muss endlich energetisch saniert werden. Viele Kommunen wollen das auch tun, aber es bleibt zu fürchten, dass sich der Investitionsstau im nächsten Jahr noch weiter vergrößert.” weiterlesen ›

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Umstrittene neue Energieberaterliste ist online

Wer ein Gebäude energieeffizient bauen oder sanieren möchte, benötigt eine fachliche Beratung z.B. durch einen Energieberater. Der Beruf des Energieberaters ist jedoch nicht geschützt, im Prinzip kann ihn jeder benutzen. Um eine Förderung, z.B. von der KfW, in Anspruch zu nehmen, musste der Energieberater in der BAFA-Liste eingetragen sein, das waren zeichnungsberechtigte Architekten oder Bauingenieure mit Zusatzqualifikation.

Jetzt gibt es eine neue Expertenliste als Anforderung – aufgestellt gemeinsam von der dena, der BAFA, der KfW-Bankengruppe und den Bundesministerien für Bau und für Wirtschaft. Diese Liste soll neue Standards setzen und die Qualität von Energieberatungen und Energieausweisen sichern.

Um sich als Effizienzhaus-Experte in die dena-Expertendatenbank einzutragen, müssen Fachleute neben der Grundqualifikation (Ausstellung von Energieausweisen laut §21 oder §29 EnEV) auch über eine Zusatzqualifikation verfügen. Die Zusatzqualifikation ist eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Weiterbildung zum Energieberater oder zum Passivhaus-Planer. Es ist außerdem möglich, eine von der dena anerkannte Zusatzqualifikation einzureichen, durch die – in Kombination mit der Grundqualifikation – das Qualifikationsniveau der BAFA-Anforderungen erreicht wird. Ebenfalls akzeptiert wird eine Mitgliedschaft in qualifizierten Expertennetzwerken, deren Qualifikationsniveau mit den BAFA-Anforderungen an Energieberater vergleichbar ist wie z. B. das energie- und umweltzentrum allgäu (eza) oder die Bremer EnergieExperten.

Die eingetragenenen Experten sind besonders für die Bundesförderprogramme Vor-Ort-Beratung (BAFA) sowie für die Planung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern 40 und 55 (Neubau und Sanierung) qualifiziert.

Doch diese Liste ist sehr umstritten unter Energieberatern. Denn der Eintrag in die Liste ist kostenpflichtig und verlangt regelmäßige Weiterbildungen. Das ist ein Aufwand, den nicht alle Energieberater eingehen wollen und sich vermutlich auch nicht leisten können.  weiterlesen ›

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