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Ab Oktober ist Bedarfsausweis Pflicht für kleine Gebäude

29. September 2008

Am 30. September 2008 endet die Wahlfreiheit beim Energieausweis für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977. Bisher konnten Eigentümer dieser Gebäude sich entweder für einen bedarfs- oder einen verbrauchsbasierten Energieausweis entscheiden. Der Energieausweis wurde am 1. Juli 2008 für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für jüngere Gebäude gilt ab dem 1. Januar 2009. Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll.

“Gerade die energetische Qualität von kleinen Gebäuden lässt sich mit einem Bedarfsausweis viel präziser ermitteln”, kommentiert Thomas Kwapich, Experte bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). “Stellt man für ein solches Gebäude einen Verbrauchsausweis aus, kann die Bewertung stark durch das individuelle Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden.”

Eigentümer von großen Gebäuden, das heißt mit fünf oder mehr Wohnungen, können weiterhin zwischen beiden Ausweisvarianten wählen. Die dena rät allen Eigentümern zum Bedarfsausweis. “Er bietet eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität eines Gebäudes und hilft mit konkreten Tipps beim Einstieg in die Modernisierung”, sagt Kwapich.

Beim Bedarfsausweis begutachtet der Fachmann die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.

Achten sollten Eigentümer in jedem Fall auf die Qualität des angebotenen Energieausweises. Eine Qualitätsgarantie bietet zum Beispiel das dena-Gütesiegel für Energieausweise. Es verlangt unter anderem eine intensive technische Analyse des Gebäudes durch einen geprüften Fachmann vor Ort. Die Genauigkeiten der Angaben und der Modernisierungsempfehlungen sind deshalb besonders hoch. Mit zusätzlichen Checks werden Fehler vermieden und die Qualität von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel gesichert.

Qualifizierte Aussteller von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel sind in der Aussteller-Datenbank der dena zu finden.

· Gelesen: 2290 · heute: 3

2 Kommentare zu “Ab Oktober ist Bedarfsausweis Pflicht für kleine Gebäude”

  1. deutsche Eigenheime verbrauchen zuviel Energie : Erdwärme für Alle sagt:

    [...] herkömmlichen Heizungsanlage nur ein Viertel der Energie. Hoffen wir das vielleicht durch den Energieausweis endlich ein Umdenken bei Hausbesitzern einsetzt und sie die energetische Sanierung ihrer Häuser [...]

  2. Vorsicht bei Energieausweisen... der Energieberater hilft... | Bauhelfer24 - Der Bau + Handwerk Blog sagt:

    [...] energynet » Blog Archiv » Ab Oktober ist Bedarfsausweis Pflicht … [...]

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