So neu sind diese Ergebnisse nicht, aber wie kann man diese Mängel an Heizungsanlagen beheben? Welche wirtschaftliche Lösung ist besonders geeignet? Staatliche Förderung oder Wärmelieferung durch einen Dienstleister, bei dem sich der Hausbesitzer um nichts mehr kümmern muss?
Jährlich untersuchen Bezirksschornsteinfeger fast 14 Millionen Heizanlagen bundesweit und decken dabei nahezu 1,3 Millionen Mängel auf. Ebenso wurde 2010 festgestellt, dass ca. 8 % der Heizungsanlagen älter als 27 Jahre sind und somit ersetzt werden müssen.
Heizkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 25 KW dürfen nicht mehr als 11 % Abgasverlust zeigen, Anlagen > 25 bis 50 KW nicht mehr als 10 % und Anlagen > 50 KW nicht mehr als 9 % Verluste aufweisen.
Neben den Anforderungen der Bundesimmissionsschutz-Verordnung sehen sich Gebäudeeigentümer mit zahlreichen weiteren gesetzlichen Regelungen konfrontiert. Dazu gehören u.a. die Energieeinsparverordnung oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
