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Haftungsfragen beim Energieausweis

26. November 2007

Die dena hatte bereits auf mögliche Probleme durch billige Energieausweise aufmerksam gemacht, und auch der Eigentümerschutzverein Haus & Grund hat sich über das Thema Datenschutz beim Energieausweis Gedanken gemacht.

Im Blog zum Immobilienrecht hat Andreas Blumenauer nun Haftungsfragen beim verbrauchsabhängigen Energieausweis erörtert. Er kommt zu dem Schluß, dass die Daten vom Eigentümer stammen und dieser daher auch für korrekte Daten sorgen muss, da der Energieausweis nur so richtig sein kann wie die zugerunde gelegten Daten. Dem Energieberater muss erst einmal nachgewiesen werden, dass er die Daten flasch verarbeitet hat. Die letztliche Klärung wird aber, wie so oft, vor Gericht entschieden.

· Gelesen: 1793 · heute: 2

Ein Kommentar zu “Haftungsfragen beim Energieausweis”

  1. Immobilien-Energieausweis » Blog Archive » Haftung beim Energieausweis sagt:

    [...] eines Artikels bei energynet bin ich auf einen Beitrag des Immobilienrechts-Blog zum Thema Haftung beim Energieausweis [...]

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