Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke stellt die Ergebnisse einer Mitgliederbefragung zur Kostenentwicklung bei der Produktion von Windstrom in Deutschland vor und fordert Kontinuität bei den EEG-Regelungen zur onshore-Windenergie.
Im Vorfeld der anstehenden Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) veröffentlicht der Wirtschaftsverband Windkraftwerke die Ergebnisse einer Befragung seiner Mitglieder zur Kostenentwicklung bei der Produktion von Windstrom in Deutschland.
Zwischen 2008 und 2010 haben sich die Kosten für die Produktion von Windstrom in Neuprojekten in Deutschland allein aufgrund gestiegener Investitionskosten um 6,1% erhöht. Zu diesem Ergebnis kommt der WVW nach der Durchführung einer internen Mitgliederbefragung, in die die Daten von insgesamt 38 Windparks mit einer Gesamtleistung von 381 Megawatt eingeflossen sind.
Während die Gesamtkosten von Windenergieprojekten um 6,1% gestiegen sind, sind die Preise der Windenergieanlagen unterproportional um 5,4% gestiegen. Der WVW führt dies auf steigende Anforderungen bei den Projektnebenkosten zurück. So ist in den vergangenen Jahren der finanzielle und zeitliche Aufwand für die Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten deutlich gestiegen. Gründe sind der steigende Untersuchungsaufwand insbesondere im naturschutzfachlichen Bereich sowie spezielle Untersuchungen der Auswirkungen auf Radarsysteme der Bundeswehr. Auch die Kosten für den Anschluss der Windparks an das Stromnetz sind gestiegen.
Ein beträchtlicher Anteil der Kostensteigerungen wird durch den technischen Aufwand für die Erfüllung von Systemdienstleistungen (SDL) für die Stabilisierung des Stromnetzes ausgelöst, für den bis 2013 eine zusätzliche Vergütungskomponente als SDL-Bonus gezahlt wird. Aus heutiger Sicht wird das hohe Kostenniveau nachhaltig bestehen. Der WVW fordert daher eine Verlängerung des SDL-Bonus über das Jahr 2013 hinaus.
Angesichts der Kostenentwicklung sieht der WVW keinen Spielraum für Kürzungen bei der Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen onshore. Der WVW fordert deshalb die Beibehaltung des derzeitigen Vergütungsniveaus im EEG von 8,93 Cent/kWh (Anfangsvergütung) bzw. 4,87 Cent/kWh (Grundvergütung) im Jahr 2012. Die Branche sieht sich aufgrund der jährlichen nominalen Degression von 1%, zu der die reale Degression durch Inflation hinzuzurechnen ist, ohnehin einem deutlichen Druck zur Steigerung der Effizienz ausgesetzt.
Der WVW lehnt jegliche Instrumente zur Mengensteuerung im Bereich der onshore-Windenergie entschieden ab. Im Gegensatz zu anderen Bereichen der erneuerbaren Energien befindet sich der Ausbau der Windenergie seit Jahren konstant auf einem Niveau von 1.500 bis 2.000 Megawatt. Begrenzender Faktor des Ausbaus ist nicht allein die Vergütung, sondern die Verfügbarkeit von Flächen für Windenergieprojekte, die Planungszeiträume und die Lieferbarkeit von Windenergieanlagen. Nach Ansicht des WVW reicht das aktuelle Ausbautempo nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Die Einführung einer Mengensteuerung bei der onshore-Windenergie wäre daher ein vollkommen unnötiges und kontraproduktives Signal.
Weitere Forderungen:
- Unbedingte Beibehaltung und langfristige Sicherung des Vorrangs für die Einspeisung von erneuerbaren Energien
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(Wieder-) Verlängerung des Überprüfungszeitraums des EEG auf vier Jahre, um Verunsicherungen in der Branche bei Herstellern, Projektentwicklern, Finanzierungsinstituten und Investoren entgegen zu wirken
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Beibehaltung des Repowering-Bonus
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Durchsetzung des Ausbaus der Stromnetze
