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Bauherren-Schutzbund informiert über Energieausweis

18. Dezember 2007

Mit einem neuen Ratgeber informiert der Bauherren-Schutzbund über die Differenzierung zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen und über die dafür geltenden Regelungen. So besteht für kleinere Häuser mit bis maximal vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1997 oder danach errichtet wurden, Wahlfreiheit zwischen dem verbrauchs- und dem bedarfsorientierten Ausweis. Was für andere Gebäude gilt, ist übersichtlich zu finden. Der Verbraucher erhält auch Antwort auf die Frage, wer zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für Energieausweise gehört.

Im Ratgeber findet man Informationen zum Nutzen und Leistungsumfang einer Energieberatung sowie zu den mit den Energieausweisen verbundenen Modernisierungsempfehlungen. Welche Förderungen möglich sind, wer sie in Anspruch nehmen kann – das wird erklärt.
Ein Überblick über die Serviceleistungen des Bauherren-Schutzbundes, zu denen seit 2007 auch die Energieberatung gehört, rundet die Ratgeberinformationen ab.

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