Tag: enev

Neue Energieeinsparverordnung ab 2014 ohne Anforderungen an bestehende Gebäude

Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen - in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.
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Schwierige Geburt der neuen Energieeinsparverordnung

Mit energieeffizienten Gebäuden habe ich mich hier wenig befasst in letzter Zeit, bis auf den interessanten Besuch des Plusenergiehauses, das in der nächsten Woche offiziell an die Nutzer übergeben wird. Es hat sich aber auch nicht viel bewegt, die Sanierungsquote bleibt konstant bei einem Prozent und eine neue steuerliche Förderung ist auch nicht in  Sicht.
Dann gibt es ja noch die Energieeinsparverordnung (EnEV), die uns bis 2020 zum Niedrigstenergiehausstandard führen soll. Sollte sich da nicht was tun und wir 2013 eine Aktualisierung der Anforderungen bekommen? Nein, die sollte schon zum 01.01.2012 kommen. Einen Referentenentwurf gibt es mittlerweile immerhin und irgendwann in 2013, oder zu Beginn des Jahres 2014, wird die neue EnEV dann in Kraft treten. Das Fachportal enev-online spricht jetzt nur noch von der EnEV 2014.
Am 15. 10. wurde der Referentenentwurf bekannt gegeben und zur Anhörung der Länder und Spitzenverbände gegeben. Einige Verbände haben sich schon öffentlich geäußert. Eine gute Übersicht dazu bieten die Zeitschrift TGA-FAchplaner und das oben bereits erwähnte Fachportal EnEV-online in einer eigenen Broschüre.
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Schornsteinfeger stellen nahezu 1,3 Mio. Mängel an Heizungsanlagen fest

So neu sind diese Ergebnisse nicht, aber wie kann man diese Mängel an Heizungsanlagen beheben? Welche wirtschaftliche Lösung ist besonders geeignet? Staatliche Förderung oder Wärmelieferung durch einen Dienstleister, bei dem sich der Hausbesitzer um nichts mehr kümmern muss?  
Jährlich untersuchen Bezirksschornsteinfeger fast 14 Millionen Heizanlagen bundesweit und decken dabei nahezu 1,3 Millionen Mängel auf. Ebenso wurde 2010 festgestellt, dass ca. 8 % der Heizungsanlagen älter als 27 Jahre sind und somit ersetzt werden müssen.
Heizkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 25 KW dürfen nicht mehr als 11 % Abgasverlust zeigen, Anlagen > 25 bis 50 KW nicht mehr als 10 % und Anlagen > 50 KW nicht mehr als 9 % Verluste aufweisen.
Neben den Anforderungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung sehen sich Gebäudeeigentümer mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Dazu gehören u.a. die Energieeinsparverordnung oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
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Hessen setzt Energiewende um: 160 Mio. Euro für energetische Sanierung

Der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung sieht für 2012 und die Folgejahre finanzielle Aufwendungen von 160 Mio. Euro für Maßnahmen der energetischen Sanierung vor. „Unser Ziel ist es, die energetische Sanierungsrate auf mindestens 2,5 – 3 % jährlich zu erhöhen“, hob Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer heute in Wiesbaden hervor. „Dies ist einer der wichtigsten Beschlüsse des Energiegipfels, bei dem wir zeigen, dass das Land Hessen selbst seine Verantwortung für mehr Energieeffizienz und Energieeinsparungen wahrnimmt.“

Ab dem kommenden Jahr will die Hessische Landesregierung über sechs Jahre hinweg im Durchschnitt 27 Mio. Euro in die Sanierung investieren. Dabei geht es um die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die vom Hessischen Immobilienmanagement (HI) betreut werden. Vorgesehen sind die Verminderung von Kohlendioxid-Ausstoß sowie der effizientere Einsatz insbesondere von Wärmeenergie.

Darüber hinaus ist ein „Energieeffizienzplan 2030“ für die hessische Landesverwaltung und die Hochschulen beschlossen worden, der die Bausteine Neubau, Bestand und Nutzerverhalten berücksichtigt. Er soll Grundlage für ein CO2-Monitoring auf der Basis der erstellten CO2-Bilanz sein und der Entwicklung langfristiger Perspektiven zur Zielerreichung des Projekts einer CO2-neutrale Landesverwaltung sein.
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Effiziente Förderung und Forderung von Energieeffizienz in Gebäuden

Folgenden Artikel darf ich mit freundlicher Genehmigung von Markus Patschke vom Institut für preisoptimierte energetische Gebäudesanierung GmbH veröffentlichen. Im Original zu finden in der Facebook-Gruppe: “Kostenoptimierte energetische Gebäudemodernisierung”, diskutiert wird über das gleiche Thema auch bei Xing in der Gruppe “Energieeinsparung im Bestand”

Mach einer mag vielleicht denken, das widerspricht sich mit meinen Forderungen nach mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich. Aber was bringen uns die besten Anforderungen, wenn sie nicht eingehalten werden oder wenn im Sanierungsbereich lieber nicht saniert wird? Was bringt uns die beste Förderung, wenn sie nicht abgerufen wird? In dem Sinne hoffe ich weiter auf eine lebhafte Diskussion.

Im Altbaubereich lassen sich enorme Einsparpotenziale heben. Allein durch die wichtigsten kosteneffizienten Maßnahmen lässt sich der Wärmebedarf älterer Gebäude (BJ vor ca. 1975) mindestens halbieren. Alle bisherigen Versuche, dieses riesige Kapital zu aktivieren, sind im Sande verlaufen. Die energetische Sanierungsrate in Deutschland beträgt gerade einmal 0,8%. Erforderlich wären 2%, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung in diesem Wirtschaftssektor zu erreichen. Auch großzügige Maßnahmenförderung und niedrigste Zinsen führen nicht zur spürbaren Anhebung der Sanierungstätigkeit. Im Gegenteil: Sie werden durch gesetzliche Bestimmungen der EnEV und Förderbedingungen regelrecht blockiert!

Aus zahllosen Kundengesprächen können drei wesentliche Gründe für die Blockade ermittelt werden:

  1. glauben die meisten Eigentümer einschlägigen Presseveröffentlichungen, dass Wärmeschutzmaßnahmen teuer, hässlich und zudem gesundheitsgefährdend seien.
  2. stehen dem Sanierungswillen die immer weiter verschärften Anforderungen der EnEV entgegen. Sie schreiben vor, dass zu dämmende Bauteile einen Mindeststandard erfüllen müssen, koste es was es wolle.
  3. werden in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich teure Komplettsanierungen auf minimalen Energiebedarf kommuniziert, sogenannte Leuchtturmprojekte. Solche Sanierungen sind nach unseren Berechnungen jedoch zwingend auf öffentliche Fördergelder angewiesen, um sie auch nur halbwegs wirtschaftlich darstellbar zu machen. Für den Verbraucher sind Fördergelder einerseits ein willkommenes „Geschenk“, andererseits jedoch ein sicheres Zeichen, dass sich energetische Maßnahmen „nicht rechnen“. weiterlesen ›

Heizenergieverbrauch seit 2002 um 22 Prozent gesunken

Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 konnte bis 2010 eine Senkung des Heizenergieverbrauchs von deutschen Wohngebäuden um durchschnittlich 22 Prozent erreicht werden, jährlich um 2,75 Prozent. Dies ergaben Auswertungen der gemeinnützigen co2online GmbH des eigenen Bestands von rund einer Million Wohngebäudedaten. Benötigte ein Wohngebäude im Jahr 2002 noch durchschnittlich 161 Kilowattstunden Heizenergie pro Quadratmeter und Jahr, waren es 2010 nur noch 126 Kilowattstunden.

“Die Ergebnisse zeigen einen positiven Trend in der Entwicklung der Energieeffizienz der Wohngebäude in Deutschland und liefern gleichzeitig den Anreiz, die heute vorhandenen Einsparpotenziale im Bereich der energetischen Gebäudesanierung verstärkt auszuschöpfen”, sagt Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online. Denn Wohngebäude in Deutschland sind mehrheitlich Altbauten, rund 75 Prozent von ihnen wurden vor 1979 gebaut. In diesen Bestandsbauten liegen die Einsparpotenziale beim Heizenergieverbrauch besonders hoch. weiterlesen ›