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2 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag über Energieausweis für Nichtwohngebäude. Ich möchte gerne ein Lager für mein Unternehmen machen und möchte gerne wissen, welche Unterlagen ich dafür brauche. Gut zu wissen, dass Neukauf sowie Neuvermietung von allen Nichtwohngebäuden seit 2019 zur Erstellung dem Energieausweis führt.

  2. Sehr informativer Bericht. Erwähnenswert wäre vielleicht noch, dass beim Energieausweis für Nichtwohngebäude, im Gegensatz zum Energieausweis für Wohngebäude, noch immer die Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweis besteht.