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Neues Förderprogramm zum Austausch von Nachtstromheizungen

7. Oktober 2008

Das Bundesbauministerium fördert mit einem neuen Programm den freiwilligen Austausch dieser Heizungstypen durch energieeffiziente, klimafreundliche Alternativen, bevor der Austausch ab 2020 Pflicht wird.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können Zuschüsse von 250 Euro pro Gerät für die Außerbetriebnahme dieser als besonders ineffizient geltenden Heizungstypen beantragen. Voraussetzung ist, dass dies 2008 oder 2009 geschieht und Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Pro Eigentümer ist die Förderung auf 50 Wohnungen begrenzt.

Die Außerbetriebnahme alter Nachtstromspeicherheizungen wird nach der neuen Energieeinsparverordnung ab 2020 Pflicht für Mehrfamilienhäuser mit mindestens sechs Wohneinheiten sowie größere Büro- und Gewerbebauten.

Das Modellvorhaben richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden mit etwa 50 Wohnungen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Daten für die wissenschaftliche Auswertung der Maßnahme zur Verfügung gestellt werden. Das Modellvorhaben soll die Grundlagen für die geplante künftige breit angelegte Unterstützung des Austausches im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms liefern.

Anmeldungen können bis zum 30. November 2008 an das
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Ref. II2
Modellvorhaben Nachtstromspeicherheizungen
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn
gerichtet werden.
Auskünfte erteilt das Bundesamt unter der Telefonnummer 0228/ 99 401 1642.

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