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EU-Glühbirnenverbot muss umweltgerechte Entsorgung von Energiesparlampen folgen

8. Dezember 2008

Die Tage der Glühbirne sind gezählt. Am 8. Dezember entscheiden die EU-Staaten über das schrittweise Verbot der Glühbirne in der Europäischen Union ab 2009. Da traditionelle Glühlampen mit dem Glühdraht mehr heizen als leuchten, sollen Energiesparlampen und andere effiziente Leuchten die Glühbirne ersetzen. Die EU will bis 2020 damit 39 Terawattstunden Strom in den 27 Mitgliedsstaaten einsparen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist grundsätzlich für den gesetzlich gesicherten Einsatz von effizienten Leuchten, hält aber den vorgesehenen Zeitplan für zu lasch. Zusätzlich kritisiert die DUH die bislang völlig unzureichende Entsorgung der quecksilberhaltigen Energiesparlampen in Deutschland. “Der schöne Schein der Energiesparlampe trügt, solange wir hierzulande nicht unsere eigenen Gesetze ernst nehmen und die umweltgerechte Entsorgung sicherstellen”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Energiesparlampen müssen laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit März 2006 getrennt vom Hausmüll bei Wertstoffhöfen oder Schadstoffmobilen abgegeben werden. Die im Fachjargon auch Gasentladungslampen genannten Leuchten enthalten geringe Mengen Quecksilber und müssen deshalb am Ende ihres Lebens umweltgerecht entsorgt werden, damit das Quecksilber nicht in die Umwelt gelangt.

Doch nur rund 30 Prozent der Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren wurden 2007 ordentlich gesammelt und umweltgerecht entsorgt. Private Haushalte haben sogar nur zehn Prozent der alten Lampen getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Es geht auch besser, wie Österreich und Schweden zeigen. Dort betragen die Sammelquoten 62 bzw. 89 Prozent und sind somit doppelt bzw. drei Mal so hoch. Resch kritisiert die “völlig unzureichenden Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher” und “große Mängel bei der Umsetzung der Abfallgesetze in einigen Kommunen”.

In 42 Groß- und Landeshauptstädten hat die DUH die Abgabemöglichkeiten für Gasentladungslampen aus privaten Haushalten untersucht. Einige Städte bieten Rückgabemöglichkeiten von Altlampen im Rahmen der Elektroaltgerätesammlung, andere zählen Altlampen zur Schadstoffsammlung, was die Abgabemöglichkeiten deutlich verringert, da nicht jeder Wertstoffhof gleichzeitig Schadstoffsammelstelle ist. “Gasentladungslampen sind rechtlich eindeutig als Elektroaltgeräte einzuordnen”, sagt Maria Elander, Leiterin der Abteilung Kreislaufwirtschaft bei der DUH. “Deshalb sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dafür verantwortlich, den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein entsprechendes Netz an Abgabemöglichkeiten anzubieten. Städte mit teilweise über 500.000 Einwohnern, aber keiner bzw. nur einer oder zwei festen Abgabestellen für Altlampen, kommen dieser Pflicht eindeutig nicht nach”, rügt Elander und regt eine zusätzliche Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Handel zur Entwicklung weiterer verbraucherorientierter Rückgabemöglichkeiten für Altlampen an.

Die Umfrageergebnisse
Einige Städte wie z. B. Berlin, Hamburg, Hannover, München und Münster nehmen auf allen Wertstoffhöfen Gasentladungslampen und andere Elektroaltgeräte kostenlos zurück. Dresden, Duisburg, Wuppertal und andere Städte bieten zusätzlich zur Lampenrücknahme an allen Wertstoffhöfen auch die kostenlose Lampenrücknahme bei Schadstoffmobilen an, die Stadt Magdeburg nimmt die Lampen außerdem auch im Abfallberatungsbüro entgegen. Andere Städte, wie z. B. Leipzig, Wiesbaden, Aachen und Kiel nehmen dagegen die ausrangierten Lampen nur an einer einzigen festen Sammelstelle an. Frankfurt am Main bietet privaten Haushalten überhaupt keine festen Rückgabemöglichkeiten, sondern ausschließlich eine Altlampensammlung im Schadstoffmobil. Köln macht zwar durch Werbekampagnen auf die notwendige Getrenntsammlung von Energiesparlampen aufmerksam, bietet den knapp einer Million Einwohnern aber nur zwei feste Rückgabemöglichkeiten an.

Die Anzahl der Sammelstellen für Altlampen ist in der Regel in großen Städten größer als in kleineren Städten, wobei dort mehr Einwohner die gleiche Sammelstelle nutzen. In den deutschen Städten über 500.000 Einwohner gibt es im Mittelwert eine feste Sammelstelle pro 172.000 Einwohner bzw. pro 63 Quadratkilometer; in Städten mit zwischen 200.000 und 500.000 Einwohnern eine Sammelstelle pro 128.000 Einwohner bzw. pro 77 Quadratkilometer. Zusätzlich können in einigen Städten Altlampen auch bei Schadstoffmobilen kostenlos abgegeben werden.

Energieeinsparungen durch energieeffiziente Beleuchtung in Deutschland
Jährlich ließen sich in Deutschland bei der Beleuchtung rund 22 Milliarden Kilowattstunden einsparen, davon über ein Drittel in privaten Haushalten. Allein der Austausch von 60 Prozent der Lampen in Haushalten gegen eine energieeffizientere Beleuchtung würde den klimaschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) jährlich um 4,5 Millionen Tonnen reduzieren. Laut Berechnung der DUH entspricht das dem CO2-Gesamtausstoß von ca. 1,8 Millionen Mittelklassewagen (15.000 Kilometer/Jahr). Außerdem könnten die privaten Haushalte ihre Stromrechnung – bei einem durchschnittlichen Strompreis von 20 Cent pro Kilowattstunde – insgesamt um 1,5 Milliarden Euro reduzieren

Das Quecksilber-Paradox
Glühlampen verursachen, obwohl sie kein Quecksilber enthalten, durch ihren höheren Energiebedarf sogar höhere Quecksilberemissionen als Energiesparlampen. Beim deutschen Strommix, mit einem hohen Anteil von Strom aus Kohleverbrennung, werden nach Berechnungen des Öko-Instituts pro Kilowattstunde 0,0147 Milligramm Quecksilber emittiert. So verhindert jede gesparte Kilowattstunde auch den zusätzlichen Ausstoß des Schwermetalls. Hochwertige Energiesparlampen mit einer langen Brenndauer ersparen daher der Umwelt mehr Quecksilber als sie selber enthalten. Natürlich muss die Lampe dennoch fachgerecht entsorgt werden.

Ein Rechenbeispiel illustriert die Quecksilberbilanz: Eine 60-Watt-Glühlampe verursacht durch ihren Stromverbrauch knapp ein Milligramm Quecksilberemissionen pro Jahr, eine gleich helle 11-Watt-Energiesparlampe dagegen nur 0,2 Milligramm. Der anteilige Quecksilberinhalt der Energiesparlampe mit 10.000 Stunden Brenndauer beträgt zusätzlich maximal ein halbes Milligramm Quecksilber pro Lebensjahr, das allerdings bei der korrekten Entsorgung nicht in die Umwelt gelangt. Selbst wenn die Energiesparlampe nicht ordnungsgemäß entsorgt wird, verursacht sie durch den eingesparten Strom geringere Quecksilberemissionen als die Glühlampe.

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2 Kommentare zu “EU-Glühbirnenverbot muss umweltgerechte Entsorgung von Energiesparlampen folgen”

  1. Martin sagt:

    Das paradoxe mit dem Quecksilber wusste ich bisher nicht.
    Sehr Interessant!

  2. Das Ende der Glühbirne | Energieblog sagt:

    [...] energynet wird in Verbindung mit dem Verbot ebenfalls eine Verodnung zur Entsorgung der Energiesparkampen [...]

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