Am 18. Januar 2012 wurden die „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW“ durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlicht. Gemäß dieser Richtlinien erhalten Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW eine einmalige Investitionsförderung, die ab dem 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann. Diese Förderung beträgt für eine Mikro-KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 1 KW, wie dies zum Beispiel in einem Einfamilienhaus eingesetzt werden kann, 1.500,- Euro. Eine 20 kW-Anlage erhält eine Förderung in Höhe von 3.500,- Euro.
Indes – nicht alle Mikro-KWK-Anlagen erhalten eine Investitionsförderung. Eine längere Liste von Bedingungen muss hierfür erfüllt werden. Wichtigste Einschränkung ist der Wegfall der Förderung für alle Mikro-KWK-Anlagen in Neubauten sowie in Gebieten, in denen ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme vorliegt.
Insbesondere für BHKW-Hersteller im Leistungsbereich bis 20 kW dürften die nächsten Monate zur wirtschaftlichen Herausforderung werden. Aufgrund der nun in Aussicht gestellten Förderung werden die meisten Kunden die Realisierung einer Mikro-KWK-Anlage auf einen Termin nach dem 01.04.2012 verschieben. Dies wird voraussichtlich zu einem Einbruch der Umsätze sowie angesichts der laufenden Kosten bei einigen BHKW-Herstellern ggf. auch zu Liquiditätsengpässen führen.