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Ein Kommentar

  1. Die preissenkende Wirkung der Photovoltaik ist bei der derzeitigen Konzeptionierung des EEG auch gleichzeitig das größte Problem. Denn die EEG-Umlage wird aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung und Marktpreis bestimmt.
    Sinkt der Marktpreis für Spitzenlaststrom durch die hohe Einspeisung auf Nachtstromtarif, sind die Einnahmen der Netzbetreiber aus dem EEG-Strom minimal. Gleichzeitig muss aber die gesetzliche Vergütung bezahlt werden. Die EEG-Umlage steigt dadurch.

    Zwar sinkt gleichzeitig der Preis für konventionellen Strom. Doch der wird nicht zwingend an den Verbraucher weitergegeben. Außerdem wird vor allem die EEG-Umlage kommuniziert. Da steht dann eben 3,6 Cent für Solarstrom und es interessiert niemanden, ob der Börsenpreis für Strom gleichzeitig um vielleicht 1,6 Cent sank.