Schornsteinfeger stellen nahezu 1,3 Mio. Mängel an Heizungsanlagen fest

So neu sind diese Ergebnisse nicht, aber wie kann man diese Mängel an Heizungsanlagen beheben? Welche wirtschaftliche Lösung ist besonders geeignet? Staatliche Förderung oder Wärmelieferung durch einen Dienstleister, bei dem sich der Hausbesitzer um nichts mehr kümmern muss?  

Jährlich untersuchen Bezirksschornsteinfeger fast 14 Millionen Heizanlagen bundesweit und decken dabei nahezu 1,3 Millionen Mängel auf. Ebenso wurde 2010 festgestellt, dass ca. 8 % der Heizungsanlagen älter als 27 Jahre sind und somit ersetzt werden müssen.

Heizkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 25 KW dürfen nicht mehr als 11 % Abgasverlust zeigen, Anlagen > 25 bis 50 KW nicht mehr als 10 % und Anlagen > 50 KW nicht mehr als 9 % Verluste aufweisen.

Neben den Anforderungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung sehen sich Gebäudeeigentümer mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Dazu gehören u.a. die Energieeinsparverordnung oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

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Hessen setzt Energiewende um: 160 Mio. Euro für energetische Sanierung

Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung sieht für 2012 und die Folgejahre finanzielle Aufwendungen von 160 Mio. Euro für Maßnahmen der energetischen Sanierung vor. „Unser Ziel ist es, die energetische Sanierungsrate auf mindestens 2,5 – 3 % jährlich zu erhöhen“, hob Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden hervor. „Dies ist einer der wichtigsten Beschlüsse des Energiegipfels, bei dem wir zeigen, dass das Land Hessen selbst seine Verantwortung für mehr Energieeffizienz und Energieeinsparungen wahrnimmt.“

Ab dem kommenden Jahr will die Hessische Landesregierung über sechs Jahre hinweg im Durchschnitt 27 Mio. Euro in die Sanierung investieren. Dabei geht es um die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die vom Hessischen Immobilienmanagement (HI) betreut werden. Vorgesehen sind die Verminderung von Kohlendioxid-Ausstoß sowie der effizientere Einsatz insbesondere von Wärmeenergie.

Darüber hinaus ist ein „Energieeffizienzplan 2030“ für die hessische Landesverwaltung und die Hochschulen beschlossen worden, der die Bausteine Neubau, Bestand und Nutzerverhalten berücksichtigt. Er soll Grundlage für ein CO2-Monitoring auf der Basis der erstellten CO2-Bilanz sein und der Entwicklung langfristiger Perspektiven zur Zielerreichung des Projekts einer CO2-neutrale Landesverwaltung sein.
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Effiziente Förderung und Forderung von Energieeffizienz in Gebäuden

Gruenspar.de

Folgenden Artikel darf ich mit freundlicher Genehmigung von Markus Patschke vom Institut für preisoptimierte energetische Gebäudesanierung GmbH veröffentlichen. Im Original zu finden in der Facebook-Gruppe: “Kostenoptimierte energetische Gebäudemodernisierung”, diskutiert wird über das gleiche Thema auch bei Xing in der Gruppe “Energieeinsparung im Bestand”

Mach einer mag vielleicht denken, das widerspricht sich mit meinen Forderungen nach mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich. Aber was bringen uns die besten Anforderungen, wenn sie nicht eingehalten werden oder wenn im Sanierungsbereich lieber nicht saniert wird? Was bringt uns die beste Förderung, wenn sie nicht abgerufen wird? In dem Sinne hoffe ich weiter auf eine lebhafte Diskussion.

Im Altbaubereich lassen sich enorme Einsparpotenziale heben. Allein durch die wichtigsten kosteneffizienten Maßnahmen lässt sich der Wärmebedarf älterer Gebäude (BJ vor ca. 1975) mindestens halbieren. Alle bisherigen Versuche, dieses riesige Kapital zu aktivieren, sind im Sande verlaufen. Die energetische Sanierungsrate in Deutschland beträgt gerade einmal 0,8%. Erforderlich wären 2%, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung in diesem Wirtschaftssektor zu erreichen. Auch großzügige Maßnahmenförderung und niedrigste Zinsen führen nicht zur spürbaren Anhebung der Sanierungstätigkeit. Im Gegenteil: Sie werden durch gesetzliche Bestimmungen der EnEV und Förderbedingungen regelrecht blockiert!

Aus zahllosen Kundengesprächen können drei wesentliche Gründe für die Blockade ermittelt werden:

  1. glauben die meisten Eigentümer einschlägigen Presseveröffentlichungen, dass Wärmeschutzmaßnahmen teuer, hässlich und zudem gesundheitsgefährdend seien.
  2. stehen dem Sanierungswillen die immer weiter verschärften Anforderungen der EnEV entgegen. Sie schreiben vor, dass zu dämmende Bauteile einen Mindeststandard erfüllen müssen, koste es was es wolle.
  3. werden in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich teure Komplettsanierungen auf minimalen Energiebedarf kommuniziert, sogenannte Leuchtturmprojekte. Solche Sanierungen sind nach unseren Berechnungen jedoch zwingend auf öffentliche Fördergelder angewiesen, um sie auch nur halbwegs wirtschaftlich darstellbar zu machen. Für den Verbraucher sind Fördergelder einerseits ein willkommenes „Geschenk“, andererseits jedoch ein sicheres Zeichen, dass sich energetische Maßnahmen „nicht rechnen“. weiterlesen ›
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Heizenergieverbrauch seit 2002 um 22 Prozent gesunken

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 konnte bis 2010 eine Senkung des Heizenergieverbrauchs von deutschen Wohngebäuden um durchschnittlich 22 Prozent erreicht werden, jährlich um 2,75 Prozent. Dies ergaben Auswertungen der gemeinnützigen co2online GmbH des eigenen Bestands von rund einer Million Wohngebäudedaten. Benötigte ein Wohngebäude im Jahr 2002 noch durchschnittlich 161 Kilowattstunden Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr, waren es 2010 nur noch 126 Kilowattstunden.

“Die Ergebnisse zeigen einen positiven Trend in der Entwicklung der Energieeffizienz der Wohngebäude in Deutschland und liefern gleichzeitig den Anreiz, die heute vorhandenen Einsparpotenziale im Bereich der energetischen Gebäudesanierung verstärkt auszuschöpfen”, sagt Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online. Denn Wohngebäude in Deutschland sind mehrheitlich Altbauten, rund 75 Prozent von ihnen wurden vor 1979 gebaut. In diesen Bestandsbauten liegen die Einsparpotenziale beim Heizenergieverbrauch besonders hoch. weiterlesen ›

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Wann muss ein Dach oder die oberste Geschossdecke gedämmt werden?

Im letzten Artikel hatte ich mich schon zur Dämmung des Daches geäußert. Passend dazu hatte ich in der letzten Woche bei “Wer weiss Was?” eine Frage beantwortet, ob die oberste Geschossdecke oder das Dach in einem Einfamilienhaus nach EnEV 2009 gedämmt werden muss.

Grundsätzlich gilt §10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden, Absatz 3 und 4 EnEV 2009 (Quelle: EnEV-Online) :

(3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.

(4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden. weiterlesen ›

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Praxisratgeber für die energetische Modernisierung

Praktische Hilfestellung bei der energetischen Modernisierung bieten die neuen Broschüren und Kompendien des BDH. Die in Zusammenarbeit mit Experten aus der Industrie entwickelten Materialien liefern aktuelle Informationen zu den verschiedenen Technologien und deren Potenzialen, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zu speziellen Systemkombinationen sowie zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten.

Bedarfsgerechte Modernisierung
Rund um den Einsatz einer Fußbodenheizung und/oder eines Heizkörper in Verbindung mit einer Wärmepumpe geht es in der Broschüre Energetische Modernisierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern (Download pdf-Datei, ca. 10 MB). Zahlreiche Praxisbeispiele machen die Energie- und CO2-Einsparpotenziale dieser Kombination deutlich. Im Fokus stehen zudem hydraulische und regelungstechnische Besonderheiten bei der Planung, gesetzliche Anforderungen und nicht zuletzt die Leistungsfähigkeit der verschiedenen Wärmequellen.

Welche gesetzlichen Auflagen müssen beim Hausbau oder bei der Modernisierung berücksichtigt werden? Dieser Frage widmet sich die erstmals erschienene Broschüre Wechselwirkungen von EnEV und EEWärmeG (Download pdf-Datei, ca. 4 MB). Präzise und verständlich informiert sie darüber, wie sich das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die natio-nale Energieeinsparverordnung (EnEV) optimal auf den persönlichen Bedarf abstimmen lassen. Musterlösungen geben Anhaltspunkte, wie die vorgegebenen Regelungen erfüllt werden können.

Bewährte Praxisratgeber
Neu aufgelegt wurde das Kompendium des BDH – Standardwerk für die Heizungstechnik und bewährter Ratgeber für Handwerker, Planer und Architekten. Der 330 Seiten starke Band bietet einen fundierten Einblick in die wichtigsten Technologien, Produkte und Systeme der modernen Heizungstechnik. Im Mittelpunkt stehen praktische Hinweise für die Installation der auf Gas, Öl, Holz, Strom und erneuerbaren Energien basierenden Heizungssysteme. Thermische Solaranlagen bilden den Schwerpunkt des Kompendiums Solarthermie. Mehr Infos dazu beim BDH.

„Effiziente Heizsysteme mit Geld vom Staat“ – unter diesem Motto in-formiert der aktuelle Leitfaden Förderprogramme darüber, wie sich der Einsatz effizienter Heizsysteme auch finanziell auszahlt. Welche Fördergelder für welche Modernisierung in Frage kommen, zeigt u. a. das Faltblatt Energetische Gebäudesanierung mit System – Anlagenbeispiele im Vergleich. Gegenübergestellt werden hier darüber hinaus Investitionsaufwand und potenzielle Energie- bzw. Kosten-Einsparungen.

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Welche Vorschriften und Regeln gibt es für die Wohnungslüftung?

Neben den Gründen für Wohnungslüftung, die ich in einem anderen Artikel bereits beschrieben habe, sind die rechtlichen Anforderungen häufig unklar. Diese Missverständnisse möchte ich gerne beseitigen und die Anforderungen und Vorschriften bezüglich der Lüftung von Wohngebäuden darstellen. Dabei geht es mir nur um die baurechtlichen Fragen.

EnEV2009
Die Energieeinsparverordnung lässt noch immer alle Varianten der Wohnungslüftung, auch der Fensterlüftung, offen. Gefordert wird lediglich die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Andererseits wird auch eine dichte Gebäudehülle gefordert. Wie aber der Mindestluftwechsel sichergestellt wird, bleibt dem Bauherrn überlassen. Es wird im Referenzgebäude allerdings ein Standard vorgegeben, der – wenn er nicht erfüllt wird – an anderer Stelle ausgeglichen werden muss. Das Referenzgebäude beinhaltet eine bedarfsgeführte zentrale Abluftanlage mit einem DC-Ventilator.

Zur EnEV 2012 ist noch nicht bekannt, wie sich die erhöhten Anforderungen auf die Wohnungslüftung auswirken werden. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass eine mechanische Wohnungslüftung oder eine gar Wärmerückgewinnung zur Pflicht wird – die Verbände der Wohnungsunternehmen werde sicher dagegen Sturm laufen. weiterlesen ›

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Arbeitshilfen für Aussteller von Energieausweisen

Die Leitfadenreihe “Energieausweis” für Fachleute ist ab sofort in einer aktualisierten Auflage bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) erhältlich. Die dreiteilige Publikation wurde an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 angepasst und erläutert die richtige Vorgehensweise bei der Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Ob für die Aufnahme von Gebäudedaten oder die Erstellung von Modernisierungsempfehlungen, Fachleute erhalten darin nützliche Tipps und Hinweise. Die aktualisierte Leitfadenreihe “Energieausweis” ist ab sofort bei der dena im Paket mit der Broschüre “EnEV kompakt” unter www.zukunft-haus.info/publikationen zum Vorzugspreis von 85 Euro zzgl. Versandkosten erhältlich.

Der erste Teil der Leitfadenreihe zeigt anschaulich und praxisnah, wie die Gebäudedaten für die Erstellung eines bedarfsbasierten Energieausweises für Wohngebäude aufgenommen werden, welche technischen Regeln dabei zu beachten sind und welche Kennwerte für die Bilanzierung nach Normen (z.B. DIN 18599) zu ermitteln sind. Die Aufnahme der Gebäudedaten liefert die Basis für die Berechnungen im Energieausweis und hat deshalb Auswirkungen auf die Richtigkeit und Qualität des Energieausweises. Die dena empfiehlt eine Vor-Ort-Begehung vor der Erstellung eines Energieausweises. So können der bauliche Zustand eines Gebäudes präzise erfasst und energetische Schwachstellen besser identifiziert werden.

Zu jedem Energieausweis gehören Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man die Energiebilanz eines Gebäudes verbessern kann. Wie man die möglichen Modernisierungsmaßnahmen für Wohngebäude ermittelt, beschreibt der zweite Teil der Reihe. In einem umfangreichen Maßnahmenkatalog werden darin alle wesentlichen Bestandteile eines Gebäudes mit möglichen Modernisierungsmaßnahmen und den Kriterien für ihre Auswahl vorgestellt.

Der dritte Teil der Leitfadenreihe behandelt die Erstellung von Verbrauchsausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude und ihre Besonderheiten. Auch bei den Verbrauchsausweisen ist die Begutachtung des Gebäudes vor Ort wichtig. So können die Modernisierungsempfehlungen auf das konkrete Gebäude abgestimmt werden.

Welche gesetzlichen Anforderungen bei der Ausstellung von Energieausweisen gelten und welche Regelungen in der Vergangenheit Bestand hatten, können Fachleute in einem Nachschlagewerk der dena für Gesetzestexte nachlesen: “EnEV kompakt. Textsammlung zur Energieeinsparverordnung 2009 und den Wärmeschutzverordnungen”.

Fachleute, die Fragen zu den Themen Energieausweis, Bilanzierungsnorm für Gebäude DIN V 18599 sowie EnEV 2009 haben, können diese im Informationsportal “Energetische Gebäudebilanzierung” der dena unter www.zukunft-haus.info/bilanzierung stellen. Antworten geben Experten der dena sowie aus den Normungskreisen.

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Broschüre der Gaswirtschaft informiert über die EnEV 2009

Am 1. Oktober 2009 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft und ist somit gesetzlich bindend. Sie erhöht das Anforderungsniveau an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten. Nach Informationen der ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V. muss jetzt bei Neubauten der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zur EnEV 2007 um 30 Prozent niedriger sein. Außerdem hat die Wärmedämmung des Gebäudes jetzt eine im Durchschnitt um 15 Prozent höhere Effektivität als bisher aufzuweisen. Die neue Verordnung, die einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich leistet, betrifft sowohl die Gebäudehülle als auch die Haustechnik. Zu den neuen Anforderungen und Rahmenbedingungen der EnEV hat die ASUE jetzt eine neue Broschüre mit dem Titel „Die EnergieEinsparVerordnung EnEV 2009“ herausgegeben.

Bei Altbauten gilt: Werden mehr als zehn Prozent der Bauteilfläche des gesamten Gebäudes im Zuge von Sanierungs-, Um- oder Ausbaumaßnahmen verändert oder erweitert, müssen die Anforderungen der EnEV-Novelle erfüllt werden. Das bedeutet: Beim Dämmen von Wänden oder dem Austausch von Fenstern müssen die modernisierten oder neuen Bauteile einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert aufweisen als bisher gefordert. Alternativ kann der Hauseigentümer auch dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Das lässt sich in der Praxis meist nur durch den Einbau einer modernen Heizungsanlage realisieren. Die Novelle der Verordnung schreibt weiterhin umfangreiche Nachrüstpflichte vor. So wurde die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke verschärft und ausgeweitet. Die Verpflichtung, dass Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen zu dämmen sind, besteht weiter fort und elektrische Nachtspeicherheizungen müssen in Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten in bestimmten Fristen ausgetauscht werden.

Die ASUE rät zur Nutzung von Gas-PLUS-Technologien wie beispielsweise einer Gas-Brennwertheizung in Kombination mit einem Solarsystem. Mit dieser Lösung ist der Bauherr auf der sicheren Seite, dass die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt sind. Modulierende Gas-Brennwertkessel passen sich zudem automatisch dem tatsächlichen Wärmebedarf an und sind somit äußerst energieeffizient, umweltschonend und zukunftssicher.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Neubau und Modernisierung finden energiebewusste Bauherren, Installateure, Energieberater, Architekten und Planer in der neuen ASUE-Broschüre „Die EnergieEinsparVerordnung EnEV 2009“.

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Neue Energieeinspar-Verordnung und jede Menge neue Missverständnisse

Die Praxis zeigt, dass jede neue Fassung der Energieeinsparverordnung zu neuen Fragen führt. Eigentümer, Verwalter, potenzielle Käufer und Neumieter von bestehenden Wohnhäusern, Büro- und sonstigen Immobilen sind im Regel-Dschungel überfordert. Viele Fragen können selbst Fachleute oft nur schwer beantworten. Kein Wunder, dass es dabei zu Missverständnissen kommt. Die sieben häufigsten Irrtümer zur geänderten EnEV seit 1. Oktober 2009 erklärt Melita Tuschinski, Herausgeberin der Infoportals www.EnEV-online.de zur praktischen Anwendung der Energieeinsparverordnung.

1. Missverständnis: Wer mehr als ein Zehntel seiner Fensterfläche erneuert, muss alle Fenster nach der neuen EnEV sanieren.
Nein, nur die erneuerten Fenster müssen den Wärmeschutz-Anforderungen der neuen EnEV 2009 entsprechen. Das gilt allerdings nicht für Besitzer, die höchstens ein Zehntel der gesamten Fensterfläche ihres Gebäudes erneuern. Diese müssen nur darauf achten, dass sie die geltende Norm für den Mindestwärmeschutz in Gebäuden einhalten und dass die erneuerten Fenster energetisch nicht schlechter sind als die alten.

2. Missverständnis: Wer mehr als ein Zehntel seiner Außenwände verändert, muss die Anforderungen der neuen EnEV 2009 erfüllen.
Nein, wer seine Außenwand teilweise nur neu streicht, muss die EnEV nicht einhalten. Maßgeblich ist nicht nur die Fläche, sondern auch die Art und Weise wie der Eigentümer die Außenwand verändert. Wenn er sie beispielsweise ersetzt, erstmals einbaut, zusätzlich dämmt, mit Platten oder Mauerwerksvorsatzschalen bekleidet, muss er die neue EnEV einhalten. Die EnEV bestimmt für jedes Bauteil der Gebäudehülle – Außenwand, Dach, Fenster und Decke – welche Veränderungen dazu führen, dass die Verordnung greift.

3. Missverständnis: Wer einen Anbau oder Ausbau größer als 50 Quadratmeter plant, muss das gesamte Gebäude auf Neubau-Standard bringen.
Nein, nur der neue oder ausgebaute Gebäudeteil muss den Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2009 für Neubauten genügen. Wenn der Anbau oder Ausbau zwischen 15 und 50 Quadratmeter groß ist, müssen die neuen oder sanierten Bauteile der Gebäudehülle – Außenwand, Fenster, Dach und Decken – nur den Wärmeschutzanforderungen der EnEV 2009 für Altbausanierung entsprechen.

4. Missverständnis: Wer in seinem Haus oder Gebäude elektrische Speicherheizungen nutzt, muss diese unverzüglich ersetzen.
Nein, die EnEV 2009 verbietet nur den Eigentümern von großen Häusern, mit mindestens sechs Wohnungen, ihre elektrischen Speicherheizungen zu betreiben, allerdings nach dem großzügigen EnEV-Zeitplan. Besitzer von Nichtwohnbauten betrifft diese Pflicht nur wenn die elektrische Speicherheizung über 500 Quadratmeter der Nutzfläche ihres Gebäudes beheizt. Wer trotz staatlicher Fördergelder seine Heizung nicht wirtschaftlich vertretbar ersetzen kann, muss dieser Pflicht nicht nachkommen.

5. Missverständnis: Alle Fachleute – wie Techniker, Handwerker und Schornsteinfeger – die nach der EnEV 2009 Energieausweise im Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung ausstellen, dürfen auch EnEV-Nachweise bei Modernisierung ausstellen.
Nein, wer bei Neubau und Modernisierung die Energieausweise und EnEV-Nachweise ausstellt, bestimmt nicht die EnEV 2009, sondern allein das jeweilige Landesbaurecht. Es gibt also durchaus Fachleute, die zwar nach der EnEV 2009 im Bestand Energieausweise für Verkauf, Neuvermietung oder öffentlichem Aushang ausstellen, jedoch nach dem Landesbaurecht nicht berechtigt sind, bei Neubau und Modernisierung die EnEV-Nachweise auszustellen.

6. Missverständnis: Wer seine Wohnung, Haus oder sonstiges Gebäude verkaufen oder neu vermieten will, kann frei wählen zwischen den Energieausweis aufgrund des berechneten Energiebedarfs (Bedarfsausweis) oder aufgrund des gemessenen, tatsächlichen Energieverbrauchs (Verbrauchausweis).
Nein, seit dem 1. Oktober 2008 dürfen Besitzer von kleinen alten Wohnhäusern, mit höchstens vier Wohnungen, keinen Verbrauchausweis mehr ausstellen lassen, wenn das Haus die Anforderungen der ersten Wärmeschutz-Verordnung (WschVO 1977) nicht erfüllt. Sie müssen einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Alle anderen Eigentümer von bestehenden Gebäuden dürfen auch weiterhin zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen.

7. Missverständnis: Wer seine Wohnung, Haus oder sonstiges Gebäude verkauft oder neu vermietet muss potenziellen Kunden einen gültigen Energieausweis vorlegen.
Nein, der Verkäufer oder Vermieter muss von sich aus nicht aktiv werden. Er muss nur dann seinen Kunden einen gültigen Energieausweis zeigen, wenn diese ihn fordern. Nach der EnEV 2009 haben potenzielle Käufer und Neumieter das Recht den Energieausweis zu verlangen und der Verkäufer oder Vermieter muss ihnen einen gültigen Ausweis „unverzüglich zugänglich machen“. Er könnte ihn beispielsweise im Flur oder Treppenhaus bei der Besichtigung aushängen.

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