Photovoltaik Mieterstrom

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3 Kommentare

  1. Wir betreiben ein BHKW mit einer Leistung von 4,7 KWh.
    Nun kommt die Transnet und will rückwirkend ab Erstellung 2009 die EEG Abgabe einfordern.
    Die BHKW Anlage ist somit Rückwirkend ein Verlustgeschäft.
    Die Mietwohnungen werden mit dem BHKW beheizt und der dabei produzierte Strom an die Mieter zu einem günstigen Preis verkauft.
    Hier wurde den Vermietern ein Ei gelegt, das im Vorfeld nicht überschaubar war. Der Staat hat mit Steuergeldern Projekte gefördert und verleiht mit dem EEG das geförderte Mieterstrommodell den Todesstoss.