Heizungsverbänder fordern Novellierung der 1. BImSchV

Photovoltaikversicherung

Mit dem Bundesindustriebverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Deutschen Energie-Pellet-Verband (DEPV) fordern die wichtigsten Wirtschaftsverbände aus dem Heizungssektor die Bundesregierung auf, die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) noch in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Damit verbunden wären strengere Grenzwerte für die Feinstaubemissionen für neue Heizungen wie auch entsprechende Regelungen für alte Feuerungsanlagen. Die müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Standard erreichen. Anders als bei der Automobilindustrie sind die Hersteller moderner Heizungen und Erneuerbarer Energientechnologie (EE) an strengeren Grenzwerten interessiert.

In Deutschland sind mehr als drei Millionen Heizungsanlagen älter als 20 Jahre und damit nicht mehr auf dem Stand der Technik. Die nach Auffassung der Verbände längst überfällige Verabschiedung der 1. BImSchV könne einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowie zur Auflösung des Modernisierungsstaus leisten. Die Heizungs- und EE-Branche erhofft sich dabei einen deutlichen Wettbewerbsvorteil aufgrund des Technologievorsprungs Deutschlands in der Umwelt- und Heizungstechnologie.

Vor allem der Energieträger Holz leide zudem darunter, dass aufgrund von Feinstaubemissionen alter Öfen auch modernen Holz- und Pelletfeuerungen pauschal vorverurteilt würden. Neben der Solarwärmebranche sind deshalb auch die Hersteller moderner Holzfeuerungen an strengen Feinstaub- und Abgasgrenzwerten interessiert. Industrie und Verbraucher benötigten nun Planungssicherheit und Orientierung für anstehende Investitionsentscheidungen in Form einer verabschiedeten Verordnung.

Im Falle eines Scheiterns der 1. BImSchV-Novelle ist nach Einschätzung der Verbände mit einem Wildwuchs an unterschiedlichen Luftreinhaltungsregelungen im kommunalen Bereich bei der Umsetzung der EU-Feinstaub-Richtlinie (hierzu habe ich keine weiterführenden Informationen gefunden) zu rechnen. Dies würde zu einer Verunsicherung der Verbraucher und einer Investitionszurückhaltung führen und letztlich das Klimaziel der Bundesregierung gefährden, wonach im Jahr 2020 mindestens 14 Prozent der Wärme aus EE erzeugt werden sollen.

Hintergrund
Da sich die Feinstaubemission aus der Holzverbrennung alleine durch saubere neue Feuerungsanlagen nicht signifikant senken lässt, wurde in der 1. BImSchV neben Feinstaubgrenzwerten auch eine Regelung für Altanlagen (Gültigkeit ab 1.1.2015) aufgenommen. Deren Bestand liegt derzeit bei etwa 14 Mio. Feuerstätten (Öfen und Kamine) auf Holzbasis, i.Vgl. dazu gibt es nur rd. 700.000 Holzheizungen. Ältere Holzfeuerstätten verfügen über ein deutlich höheres Emissionsniveau und sind für ca. 2/3 der Emissionen aus der Holzverfeuerung verantwortlich. Technische Lösungen für die zukünftige Nachrüstung solcher emissionsreicher Einzelraumfeuerstätten sind bereits verfügbar, ebenso Förderprogramme zur Nutzung EE.

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Nicht jeder Brennstoff darf in Kamin oder Kachelofen

Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz“ des Umweltbundesamtes (UBA) (pdf-Datei).

Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. BImSchV) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt.

Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln – zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen.

Wer das Klima schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten:

  • Alte Feuerungsanlagen raus: auf moderne, emissionsarme Anlagentechnik setzen – zum Beispiel auf Pellet-Heizungen, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen.
  • Die Anlage richtig bedienen: zügig anheizen und sich bei Menge und Art des Brennstoffes nach den Ratschlägen der Hersteller richten.
  • Die Anlage regelmäßig warten: Zumindest vor Beginn jeder Heizperiode sollte ein Fachbetrieb die Anlage gründlich inspizieren.
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