Durchblick beim Energieausweis

Im Lauf des Jahres 2007 wird die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft treten. Entscheidende Neuerung ist die Einführung von Altbau-Energieausweisen. Der Initiativkreis Erdgas & Umwelt (IEU) nennt die wichtigsten Fakten.

Abgesehen vom kommenden Energieausweis besteht laut IEU in vielen Altbauten heute schon akuter Handlungsbedarf: Die Energieeinsparverordnung verlangt, dass vor dem 1. Oktober 1978 installierte Heizkessel bis Ende 2006 ersetzt werden müssen. Das gilt für Mehrfamilienhäuser sowie bei einem Eigentümerwechsel auch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Eine Schonfrist bis Ende 2008 erhalten Anlagen, die nach 1996 mit einem neuen Brenner ausgestattet wurden.

Auch einen Energieausweis können clevere Hausbesitzer schon jetzt ausstellen lassen, selbst wenn er erst ab 2008 beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Hauses vorgelegt werden muss. Vorteil für alle, die vorher handeln: Sie haben bei der Ausstellung die Wahl zwischen der Verbrauchs- und der Bedarfsvariante. Ab 2008 muss dagegen der Energiestandard von Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, in einem „Bedarfsausweis“ festgehalten werden. Ein Bedarfsausweis bewertet den Wärmeschutz und die Heiztechnik eines Hauses. Er ist etwas aufwändiger zu erstellen, dafür jedoch aussagekräftiger als ein Verbrauchsausweis. Dieser erfasst lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner, enthält aber genauso wie der Bedarfsausweis eine Modernisierungsempfehlung, so der IEU. Weitere Informationen gibt es im Ratgeber unter www.ieu.de im Internet.

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